Jagdschein

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Hallo zusammen,

eine kurze natürlich fiktive Nachfrage hier...

Wie kann es sein, dass jmd einen JS machen kann, obwohl er unzuverlässig ist?

Ein ausländischer (nicht EU) Jäger hat nichtjuristisch gesprochen seine Zuverlässigkeit verloren. Er hat mit ausländischem JS in D eine Waffe gekauft, diese auch geführt und nicht rechtzeitig eintragen lassen. Wohnsitz der Person ist in D. Nun tauchte diese Person beim Reviernachbar auf, hatte einen deutschen JS und führte auch als Gast einen Waffe. Unterschied WBK und JS ist klar und mit einem gültigen JS darf man auch als Jagdgast eine Waffe führen.

Meine Wissens nach muss man ein Führungszeugnis für einen JS vorlegen und der obige Verstoss ist aktenkundig und die Zuverlässigkeit wurde für 5 Jahre abgesprochen.
Tricky ist, dass der JS in einem anderen Bundesland erworben wurde.

Deshalb obige Frage... wie kann das sein? Unser Nachbar sagt, gültiger JS ist gültiger JS. Er ist ein feiner Kerl, hier vlt etwas naiv.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
...wurde der Gute irgendwann zu irgendwelcher Anzahl an Tagessätzen in welcher Höhe veurteilt?

Gilt er als vorbestraft?

Was kümmt Dich die Sache ?

Der Nachbar hat Recht: gültiger Jagdschein ist gültiger Jagdschein!
Wenn es Versagensgründe gäbe oder gibt, wird die Behörde schon reagieren...


so what
 
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Wenn er kein Waffenverbot hat, kann er mit Jagdschein eine Langwaffe nach BJagdG leihen.
Der Verleiher kann da auch keine tiefergehende Erkenntnis zu irgendwelchen Vorgängen haben.
Die Frage ist natürlich wie gesichert die Aussage zur vorgeblich verloren gegangener Zuverlässigkeit ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Für die Erteilung/Verlängerung des JS ist die UJB zuständig und nicht der Reviernachbar oder die Fleischereifachverkäuferin vom Pupsimarkt.
Liegt der Behörde nix vor oder arbeitet sie schlampig ist das nicht dein Bier.
Vor der Jagd wird geprüft ob ein gültiger JS vorliegt und damit endet die Pflicht des JAB.

Ob du mit diesem bösen, bösen Menschen dann noch jagen magst, entscheidest nur du selbst.


CdB
 
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edit

Liebe Jaaager,

ich jage grenznah. Da kommen jede Menge Konstellationen zusammen. Das klappt gut, weil wir bei manchen rechtlichen Fragen mit der UJB immer gut zusammen arbeiten UND keinen Ärger bei Waffen haben wollen. Das ist weder devot noch staatstragend, sondern nur praktisch. Soweit zum Nachvollziehen, Teil 1.

Wenn jemand als unzuverlässig eingestuft ist (und das ist in diesem Fall sicher) kann man den guten Nachbarn ohne Anschwärzen und auf Nachfrage schonmal etwas sagen. Das macht man unter vier Augen an der Reviergrenze im Schnack. Was er macht, ist seine juristische und jagdliche Verantwortung, nicht meine. Wenn er Ärger kriegt und es wäre vermeidbar gewesen - nun, ich hätte mich gefreut, wenn mich jmd gewarnt hätte. Soweit Teil 2

Deine Polemik finde ich unterirdisch. Nur mal angenommen jemand jagd ungesetzlich, soll man dann nichts sagen? Ende Teil 3

Wenn alles ok ist, bleibt nur die theoretische Frage, ob wir mit so jmd jagen wollen. Wenn - nur wie oben beschrieben - jmd in D aus Ausländer Waffen kauft und sich dann nicht an einfachste Rechtsvorschriften hält, frage ich mich, was für ein Mensch so jemand ist. Fahrlässig ist die netteste Formulierung. Mit so einem "bösen bösen" Menschen kann jeder gerne jagen gehen, ich nicht.

Mich hat einfach nur interessiert, ob man einen JS unberechtigterweise erwerben kann und ich wollte niemand abschieben lassen, Mann oh Mann.

Generell ist es echt nervig hier. Motivsuche, Dogmen, Unfehlbarkeit, Antworten auf nichtgestellte Fragen und ein Schwung Beleidigungen gratis ...nur auf Fragen wird kaum geantwortet, Melde mich bald ab oder bleibe stiller Leser...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
edit
.....

Mich hat einfach nur interessiert, ob man einen JS unberechtigterweise erwerben kann und ich wollte niemand abschieben lassen, Mann oh Mann.

...

und wieso fragst Du nicht förmlich bei der / einer UJB an, wenns Dir rein nur um die Antwort auf dieses Frage ging?

Du unterstellst irgendwem uns Unbekannten die Unzuverlässigkeit, bleibst aber Beweise dafür schuldig.

