- Registriert
- 24 Nov 2010
- Beiträge
- 7.082
Ich glaube, wir haben uns da falsch verstanden!
Ich habe nie behauptet, dass man für die Jägerprüfung zwingend ein Führungszeugnis vorlegen muss.
In machen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) muss man dies, in anderen dagegen nicht...
Mir ging es einzig darum, dass die Jägerprüfung immer von einer Behörde / staatlich dazu beliehenen Stelle durchgeführt wird!
Richtig, war in "Old Bavaria" auch schon Anfang der 70iger des letzten Jahrhunderts so.
1. Kurs bei einem von der BJV-Kreisgruppe zugelassenen/bestimmten Ausbilder.
2. Einladung zur schriftlichen Prüfung (Teil 1) durch die zuständige Bezirksregierung (hier Oberpfalz).
3. Abnahme der schriftlichen Prüfung durch den Leiter der UJB der zugleich mit seiner SBin die Protokollführung (Festhalten der Uhrzeit = Beginn: 09:00 Uhr, Bekanntgabe der Regularien, Siegelbruch des Kuverts mit den Prüfungsfragen/-bögen, Austeilen und Einsammeln der Prüfungsbögen) sowie die Aufsicht innehatte.
4. Einladung zur mündlichen Prüfung (Teil 2) - nach Bestehen des 1. Teils - durch die Bezirksregierung.
5. Mündliche Prüfung in 6 Fachgebieten (Tische) durch eine jeweils 3-köpfige Prüfungskommission. Ein Behördenangehöriger war vor Ort.
6. Einladung zur Schieß-/Praktischen Prüfung (Teil 3) durch die Bezirksregierung.
7. Schießprüfung durch eine 3-köpfige Prüfungskommision. Ein Behördenmitarbeiter war vor Ort.
8. Erhalt des, von einem Oberregierungsrats der Bezirksregierung unterzeichneten Prüfungszeugnisses unmittelbar nach bestandenem 3. Prüfungsteil.
9. Am nächsten Tag zur UJB und den Antrag zur Erteilung eines JJS ausgefüllt, den mitsamt Lichtbild übergeben und nach ca. 10 Minuten den JJS überreicht bekommen.
Dies, weil die Eignungs-/Zuverlässigkeitsprüfung in der Zeit zwischen Prüfungsteil 2 und 3 stattfand.