Jagdscheinanwärter Tobias

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... So wie ich das sehe, möchten Jäger ihren archaischen Jagdtrieb ausleben und weil sie dafür Wildtiere brauchen, die ihnen nicht gehören, sind sie zwingend auf die Unterstützung/Absegnung der Bevölkerung angewiesen ...
Auch diese Einschätzung entspricht zwar unbedingt dem Zeitgeist, aber nur mehr als bedingt den rechtlichen Grundlagen in unserem Gemeinwesen. Wer jagen möchte, der ist erst einmal auf das Jagdrecht angewiesen. Punkt.

Ich weiß, was jetzt (immer) wieder kommt: "Die Mehrheit kann jederzeit dafür Sorgen, dass sich diese rechtlichen Grundlagen ändern. Siehe Schweiz, blablabla ..."

Ich empfehle dazu eine etwas intensivere Befassung mit dem Grundgesetz, bzw. speziell den daraus abzuleitenden Eigentumsrechten. Und ja, auch ein Grundgesetz kann unter bestimmten Umständen geändert werden, aber hier empfiehlt sich der Blick auf den Unterschied zwischen Grundrechten, die gewährt werden und solchen, die gewährleistet werden (Fortgeschrittene - also z.B. Menschen die in öffentlichen Beschäftigungsverhältnissen stehen sollten das a) wissen und b) unbedingt vertreten).

Ich weiß auch, diese langweilige Rechtsstaatsduselei ist absolut nicht das Thema der ganzen selbsternannten progressiven Kräfte, egal ob sie jetzt FFF, ÖJV, Luisa Neubauer oder Stoeberjaeger heißen. Mittlerweile ist man ja in diesem Umfeld unbedingt (hier) der Meinung, dass der Zweck die mittel heiligt.

Die von Dir vertretenen Positionen sind Zugeständnisse an die Empörungs-, Betroffenheits- und Befindlichkeitskultur ("tierliebende Mehrheit", etc). Kann man machen, endet aber immer in einer Art Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

Und auch wenn Du Dir weiterhin viel Mühe gibst, dieses Bild zu zeichnen: Hier stampft eben kein ewig gestriger Lodenjockel mit dem Fuß auf um das Gestern zu zementieren, sondern hier wirbt ein Jäger für eine selbstbewußte Jägerschaft, die offensiv ihre Positionen und Forderungen gegenüber einer zunehmend naturentfremdeten Gesellschaft erläutert, begründet und vertritt.
 
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.....Ich weiß auch, diese langweilige Rechtsstaatsduselei ist absolut nicht das Thema der ganzen selbsternannten progressiven Kräfte, ....

Doch, sicher, eine Diskussion, die unsere fundamentalen Grundrechte ausblenden würde, hätte gar keinen praktischen Nutzen.

Deshalb steht die Verknüpfung von Grundeigentum und Jagdrecht überhaupt nicht zur Debatte.
Es geht "nur" um den von der Gesellschaft (via Politik) erlaubten Rahmen zur Nutzung dieses Jagdrechts.
Dazu gab es jüngst ein interessantes Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Klage gegen die hess. Jagdverordnung, das deutlich machte, wie schnell sogar auf dem Verordnungsweg eine Regierung die bejagbaren Arten und ihre Jagdzeiten einschränken kann, ohne dass das dem Grundgesetz entgegenstünde.

.... hier wirbt ein Jäger für eine selbstbewußte Jägerschaft, die offensiv ihre Positionen und Forderungen gegenüber einer zunehmend naturentfremdeten Gesellschaft erläutert, begründet und vertritt.

Absolut ok.

Allerdings hat eine "naturentfremdete" Gesellschaft nichts mit tierlieben und empathischen Bürgern zu tun, denn das sind beides Eigenschaften, die hoffentlich auch den Jäger auszeichnen und bei der Jagd als "Waidgerechtigkeit" bezeichnet werden.
Da ich selbst seit Kindheit ein passionierter Jäger bin (früher auch sehr gern mit der Flinte), weiß ich auch um den "inneren Kampf" zwischen Vernunft und Leidenschaft. Die Leidenschaft möchte möglichst ständig Beute machen und die Vernunft regelt das auf ein sinnvolles Maß herunter. Deshalb gab es z. B. früher mal eine generelle Schonzeit von Januar bis Mai, damit das Wild im Winter nicht jeden Tag einen Todfeind im Nacken hat, obwohl alle wilden Nimrode gegen Ende April schon ganz hibbelig waren und die Jagdzeit herbeigesehnt haben.
Du bist doch begeisterter Niederwildjäger - wie schaut es da z. B. mit der Sommerjagd auf Ringeltauben aus? Macht riesig Spaß und strebt an, nur Jungtauben zu erlegen, weil man weiß, dass zu Zeiten des Lagergetreides noch Alttauben brüten oder Nestlinge versorgen müssen. Und? Jagst Du Sommertauben und schaffst es auch, ausschließlich Jungtauben zu erlegen? ;)
 
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... Und? Jagst Du Sommertauben und schaffst es auch, ausschließlich Jungtauben zu erlegen? ;) ...
Der Verordnungsgeber war so freundlich und hat mich dieses vermeintlichen Dilemmas entledigt. Es galt schon früher:
"Soweit die Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden von der unteren Jagdbehörde aufgehoben worden ist (§ 24 Abs. 2 LJG-NW), ist die Jagd auch in der Brutzeit zulässig (§ 22 Abs. 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes)."Die Schonzeitaufhebung, die lange Jahre in "meiner" Gegend per Allgemeinverfügung galt, gibt es in diesem Jagdjahr nicht mehr. Also: Ich jage keine Sommertauben. Allerdings Sommerkrähen mit Ausnahmegenehmigung.
 
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.....Die Schonzeitaufhebung, die lange Jahre in "meiner" Gegend per Allgemeinverfügung galt, gibt es in diesem Jagdjahr nicht mehr. Also: Ich jage keine Sommertauben. ....

Aber ich weiß, dass Du weißt, was ich meine. ;)

Und eben dieses Wissen ist der kleine Pferdefuß an dem von Dir beschriebenen "selbstbewussten Auftreten" und "begründeten Forderungen".
 

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