Jagdschein

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Möglicherweise sehe ich das ja zu einfach - aber einen Jägerkurs mit Prüfung kann m.E. jeder machen. Ob er Dann mit diesem Prüfungszeugnis einen Jagdschein bekommt, entscheidet die UJB - und dazu fordert sie ein erweitertes Führungszeugnis an. Wenn darin wesentliche Eintragungen sind dann darf sie den Jagdschein nicht ausstellen.

CD
So einfach ist das tatsächlich,
 
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Auch hier gilt: Jedes Bundesland hat andere Bedingungen.

Für BaWü:

Die Durchführung der Jägerprüfungen liegt in der Verantwortung des Landesjagdverbandes, der hierzu seitens des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt wurde.


Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Prüfung von Jägerinnen und Jägern (Jägerprüfungsordnung - JPrO)
Auf Grund von § 26 Absatz 2 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 12. November 2014 (GBl. S. 550), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (GBl. S. 577) geändert worden ist, wird verordnet:
§1 Prüfungsstelle, Prüfungsausschuss, Prüfungsorganisation
(1) Die Jägerprüfung organisiert und führt durch, wer nach § 26 Absatz 3 JWMG beliehen ist (Prüfungsstelle).
(2) Die Prüfungsstelle beruft eine ausreichende Zahl von Prüfungsvorsitzenden, Prüfen- den und Schriftführenden und bildet Prüfungsausschüsse.
...
Die Prüfungsvorsitzen- den, Schriftführenden und die Prüfenden werden von der Prüfungsstelle auf die Dauer von vier Jahren berufen. Die Prüfungsvorsitzenden und Prüfenden müssen im Sinne von § 17 Absatz 5 des JWMG jagdpachtfähig und Inhaber eines Jahresjagdscheins sein.
...

Hier zeigt die (von mir rot markierte) Formulierung "beliehen", dass die Jägerprüfung in BaWü von einer beliehenen Stelle und somit von einer Behörde durchgeführt wird!
 
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Ich bin selber im Öffentlichen Dienst tätig und habe in meiner Ausbildung sehr viel zum Thema "Träger der öffentlichen Verwaltung" lernen müssen.

Daher kann ich zu 100% sagen, dass es rechtlich überhaupt nicht anders möglich ist, als dass die Jägerprüfung von eine Behörde / staatlich beliehenen Stelle durchgeführt wird!

Ob für die Jägerprüfung aber eine Führungszeugnis nötig ist, hat tatsächlich jedes Bundesland anders geregelt.
 
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In Hessen werden die Mitglieder der Prüfungskommision von der oberen Jagdbehörde auf Vorschlag des LJV ernannt. Nix KJM oder sonstiger Quatsch.
Das sind keine Behördenmitarbeiter. Mein Prüfungszeugnis wurde vom Vorsitzenden der Prüfungskommision unterschrieben und von keiner Behörde und dasselbe Zeugnis bedeutet nicht, daß die UJB mir einen Schein austellen muss.
 
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In Hessen werden die Mitglieder der Prüfungskommision von der oberen Jagdbehörde auf Vorschlag des LJV ernannt. Nix KJM oder sonstiger Quatsch.
Das sind keine Behördenmitarbeiter. Mein Prüfungszeugnis wurde vom Vorsitzenden der Prüfungskommision unterschrieben und von keiner Behörde und dasselbe Zeugnis bedeutet nicht, daß die UJB mir einen Schein austellen muss.

Wie ich weiter oben erklärt habe, handelt es sich in diesem Fall um sogenannte "Beliehene"!

Die Prüfungskommision wurde, wie Du ja selber schreibst, von der Jagdbehörde ernannt.
Rechtlich handelt es sich dabei um eine Übertragung staatlicher Aufgaben.

Dadurch handelt die Prüfungskommission rechtlich gesehen als Behörde, auch wenn es keine Mitarbeiter der Jagdbehörde sind.

Da hier rechtlich eine Behörde handelt, könnte man z.B. gegen eine negative Entscheidung der Prüfungskommission (Durchfallen) vor dem Verwaltungsgericht klagen.
..

Genauso ist es auch beim TÜV:

Die Prüfung von KFZ ist wie auch die Jägerprüfung eine staatliche (hoheitliche) Aufgabe.
Da der Staat aber manche Aufgaben selber nicht durchführen kann oder will, bedient er sich privater Personen / Stellen, denen er diese Aufgabe überträgt.

Diese beliehenen Personen bzw. Stellen handeln dann bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben rechtlich gesehen als Behörde...
 
