Jagdschein

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Ich glaube, wir haben uns da falsch verstanden!

Ich habe nie behauptet, dass man für die Jägerprüfung zwingend ein Führungszeugnis vorlegen muss.
In machen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) muss man dies, in anderen dagegen nicht...

Mir ging es einzig darum, dass die Jägerprüfung immer von einer Behörde / staatlich dazu beliehenen Stelle durchgeführt wird!

Richtig, war in "Old Bavaria" auch schon Anfang der 70iger des letzten Jahrhunderts so.

1. Kurs bei einem von der BJV-Kreisgruppe zugelassenen/bestimmten Ausbilder.
2. Einladung zur schriftlichen Prüfung (Teil 1) durch die zuständige Bezirksregierung (hier Oberpfalz).
3. Abnahme der schriftlichen Prüfung durch den Leiter der UJB der zugleich mit seiner SBin die Protokollführung (Festhalten der Uhrzeit = Beginn: 09:00 Uhr, Bekanntgabe der Regularien, Siegelbruch des Kuverts mit den Prüfungsfragen/-bögen, Austeilen und Einsammeln der Prüfungsbögen) sowie die Aufsicht innehatte.
4. Einladung zur mündlichen Prüfung (Teil 2) - nach Bestehen des 1. Teils - durch die Bezirksregierung.
5. Mündliche Prüfung in 6 Fachgebieten (Tische) durch eine jeweils 3-köpfige Prüfungskommission. Ein Behördenangehöriger war vor Ort.
6. Einladung zur Schieß-/Praktischen Prüfung (Teil 3) durch die Bezirksregierung.
7. Schießprüfung durch eine 3-köpfige Prüfungskommision. Ein Behördenmitarbeiter war vor Ort.
8. Erhalt des, von einem Oberregierungsrats der Bezirksregierung unterzeichneten Prüfungszeugnisses unmittelbar nach bestandenem 3. Prüfungsteil.
9. Am nächsten Tag zur UJB und den Antrag zur Erteilung eines JJS ausgefüllt, den mitsamt Lichtbild übergeben und nach ca. 10 Minuten den JJS überreicht bekommen.

Dies, weil die Eignungs-/Zuverlässigkeitsprüfung in der Zeit zwischen Prüfungsteil 2 und 3 stattfand.
 

Fex

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spinnt man den Gedanken weiter, sehe ich darin auch eine krasse Benachteiliung von Behinderten.....

"
§ 17 Versagung des Jagdscheines
(1) Der Jagdschein ist zu versagen
.....
2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder
körperliche Eignung nicht besitzen


Mit dem Moment bleibt nach niedersächsischer Lesart dem Behinderten, heute sagt man ja gehandycapt, die Jagdprüfung verwehrt...

Ist diese Prüfungsverordung wirklich noch aktuell ? ..ich habe nur mal schnell gegooglet.

Nicht nur in Niedersachsen, sondern überall. Letztlich geht das Gemeinwohl über das Einzelinteresse, und das ist auch richtig so.

Oder möchtest du einen Blinden nach Gehör schiessen lassen? Es gibt einfach Einschränkungen, die dem Sicherheitsgedanken bei der Jagd entgegenstehen, und da gehören manche Behinderungen einfach dazu.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Nicht nur in Niedersachsen, sondern überall. Letztlich geht das Gemeinwohl über das Einzelinteresse, und das ist auch richtig so.

Oder möchtest du einen Blinden nach Gehör schiessen lassen? Es gibt einfach Einschränkungen, die dem Sicherheitsgedanken bei der Jagd entgegenstehen, und da gehören manche Behinderungen einfach dazu.

Du reisst da allerdings etwas aus dem Kontext... siehe #118 von @Mohawk

Das Gemeinwohl Aller geht mir ja selbstverständlich über Eigeninteressen....gar keine Frage (was soll es schon Wichtigeres geben....)

Die Quelle meines Zitates war natürlich das deutsche Bundesjagdgesetz... ich hätte es dazu schreiben müssen.
 
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Moin!

Bitte trennt schärfer zwischen Jagdschein und Prüfungszeugnis!