Das was Du hier tust, nennt man bei uns strafbewährte Kreditschädigung

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/152


Es bleibt ein Gschmäckle, ein recht herbes sogar.... (so meine rein persönliche Meinung zu solchen Aktionen).
Wenns Dir nicht passt, dann stelle so etwas doch einfach nicht zur Diskussion ein.

Es gibt immerhin noch die Unschuldsvermutung. Falls Du nicht weisst, was das ist.. Google hilft.

Tz99 schrieb:
Liebe Jaaager,

ich jage grenznah. Da kommen jede Menge Konstellationen zusammen. Das klappt gut, weil wir bei manchen rechtlichen Fragen mit der UJB immer gut zusammen arbeiten UND keinen Ärger bei Waffen haben wollen. Das ist weder devot noch staatstragend, sondern nur praktisch. Soweit zum Nachvollziehen, Teil 1.

Was gehts Dich an, wem der Nachbar seinen Vertrauensvorschuss (Kredit!) gewährt und was lässt Dich glauben, beim Nachbarn ginge es unlauter zu ?

Der wird schon wissen, was er tut.
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
dem Problem mal auf den Grund gegangen:
Wenn ich richtig verstanden habe, soll der "Jemand", nennen wir ihn "J" (wie Jagdscheininhaber)als unzuverlässig eingestuft sein und Du, @Tz99 , schreibst, das sei s i c h e r.
Da hat das zuständige Ordnungsamt ja nun eine Menge Möglichkeiten, mit der "Unzuverlässigkeit" umzugehen - und so lange man den konkreten Verwaltungsakt nicht genau kennt, sollte man vorsichtig sein.
Ich kenne Ordnungsbehörden, die machen bei der "Fristüberziehung" erst dann ein Fass auf, wenn es um mehr als ein paar Tage geht. Und in der Tat, die Behörde hat einen Ermessensspielraum. Also V o r s i c h t mit "das ist sicher", so lange Du den entsprechenden Bescheid nicht gelesen hast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Hab ich was verpasst?

Nochmal von meinem Standpunkt:

Wenn du einhundertprozentig sicher bist mit deiner Vermutung, unterliegt dein Handeln nur deinem Gewissen. Dein Jagdnachbar ist mit Prüfung des JS auf Gültigkeit raus.
Er und wir alle müssen uns auf das verantwortungsbewußte Handeln der Behörde in der Hinsicht verlassen.

Persönlich halte ich mich an das geltende Recht, aber das WaffG und seine Auslegung vor Gericht und durch Verwaltung haben mich zum dem Schluss gebracht, daß ich darüber hinaus nichts tun werde was als "Kooperation" mit den staatlichen Institutionen gewertet werden könnte.
Erst Recht nicht bei solch Larifari wie Anmeldung oder Aufbewahrung.


CdB
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Hallo zusammen,

eine kurze natürlich fiktive Nachfrage hier...

Wie kann es sein, dass jmd einen JS machen kann, obwohl er unzuverlässig ist?
....

fik·tiv
fiktív/Adjektiv
bildungssprachlich

  1. nur angenommen, erdacht, erdichtet


J e t z t habe ich es verstanden.... (weil man den Jagdschein auch nicht macht, sondern beantragt und ggf. erteilt bekommt, wenn keine Versagensgründe vorliegen)

Alles gut :)
 
Registriert
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3.077
Zum Gruße,
dem Problem mal auf den Grund gegangen:
Wenn ich richtig verstanden habe, soll der "Jemand", nennen wir ihn "J" (wie Jagdscheininhaber)als unzuverlässig eingestuft sein und Du, @Tz99 , schreibst, das sei s i c h e r.
Da hat das zuständige Ordnungsamt ja nun eine Menge Möglichkeiten, mit der "Unzuverlässigkeit" umzugehen - und so lange man den konkreten Verwaltungsakt nicht genau kennt, sollte man vorsichtig sein.
Ich kenne Ordnungsbehörden, die machen bei der "Fristüberziehung" erst dann ein Fass auf, wenn es um mehr als ein paar Tage geht. Und in der Tat, die Behörde hat einen Ermessensspielraum. Also V o r s i c h t mit "das ist sicher", so lange Du den entsprechenden Bescheid nicht gelesen hast.

Ich bin sicher, da ich den Bescheid gelesen habe, der besagte J wollte seine Waffen verkaufen. Ich hatte mich für eine Waffe interessiert. Der Bescheid war deutlichst formuliert, sodass auch alle Google-Juristen hier vorsichtig geworden wären. Der Bescheid betraf nur die waffenrechtliche Seite (illegaler Erwerb und Aufbewahrung) , die JS Thematik wurde nicht erörtert. Zumindest ich bin kein Jurist, aber - aus der Erinnerung raus - wenn einige Male das Strafgesetzbuch aufgeführt wird, ist es Ernst.

