Jagdschein

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Also wenn das so ist, dann sollte man vielleicht auch die allermeisten Unterrichtsfächer in den weiterführenden Schulen streichen:

Wozu noch Physik & Chemie, Musik oder Latein?
Wird ja doch kaum jemand richtiger Wissenschaftler, Komponist oder ähhh Lateinsprecher?
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
natürlich habe ich mit 14 die Vorbereitung auf die Jägerprüfung begonnen (man musste seinerzeit noch mindestens ein Jahr lernen und entspr. Tätigkeitsnachweise über Revierarbeiten, Wildversorgung und dergl. vorlegen).
Und wer durchrasselte musste a l l e s wiederholen, nicht nur den verbaselten Teil, ein ganzes Jahr lang... . So mancher, der nicht wirklich interessiert war, blieb da weg.
Als ich später im entscheidenden Teil meines Studiums und dann im Beruf war, hätte ich keine Zeit für einen strammen Lehrgang gehabt, allenfalls die Wochenenden waren frei und die war ich im väterlichen Revier.
Und ich weiß mindestens vier Leute, die die Jägerprüfung in den letzten zwei Jahren bestanden haben, obgleich sie die Zuverlässigkeit abgesprochen bekommen haben.
Einen Jagdschein haben sie nicht und ich denke, den werden sie erst beantragen, wenn die Sperrfrist für den Führerschein abgelaufen ist.
Ich kann den "Aufschrei der Gutjäger" nicht ganz verstehen, denn die Prüfung allein sagt doch nur aus, dass jemand genug gelernt hat, um Jäger sein zu dürfen. Ohne die grüne Pappe kann man kein Gewehr in D legal erwerben und damit ist alles gut. Wenn landesrechtl. Vorschriften bereits vor die Prüfung eine - wie auch immer geartete - Zuverlässigkeitsprüfung vorsehen, ist das in Ordnung, wenn nicht, naja, dann eben nicht, auch kein wirklicher Beinbruch.
Nur zur Klarstellung (für Gäste und "Kontrolleure"): A l l e i n der gültige (nicht gefälschte) J a g d s c h e i n ist d. autom. Bedürfnisnachweis eines Menschen, Langwaffen erwerben und auf der Jagd führen zu dürfen, nur mit dem Prüfungszeugnis geht nichts mehr als das, was ein "normaler" Mensch nicht auch dürfte.
 
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#142
Das wären imho die einzigen Menschen, mit denen man eine sinnvolle Diskussion über Schwarzwildexplosion, Wolf oder Rotwild führen kann.

Entweder bist du ein unverbesserlicher Optimist
oder
das war der Witz der Woche

Diskutieren doch hier nur (?) User die das Grüne Abi in der Tasche haben.
 
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Die Diskussion füllt Seiten.

Wenn jemand den Jagdschein macht und nicht Zuverlässig ist, könnte er die Prüfung absolvieren. Da er ja weiß das er keinen Jagdschein bekommt.
Ist es dann möglich einen Falknerschein zu machen? Davon gehe ich jetzt aus, aber bekommt er dann auch den "eingeschränkten Jagdschein"?
Hatte ich mich schon immer gefragt.
 
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Die Diskussion füllt Seiten.

Wenn jemand den Jagdschein macht und nicht Zuverlässig ist, könnte er die Prüfung absolvieren. Da er ja weiß das er keinen Jagdschein bekommt.
Ist es dann möglich einen Falknerschein zu machen? Davon gehe ich jetzt aus, aber bekommt er dann auch den "eingeschränkten Jagdschein"?
Hatte ich mich schon immer gefragt.

Der Falknerjagdschein ist möglich.

§ 17 BJagdG besagt:

"Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden."

(§15 Abs. 7 regelt den Falknerjagdschein...)
 
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... auf Veranlassung der Waffenbehörde aber keine Waffe erwerben oder aufbewahren darf. Der ist dann jeweils mit einer geliehenen Waffe zur Jagd gezogen.
Ich durchbreche ja (un)gern eure (Boots-)führerjagdscheinvoraussetzungsundversagungsdiskussion, aber ist das Leihen einer Waffe nicht auch "Erwerb" im Sinne des WaffG?
 
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Verleihen gibt die tatsächliche Gewalt einer Waffe jemanden ab.
Beim Leihen erlangt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Waffe.

Erwerb ist immer kaufen und hat mit der tatsächlichen Gewalt wenig zu tun.