Es gibt Posten, wo der Nachweis einer erfolgreich absolvierten PRÜFUNG gefordert wird, aber nicht der Besitz eines Jagdscheins. Solche Positionen / Jobs können dann auch von Leuten besetzt / wahrgenommen werden, die aus persönlichen Gründen nicht jagen wollen, aus gesundheitlichen nicht können oder die waffenrechtlich unzuverlässig sind - weshalb auch immer. Und ja, wenn man z. B. dem neuen Sachbearbeiter an der UJB die Teilnahme an der Prüfung verweigert, weil er im Rollstuhl sitzt, dann ist das weder clever, noch nötig (es gibt genug Leute, die Hilfe beim Aufbrechen brauchen etc.), sondern diskriminierend.

VG

Joe
 
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Wir bekommen sogar einen Forstamtsleiter der noch nicht mal Förster ist, geht alles.:oops:
 
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DAS dürfte nach der hessischen Gesetzeslage eigendlich nicht zulässig sein, da werden (wurden zumindest) für bestimmte Tätigkeiten der Betriebsleitung ein zweites Staatsexamen Forst gefordert. Das hat damals in den 90ern den Kommunen den Weg in die Eigenbewirtschaftung erschwert ...

VG

Joe
 
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Genau das ist aber die Ausgangslage, die wir korrigierten.
Lies dir diese beiden Behauptungen durch
https://forum.wildundhund.de/threads/jagdschein.117991/page-6#post-3815607


Diese Falschbehauptungen hatten wir zurecht widerlegt und du bist dem beigesprungen.
Mit der Beleihung wird die Prüfungskommission nicht zur Behörde. Sie untersteht deren Aufsicht.
Sachkunde Schiesssport genau das Gleiche.

na na na ... in nds ist das definitiv so wie ich schrieb und wenn es tatsache länderübergreiffend unterschiedlich geregelt ist kann man auch nur den kopf schütteln. bei behinderten kann man es noch einsehen aber bei personen die nen ding gedreht haben und waffenrechtlich ( dauerhaft ) unzuverlässig sind bedarf es echt keiner jagdausbildung und prüfung oder ? jagdprüfung ohne die möglichkeit je zur jagd zu gehen ... blödsinn
 
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auf der einen seite ja auf der anderen seite ist es nicht nötig straftätern eine ausbildung in waffenhandhabung sowie praktischem schiessen zu geben - denn auch das gehört zum jagdschein . bei ner menge unsinniger gesetze hat nds in diesem fall recht .
 
G

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Manchmal denke ich, dass die geistige Reife ein viel entscheidenderes Kriterium sein sollte, aber wie will man das kontrollieren, geschweige in einen für alle Anwender verständlichen Gesetzestext gießen.


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
.....

....aber bei personen die nen ding gedreht haben und waffenrechtlich ( dauerhaft ) unzuverlässig sind bedarf es echt keiner jagdausbildung und prüfung oder ?

jagdprüfung ohne die möglichkeit je zur jagd zu gehen ... blödsinn

Niox oder...

Meinst Du vielleicht...
Nicht nur das was @Mohawk schrieb, sondern auch in Fällen die ich selber kenne, macht eine bestandene Jagdprüfung Sinn.

Und wenn es nur dazu dient, um sie zu besitzen!


Stell Dir vor, ich habe eine Bootsführerschein.. fahre allerdings nie, weil ich kein Boot habe.

Na und jetzt ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

auf der einen seite ja auf der anderen seite ist es nicht nötig straftätern eine ausbildung in waffenhandhabung sowie praktischem schiessen zu geben - denn auch das gehört zum jagdschein . bei ner menge unsinniger gesetze hat nds in diesem fall recht .


ja gernau... weil diese so eine fundierte Ausbildiung auch brauchen

Dir ist aber schon klar, dass man auf jeden Schießstand ungehindert trainieren darf?
Mich hat dort noch niemand nach meinem pol. Führungszeugnis gefragt

Die Prüfungsverordnung ist ja auch kein Gesetz... als Behinderter würde ich dagegen angehen wollen.
Der von mir angesprochene Passus erscheint mir nämlich mehr als grenzwertig.

Nur als Beispiel:

" ......die Fahrerlaubnisprüfung ist zu versagen, wenn man annehmen kann, dass der Absolvent niemals ein Fahrzeug führen wird."
 
