wenn in einem Bundesland nicht das Wohnortprinzip gilt, kann dort jeder die Prüfung machen. Ich kenne eine Jagdschule in NRW die unterrichten in OWL, fahren zum Schießen nach Garlsdorf und machen die Prüfung in Hamburg. Wo die anderen NRW Jagdschulen dann zur Prüfung gehen oder ggf. Ausnahmegenehmigungen kriegen weiß ich nicht.Das hatte ich exakt so (in NRW Wohnortprinzip) von gute unterrichteter Quelle gehört. Wie verhält es sich denn dann mit der Vielzahl derer, die ihren Vorbereitungslehrgang und die Prüfung (!) in Kompaktform (Jagdschule) - als in NRW wohnender - in anderen Bundesländern oder auch in NRW, aber entfernt von ihrem Wohnort machen?
Grosso