Jagdscheinverlängerung wurde nur eingeschränkt vorgenommen- wie ist die Rechtslage.

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Bei der Ausstellungen meines ersten jagdschein ,meine die Sachbearbeiterin das bei der Staatsanwaltschaft wegen mir was vorliegt, nach einem kurzen Anruf bei der Staatsanwaltschaft hatte sich die Sache geklärt, hatte 2 monate vorher vergessen meine Auto Versicherung zu bezahlen,die Zahlung hatte sich überschnitten und die zullasungsstelle hatte es nicht weitergegeben das die Zahlung Erfolgt war.
 
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Hallo,

eine Vielzahl an Möglichkeiten, weshalb der 3-Jahres-Jagdschein verwährt wurde, stehen ja bereits im Raum.
Gewissheit und schlafreichere Nächte wirst du vermutlich nur über den Weg eines Anwalts und der Vorlage eines rechtsfähigem Bescheides erlangen.

Grundsätzlich kann ich mir Fälle vorstellen, in denen die Behörde eine 1-Jahres-Jagdscheinverlängerung zulässt ist, jedoch der 3-Jahres-Jagdschein verwährt wird, bspw. der Beginn einer schwerwiegenden Krankheit, die zu einem späteren Zeitpunkt den Grad der körperlichen Eignung überschreiten wird bspw. MS, Parkinson, etc. denkbar). Aus meiner Sicht sind hier psychische als physisch einschränkende Krankheiten beidermaßen zu berücksichtigen.

Sofern du lieber Threadstarter weiterhin im ungewissen tappst, solltest du vielleicht deine Arztbesuche in den letzten 3 Jahren überprüfen. Also wenn du weiterhin immer noch nur nach einer plausiblen Antwort auf deine Frage suchst.

Nachhaltig wird es wie o.g. nur mit Bescheid weitergehen.

Beste Grüße

Martin
 
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Vor Zwei Tagen eröffnet, seit dem keine Reaktion. Nachtigal ik hör dir trapsen! :thumbup:

Auf jeden Fall viel Erfolg bei der "klärung"! [emoji6]

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War auch mein Gedanke. Keine Reaktion des TS seither... und ich finde, die Geschichte gehört seinerseits schon fortgesetzt bzw. kommentiert...

Seltsam schon...

Hallo,

eine Vielzahl an Möglichkeiten, weshalb der 3-Jahres-Jagdschein verwährt wurde, stehen ja bereits im Raum.
(...)

Aus meiner Sicht sind hier psychische als physisch einschränkende Krankheiten beidermaßen zu berücksichtigen.
Sofern du lieber Threadstarter weiterhin im ungewissen tappst, solltest du vielleicht deine Arztbesuche in den letzten 3 Jahren überprüfen. (...)
(...)
Geht's noch??! :what::no:

Kein Arzt (zumindest in unserer Lebenswirklichkeit und -umgebung) wird sich anmaßen / dazu hergeben, solcherlei sensible Befunde einer Waffenbehörde ohne irgendeinen Anlass weiterzugeben!
Das würde er nicht mal gefragt ohne juristische Rückfrage tun!
Ich fass es nicht! :sad:
Das wird höchstens relevant, wenn Fremd- oder Eigenschädigung eingetreten ist, also irgendeine Art von Tatbestand vorliegt. Sonst NICHT!!

Unfassbar allerdings auch, dass offenbar schon nicht bezahlte Autoversicherungen :unbelievable: zur Blockade des Jagdscheins führen können. Manchmal glaube ich das alles nicht...
 
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Yumitori

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War auch mein Gedanke. Keine Reaktion des TS seither... und ich finde, die Geschichte gehört seinerseits schon fortgesetzt bzw. kommentiert...

Seltsam schon...



Geht's noch??! :what::no:

Kein Arzt (zumindest in unserer Lebenswirklichkeit und -umgebung) wird sich anmaßen / dazu hergeben, solcherlei sensible Befunde einer Waffenbehörde ohne irgendeinen Anlass weiterzugeben!
Das würde er nicht mal gefragt ohne juristische Rückfrage tun!
Ich fass es nicht! :sad:
Das wird höchstens relevant, wenn Fremd- oder Eigenschädigung eingetreten ist, also irgendeine Art von Tatbestand vorliegt. Sonst NICHT!!

Unfassbar allerdings auch, dass offenbar schon nicht bezahlte Autoversicherungen :unbelievable: zur Blockade des Jagdscheins führen können. Manchmal glaube ich das alles nicht...

Moin,

glaub' mir, ich habe es erlebt - ein Arzt hat Anfang der 90er die Ordnungsbehörde darüber informiert, dass ein Patient an einer Krankheit leidet, die ihn möglicherweise gefährlich mache (O-Ton der Mitteilung).
Schlimm war, dass erstens die Diagnose falsch war und zweitens der Mann seinen Job u n d Jagdschein/WBK verlor. Der Arzt wurde vom Patienten verklagt und ich hatte die mehr als nur unangenehme Aufgabe, die Sache einer gütlichen Einigung zuzuführen u n d den Arzt von seinem unmöglichen Fehlverhalten zu überzeugen; er glaubt wahrscheinlich bis heute, er habe der Menschheit einen Dienst erwiesen, denn auch an die Tatsache der Fehldiagnose (gutachterlich im Prozess bewiesen) mochte er nicht glauben.
 