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hi gipflizipfla !

du hast nicht den bootsführerschein sondern pochst auf ne bootsfahrausbildung und prüfung obwohl klar ist dass du nie den bootsführerschein ausgehändigt bekommen wirst . wozu ?

beim thema jagdschein ist es pikanter weil das prinzipbedingt nahe ans thema schusswaffen geknüpft ist .

ich bin wirklich nicht spiessig , glaub mir , aber es gibt sachen die durchgekaut werden hier welche absurd sind .

aus dem realen noch ne story : ich bin vor nicht langer zeit neben dem jagdschein auf den spass des sportschiessens gekommen im verein . wir schiessen klein und grosskaliber kurzwaffe .

da ist neulich auch einer eingetreten ( ohne irgendwelche waffenrechtlichen erlaubnisse ) mit dem simplen grund ohne den aufwand des jagdscheines schnellstens "ne wumme" zu kriegen . bissel enttäuscht dass es doch nicht sooo simpel ist ...

kommt im shirt mit glock logo und nen oberschenkelholster hat er auch schon . am liebsten - gespickt mit google wissen und youtube videos - fachsimpelt er über die mannstoppwirkung von hohlspitzgeschossen vs teilmantel . diese schiene in dieser offensichtlichen art ist wie ich finde weder dem schiesssport noch dem blick des gesetzgebers auf waffenbesitzer oder die , die es werden möchten , förderlich .

grüsse
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

hi gipflizipfla !

du hast nicht den bootsführerschein sondern pochst auf ne bootsfahrausbildung und prüfung obwohl klar ist dass du nie den bootsführerschein ausgehändigt bekommen wirst . wozu ?

Du würfelst jetzt aber ganz mächtig durcheinander!

Erstens habe ich ihn (Binnenschein) und zweitens weil ich ihn einfach haben wollte.... einfach so.
Und jetzt?
Muss ich deswegen Boot fahren? N e i n , das muss ich nicht!
Genausowenig wie ich Autofahren muss, obschon ich den Führerschein habe.

Geht die Welt davon unter? Ich habe auch noch andere Prüfungen absolviert, ganz einfach weil i c h es so wollte.

Und wenn irgendwelche Leuten den Jagdkurs absolvieren und die Prüfung bestehen wollen, so gibt es aus meiner Sicht keine Versagensgründe gegen diesen Willen!

Was ist daran nicht zu verstehen ?

Niedersachsen geht da scheinbar eine anderen Weg... ich würde dagegen klagen !
Und wenn es bis nach Straßburg ginge!

Was hat die Jagdprüfung z w i n g e n d mit der anschließenden Nichtausübung der Jagd zu tun?
Gar nichts !
Niemand muss im Anschluss an die Jagdprüfung einen Jagdschein lösen!

Aus meiner Sicht wird da krass in Persönlichkeitsrecht eingegriffen.

beim thema jagdschein ist es pikanter weil das prinzipbedingt nahe ans thema schusswaffen geknüpft ist .

ich bin wirklich nicht spiessig , glaub mir , aber es gibt sachen die durchgekaut werden hier welche absurd sind .
ich sehe das relativ entspannt... jeder legal-Waffenbesitzer wird durchgecheckt und wenn nichts gegen ihn vorliegt, so hat er das Recht, Schusswaffen zu besitzen..

Jeder u n b e s c h o l t e n e Bürger hat das Recht dazu... verstehst Du mich?

J e d e r !


aus dem realen noch ne story : ich bin vor nicht langer zeit neben dem jagdschein auf den spass des sportschiessens gekommen im verein . wir schiessen klein und grosskaliber kurzwaffe .

da ist neulich auch einer eingetreten ( ohne irgendwelche waffenrechtlichen erlaubnisse ) mit dem simplen grund ohne den aufwand des jagdscheines schnellstens "ne wumme" zu kriegen . bissel enttäuscht dass es doch nicht sooo simpel ist ...

kommt im shirt mit glock logo und nen oberschenkelholster hat er auch schon . am liebsten - gespickt mit google wissen und youtube videos - fachsimpelt er über die mannstoppwirkung von hohlspitzgeschossen vs teilmantel . diese schiene in dieser offensichtlichen art ist wie ich finde weder dem schiesssport noch dem blick des gesetzgebers auf waffenbesitzer oder die , die es werden möchten , förderlich .

grüsse

ja und jetzt?

J e d e r ! hat das Recht dazu

...nicht nur wir!

Und wenn einer die Anforderungen nicht erfüllt, wird er ohnehin aussortiert.
 
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