Mit dem Falknerjagdschein wollte ich nur drauf aufmerksam machen, das es doch Sinn macht den Jagdkurs zu machen, trotz "fehlender Zuverlässigkeit".

Für den Jagdkurs ist definitiv keine Prüfung der Zuverlässigkeit in Brandenburg gemacht worden. Bei der Prüfung bin ich mir nicht sicher.
In jedenfall wird vor dem Ausstellen des JS die Zuverlässigkeit geprüft.
 
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Erwerb ist immer kaufen und hat mit der tatsächlichen Gewalt wenig zu tun.
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Erwerb ist immer kaufen und hat mit der tatsächlichen Gewalt wenig zu tun.

Kennst den Spruch, über das Halten von Kresse?

Deine Aussage hat mit dem tatsächlichen Sachverhalt rein garnix zu tun.

Erwerb ist ohne Kauf möglich, Kauf ist ohne Erwerb möglich. Erwerb ohne Erlangen der tatsächlichen Gewalt ist hingegen nicht möglich.

In Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG kannst du nachlesen, wie Erwerb waffenrechtlich definiert ist. Nimm dir die paar Minuten, du wirst überrascht sein. Und dümmer macht's auch nicht.
 
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In Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG kannst du nachlesen, wie Erwerb waffenrechtlich definiert ist. Nimm dir die paar Minuten, du wirst überrascht sein. Und dümmer macht's auch nicht.

Schonmal selber in Anlage 1 Abschnitt 2 des WaffG geschaut? Da steht keine Definition.
Die Definition ist in der WaffVwV zu finden.

Aber egal weil ot
 
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Schonmal selber in Anlage 1 Abschnitt 2 des WaffG geschaut? Da steht keine Definition.
Die Definition ist in der WaffVwV zu finden.

Wie da steht keine Definition?
Komisch, dass in der Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG folgendes zu finden ist:

Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
1.
erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,
2.
besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,
3.
überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,
4.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,


Somit ist die waffenrechtliche Leihe ebenfalls eine Erwerb i.S.d. WaffG!

Dem Waffengesetz sind im Übrigen die Eigentumsverhältnisse (Kaufen, Verkaufen, Verschenken etc.) vollkommen egal, es geht ausschließlich um den Besitz (tatsächliche Gewalt)!
 
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steve

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Eben.

Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist an die für den Wohnort zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu richten

https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wald/jagd-hessen/jaegerpruefung-und-jagdschein

Servus Cast, wie ist das in der Praxis? Jemand wohnt in Darmstadt und will den Kurs (und ich nehme an die Prüfung) in Frankfurt machen. Er muss den Antrag bei der UJB in Darmstadt stellen. Kann er in Frankfurt die Prüfung ablegen? Und was wenn er innerhalb des Ausbildungszeitraums umzieht, z.B. in ein benachbartes Bundesland?

VGe
Steve
 
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da gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland. In NRW gilt z.B. das Wohnortprinzip. Du kannst die Prüfung nur im Kreisgebiet deines Wohnortes ablegen. Im Nachbarkreis, auch wenn für dich günstiger zu erreichen oder du dort Jagdgelegenheit haben wirst, ist das nicht möglich. Daher haben wir jedes Jahr ein oder zwei Kursteilnehmer die zu Oma oder Tante ziehen. Gibt auch Bundesländer da ist egal wo du herkommst... Verbindliche Info dazu gibt es von der UJB
 
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da gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland. In NRW gilt z.B. das Wohnortprinzip. Du kannst die Prüfung nur im Kreisgebiet deines Wohnortes ablegen. Im Nachbarkreis, auch wenn für dich günstiger zu erreichen oder du dort Jagdgelegenheit haben wirst, ist das nicht möglich. Daher haben wir jedes Jahr ein oder zwei Kursteilnehmer die zu Oma oder Tante ziehen. Gibt auch Bundesländer da ist egal wo du herkommst... Verbindliche Info dazu gibt es von der UJB

Das hatte ich exakt so (in NRW Wohnortprinzip) von gute unterrichteter Quelle gehört. Wie verhält es sich denn dann mit der Vielzahl derer, die ihren Vorbereitungslehrgang und die Prüfung (!) in Kompaktform (Jagdschule) - als in NRW wohnender - in anderen Bundesländern oder auch in NRW, aber entfernt von ihrem Wohnort machen?


Grosso
 

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