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Wer erzählt den seinem Arzt, dass er mit Waffen umgeht?
Den geht nur mein Gesundheitszustand was an.

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Yumitori

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Wer erzählt den seinem Arzt, dass er mit Waffen umgeht?
Den geht nur mein Gesundheitszustand was an.

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Das l ief auch etwas anders: Dokterchen informierte die Ordnungsbehörde, weil er verhindern wollte, dass der Mann seinem Beruf als Kraftfahrer weiter nachgehen konnte und dabei andere gefährden hätte können. Und Ordnungbehörde ist eben auch für Jagdschein und WBK (jedenfalls in kreisfreien Städten) zuständig.
 
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Wer erzählt den seinem Arzt, dass er mit Waffen umgeht?
Den geht nur mein Gesundheitszustand was an.
Für die FSME Impfung braucht man bei uns eine Begründung. Sprich "ich gehe manchmal in den Wald" reicht nicht. Also ich sehe da keine Verfehlung, jemanden zu sagen, das man Jäger ist.

Das sollte eigentlich kein Staatsgeheimnis sein, sich als Jäger zu outen.
 
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ich habe nen Hund und jedes Jahr 5-20 Zecken soll wohl reichen. FSME-Impfung ist aber auch ne Dienstleistung, warum sollte man die begründen müssen?

Natürlich ist das kein Staatsgeheimnis, aber die Erfahrung zeigt, dass Ärzte sowas nichts an geht.

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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Für die FSME Impfung braucht man bei uns eine Begründung. Sprich "ich gehe manchmal in den Wald" reicht nicht. Also ich sehe da keine Verfehlung, jemanden zu sagen, das man Jäger ist.

Das sollte eigentlich kein Staatsgeheimnis sein, sich als Jäger zu outen.

...aber wohl auch nur, wenn man sich die dafür vorgesehen Impfgebühr sparen möchte ?

Ich bekam meine gewünschte FSM Impfung auch o h n e Begründung ;)

(an diversen Impfaktionstagen beteiligt sich sogar die krankenkasse mit Betrag X,- €nen daran.

Ob ich nun allerdings € 23,- oder € 27,.- dafür bezahle. ist auch schon blunzn (egal).

Fazit: je weniger ein Arzt über nicht krankheitsbezogene Details informiert ist, desto besser :twisted:
 
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Yumitori

Guest
Für die FSME Impfung braucht man bei uns eine Begründung. Sprich "ich gehe manchmal in den Wald" reicht nicht. Also ich sehe da keine Verfehlung, jemanden zu sagen, das man Jäger ist.

Das sollte eigentlich kein Staatsgeheimnis sein, sich als Jäger zu outen.

Zum Gruße,

"sollte eigentlich", trifft es sehr gut - da man aber wirklich nie weiß, was der, demgegenüber man die Angabe macht, damit anstellt, sollte man doch eher vorsichtig sein.
Doch, ja, ich weiß, ärztl. Schweigepflicht usw. - alles richtig - und dann hast Du es mit solch einem Weltverbesserer zu tun, wie ich seinerzeit; der tatsächlich sicher noch heute glaubt, er habe richtig gehandelt.. .
Ich bin sehr vorsichtig, wenn ich jemanden neu kennen lerne, was und wie viel ich ihm oder ihr erzähle.
Schlimm? Sogar sehr schlimm, aber unsere Gesellschaft ist so geworden... .
 
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Tja, als Medizinmann würde ich sagen ganz klar eine "Verletzung der Ärztlichen Schweigepflicht"!! Aber leider gibt es bei uns neben reichlich Numismatikern auch sehr viele Pharisäer und Besserwisser. Ich wurde mal von Medical Tribune in den 80er Jahren als Arzt mit besonderen Hobbies über zwei Großseiten porträtiert und über eine Kamerunsafari mit ensprechendem Bild berichtet.
Mein Gott gab das einen Sturm der Entrüstung mit Leserbriefen der "lieben" Kollegen weit unter der Gürtellinie. Die wurden dann auch auf einer Doppelseite veröffentlicht.
Die Redaktion sagte, so etwas habe sie in mehreren Dekaden niemals erlebt.
Das Gute war aber, daß dann die Vernünftigen Doctores und /oder jagenden Kollegen sich auch meldeten und ABSCHLIESSEND eine Doppelseite positive Zuschriften veröffentlicht wurde.
Finde das Bild gerade nicht, war aber so wie das angehängte - nur ohne Stoßzähne - mit Pygmäen-Mannschaft
 
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Das l ief auch etwas anders: Dokterchen informierte die Ordnungsbehörde, weil er verhindern wollte, dass der Mann seinem Beruf als Kraftfahrer weiter nachgehen konnte und dabei andere gefährden hätte können. Und Ordnungbehörde ist eben auch für Jagdschein und WBK (jedenfalls in kreisfreien Städten) zuständig.


off-topic Kommentar: diese duty to report fuel Aerate gibt es in Kanada und meiner Erinnerung nach auch in D.; wenn z.B. aufgrund von Demenz, Krampfleiden, anderen ZNS Erkrankungen, Alkoholmissbrauch, Schlaf Apnoe etc. der erhebliche Verdacht auf Fahruntüchtigkeit besteht MUSS ich hier die Behörden benachrichtigen.
In Kanada koennen uebrigen Waffen bei einer Scheidung temporär eingezogen werden.....
 

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