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Dass habe ich ja auch nie behauptet! Dass ist nämlich tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
Genau das ist aber die Ausgangslage, die wir korrigierten.
Lies dir diese beiden Behauptungen durch
https://forum.wildundhund.de/threads/jagdschein.117991/page-6#post-3815607
mrbigshot hat gesagt.:


ich staune dass es keine zahlreichen einsprüche zu diesem post von dir gibt , denn es ist definitiv nicht möglich die jägerprüfung bei unzuverlässigkeit abzulegen .

jeder der wirklich nen jagdschein gemacht hat weiss dass bei schulungsbeginn die zuverlässigkeit behördlich geprüft wird und man dann post kriegt von der region in der man die prüfung ablegt wo einem der prüfungstermin und ort dann offiziell mitgeteilt werden . bei unzuverlässigkeit würde man überhauptnicht zur prüfung zugelassen werden .
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist ein amtliches Führungszeugnis erforderlich. Das wird beantragt und ausgestellt. Zwar kann bei Einträgen in diesem Führungszeugnis die Zuverlässigkeit angezweifelt werden und die PK den Bewerber von der Prüfung ausschliessen,
Diese Falschbehauptungen hatten wir zurecht widerlegt und du bist dem beigesprungen.
Mit der Beleihung wird die Prüfungskommission nicht zur Behörde. Sie untersteht deren Aufsicht.
Sachkunde Schiesssport genau das Gleiche.
 
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Diese Falschbehauptungen hatten wir zurecht widerlegt und du bist dem beigesprungen.

Ich glaube, wir haben uns da falsch verstanden!

Ich habe nie behauptet, dass man für die Jägerprüfung zwingend ein Führungszeugnis vorlegen muss.
In machen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) muss man dies, in anderen dagegen nicht...

Mir ging es einzig darum, dass die Jägerprüfung immer von einer Behörde / staatlich dazu beliehenen Stelle durchgeführt wird!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
...


Ich habe nie behauptet, dass man für die Jägerprüfung zwingend ein Führungszeugnis vorlegen muss.
In machen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) muss man dies, in anderen dagegen nicht...

....

interessante Sache, das... Jägerprüfungsordnung Niedersachsen:

...
(3) Zur Jägerprüfung darf nicht zugelassen werden,

.
.
.
.
3. wenn zu erwarten ist, dass der Jagdschein versagt wird (§ 17 des Bundesjagdgesetzes).

Das kommt de facto einem Verbot gleich, sich fortzubilden und für diese Fortbildung einen anerkannten Abschluss zu erhalten.

Auch interessant unter dem Geschichtspunkt, dass man ja nicht gezwungen ist, jemals einen Jagdschein zu lösen.
 
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ja klar... aber worin ist rechtlich der Besuch eines Jagdkurses nebst Ablegen der Jagdprüfung versagt?

Hast Du dazu bitte einen §§?

Bei uns darfst Du teilnehmen...
Du könntest das Prüfungszeugnis ja auch für etwas anderes als zur Jagdausübung / zur Erteilung eines Jagdscheines benötigen.

Klar, als Schürzenjäger :p
 
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Moin!

Nicht nur. :cool: Konkretes Beispiel: Für die Einstellung in manchen Forstverwaltungen ist die Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Jagdscheinprüfung Pflicht, damit nachgewiesen ist, dass der Kandidat wenigstens über Grundlagenwissen verfügt, auch wenn er selber die Jagd nicht ausübt / bei reinen Beratungstätigkeiten z. B. in der Privatwaldbetreuung nicht in dienstlichem Auftrag ausüben kann.

Viele Grüße

Joe
 
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Wenn aber jemand die Teilnahme an der Jägerprüfung in Niedersachsen erschleicht, in dem Er/Sie der Pflicht die UJ von Veränderungen am Status des zu Anfang der Ausbildung vorgelegten Führungszeugnisses nicht nachkommt. Hat Er/Sie gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstoßen und damit ist die Prüfung ungültig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Moin!

Nicht nur. :cool: Konkretes Beispiel: Für die Einstellung in manchen Forstverwaltungen ist die Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Jagdscheinprüfung Pflicht, damit nachgewiesen ist, dass der Kandidat wenigstens über Grundlagenwissen verfügt, auch wenn er selber die Jagd nicht ausübt / bei reinen Beratungstätigkeiten z. B. in der Privatwaldbetreuung nicht in dienstlichem Auftrag ausüben kann.

Viele Grüße

Joe


spinnt man den Gedanken weiter, sehe ich darin auch eine krasse Benachteiliung von Behinderten.....

"
§ 17 Versagung des Jagdscheines
(1) Der Jagdschein ist zu versagen
.....
2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder
körperliche Eignung nicht besitzen

"

Mit dem Moment bleibt nach niedersächsischer Lesart dem Behinderten, heute sagt man ja gehandycapt, die Jagdprüfung verwehrt...

Ist diese Prüfungsverordung wirklich noch aktuell ? ..ich habe nur mal schnell gegooglet.
 

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