Beim Rest halte ich mich gegenüber den Behörden raus, ausser es sind offensichtliche Straftatbestände, die den Behörden nicht vorliegen. Etwas anderes zu unterstellen, sagt mehr über die aus, die es posten. Und jmd anoym anzuzeigen und nebenbei dem Nachbarn zu schädigen? Ehrlich, das fallen mir nur beleidigende Worte für die ein, die das glauben.

Immer noch verwundert bin ich darüber, dass fast niemand auf die Frage antwortet, sondern eher mich als den Bösewicht ansieht. Herrlich. Ein Ja oder Nein mit Begründung auf meine Frage hätte alles weitere fast beantwortet.

Bin jetzt raus, Antworten werden immer sinnloser.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Aber wo liegt denn nun das Problem des Threaderstellers?

Er obliegt doch schliesslich keinerlei Pflicht zur Prüfung und / oder Meldung - das ist Sache des Reviernachbars.

Und wenn er Bedenken hinsichtlich der fraglichen Persion hat, dann muss er mit dem ja nicht spielen gehen.
 
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Aber wo liegt denn nun das Problem des Threaderstellers?

Er obliegt doch schliesslich keinerlei Pflicht zur Prüfung und / oder Meldung - das ist Sache des Reviernachbars.

Und wenn er Bedenken hinsichtlich der fraglichen Persion hat, dann muss er mit dem ja nicht spielen gehen.

Doch noch eine Antwort: mein "Problem" ist nur, dass ich wissen wollte, ob es möglich ist, trotz Unzuverlässigkeit einen JS zu machen? Und ja, ich finde es merkwürdig, wenn dem so wäre.
 
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Lieber Tz99,
Weder war mein bekanntes Zitat von Fallersleben an dich gerichtet noch wollte ich dich in irgendeiner form verärgern.
Sowas liegt mir gänzlich fern! Es tut mir leid falls du es so empfunden hast.
Das bekannte Zitat von Fallersleben sollte alle hier zum Nachdenken anregen und die diskussion erweitern. Denn schlussendlich trägst nur du die verantwortung. Passiert etwas bist du schuld weil du nix gesagt hast , passiert nix und du sagst was bist du auch schuld.

Keiner von uns möchte die Entscheidung gerne treffen
 
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Frage den betreffen doch einfach mal zu diesem Thema.... er muss sich dann ja outen oder hat die Lösung dafür parat. Wenn Dir bei seinen Auskünften dann Zweifel bleiben, kannst Du ja immer noch bei der Behörde nachfragen. Zumindest wäre der Betreffende so schon mal vorgewarnt.

Nur Fragen macht klug. Die Lösung ist meist ganz einfach.
 
Y

Yumitori

Guest
Ich bin sicher, da ich den Bescheid gelesen habe, der besagte J wollte seine Waffen verkaufen. Ich hatte mich für eine Waffe interessiert. Der Bescheid war deutlichst formuliert, sodass auch alle Google-Juristen hier vorsichtig geworden wären. Der Bescheid betraf nur die waffenrechtliche Seite (illegaler Erwerb und Aufbewahrung) , die JS Thematik wurde nicht erörtert. Zumindest ich bin kein Jurist, aber - aus der Erinnerung raus - wenn einige Male das Strafgesetzbuch aufgeführt wird, ist es Ernst.

Beim Rest halte ich mich gegenüber den Behörden raus, ausser es sind offensichtliche Straftatbestände, die den Behörden nicht vorliegen. Etwas anderes zu unterstellen, sagt mehr über die aus, die es posten. Und jmd anoym anzuzeigen und nebenbei dem Nachbarn zu schädigen? Ehrlich, das fallen mir nur beleidigende Worte für die ein, die das glauben.

Immer noch verwundert bin ich darüber, dass fast niemand auf die Frage antwortet, sondern eher mich als den Bösewicht ansieht. Herrlich. Ein Ja oder Nein mit Begründung auf meine Frage hätte alles weitere fast beantwortet.

Bin jetzt raus, Antworten werden immer sinnloser.
Zum Gruße,
ich b i n Jurist und eben deshalb sehr vorsichtig. Und im Grunde müsste die Behörde mehr als nur den Nachweis des Veräußerns fordern.
Ich will keinesfalls dahin verstanden werden, Dich des Denunziantentums zu verdächtigen. Nur ist es so, dass es nun wirklich auf den g e n a u e n W o r t l a u t des Bescheides ankommt, das bloße Zitieren von strafrechtlichen Normen ist da nicht erheblich - wenn die Normen verletzt worden wären, dann wäre mit Sicherheit ein Strafverfahren eingeleitet worden. Es k a n n allerdings auch sein, dass das Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist und - aber das ist kaum vorstellbar - der Jagdschein nicht eingezogen wurde - das ist denkbar, aber ganz sicher nicht die Regel.
 

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