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Das Untersagen der Benutzung sehe ich kritisch, weil allgemeines Betretungsrecht. Kein Wildschadensausgleich ergibt sich aus der Rechtsprechung, verbot von Jagdeinrichtung auf dem Acker somit keine Möglichkeit zur Wildschadensverhinderung, somit kein Wildschadensausgleich. Die Idee mit dem Ausgleich für Pachtminderung müsste mal jemand versuchen, oder sind die Besitzer der Flächen dann keine Jagdgenossen mehr? Bin da nicht voll im Thema.Wenn die Forstwege genossenschaftlich aus dem Jagdpachterlös unterhalten werden, kann den Verweigerern die Nutzung untersagt oder berechnet werden seitens der Jagdgenossenschaft? Im Gründe müssten die Flächeneigentümer den Ausfall der Jagdpacht für diese Fläche aus eigener Tasche in die Jagdgenossenschaft einzahlen wenn sie weiter von den genossenschaftlich geleisteten Maßnahmen profitieren wollen?!?