Jagdvorstand rechtlich gesehen?

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Wie ist eigentlich das Amt des Jagdvorstandes rechtlich zu sehen? Ist das ein Privatmann oder handelt es sich dabei um ein öffentliches Amt, vergleichbar einem Bürgermeister?

Der Jagdvorstand ist ja den Grundbesitzern verpflichtet. Wie sieht es aus, wenn diese Person trotz besseren Wissens zum eigenen Vorteil berät oder die Bekanntmachung der Genossenschaftsversammlung nicht rechtzeitig oder ausreichend vornimmt, um die Jagd selbts billigst zu pachten? Ist das Amtsmissbrauch?

Ich red jetzt nicht von kinkerlitzchen, sondern mal von beträchtlichen Summen und stell mal einfach in den Raum:

1. Versammlung nur mündlich per Flüsterpost einberufen.

2. Jagd bringt 600% Gewinn im Verhältnis zum Pachtpreis.

3. Jagdvorstand hat nur gernigfügigen Grundanteil, pachtet aber direkt selbst und nicht nur als nicht nachweisbarer Strohmann.

Gibt es Folgen wenn einer aufmuckt und ja welche?

1. Rechtliche Probleme wegen Amtsmissbrauch? Daher die Frage nach der Stellung des "Amts".

2. Zivilrechtliche Probleme = Nichtigkeit des Vertrages etc. ?

Sicher, kann man drüber lachen, aber in manchen Gegenden unseres schönen Landes ist sowas Standard und ich würde gerne wissen ob das so in Ordnung ist. Es geht mir hier auch nicht um ein verlorenes Bieterverfahren oder sowas sondern um die Rechte der Grundeigentümer welche durch solche Mauscheleien verletzt werden. Sicher kann man sagen: selbst schuld, aber viele kennen ihre Rechte in den beagten Gegenden auch gar nicht und werden schlichtweg beschi..en.
 
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Als Körperschaft des öffentl.Rechts muß eine Jagdgenossenschaft - ähnlich eines Vereins - über eine Satzung verfügen. Dort sind i.d.R. die wichtigsten Modalitäten geregelt (wie Ankündigungsfristen für Versammlungen, Stimmrechte, usw.) . Also erst dort einmal reinschauen. Wenn Satzungsverstöße vorgekommen sind, kann man selbstverständlich dagegen vorgehen (UJB und Kommune müssen prüfen). Ggf. ist sind Verträge ungültig und müssen rückabgewickelt werden. Der Jagdgenossenschaftsvorsitzende (keine amtliche Stellung) ist an die Satzung und die Mitgliederbeschlüsse gebunden, muss die Geschäfte ordentlich führen und kann nicht machen, was er möchte. :25:
 
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Auch nochmal eine Frage zur Jagdgenossenschaft.
Gibt es irgendwo eine Liste in der alle Jagdgenossen namentlich bzw. flächenmäßig festgehalten sind?
Muss es doch im Prinzip geben, sonst könnte ja jederbei der Jagdgenossenschaftsversammlung auftreten und Mitstimmen.

Weihei
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Dagobertreiten schrieb:
Nennt sich Jagdkataster, macht eigentlich die Gemeinde.

wenn sie die notwendigen Daten und Lust hat.....

Bei uns macht sie es nicht. Muss vom Vermessungsamt erstmalib beschafft werden. Kostet etwa 2 Jahrespachten...

:25: :22:
 
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Jagdkatasteraus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Jagdkataster ist das Verzeichnis aller Jagdreviere und deren Inhaber. Geführt wird es von den jeweiligen Unteren Jagdbehörden. Es besteht aus einer Übersichtsliste mit allen (Teil-)Flurstücken, die bejagbar sind, einer Liste der bejagbaren Flächen mit Angabe der Eigentümer sowie einer weiteren Liste, in der die einzelnen Jagdgenossen mit ihrer jeweiligen Summe der bejagbaren Flächen enthalten sind. In dieser Liste ist auch die Gesamtsumme der bejagbaren Fläche des jeweiligen Reviers angegeben. Darüber hinaus gibt das Jagdkataster Auskunft über die Pächter oder Eigenjagdbesitzer der jeweiligen Reviere. Es bildet die Grundlage für die Abstimmungen bei der Jagdgenossenschaftsversammlung, die Ausschüttung von Einnahmen an die Jagdgenossen, und die Verpachtung an Jäger.

Nach dem jeweiligen Recht der Länder Deutschlands sind entweder die Gemeinden oder die Jagdgenossenschaften verpflichtet, das Jagdkataster zu führen.

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Kategorien: JagdrechtGesetz und Regelwerk zur Jagd
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Habe mal was Kopiert zu dieser Sache.
 
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In BY ist ganz klar die Jagdgenossenschaft verprflichtet ein Jagdkataster zu führen.
 
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Pfannenjäger hat grundsätzliches schon geschrieben.
Zu den Fragen von saujäger:
Einladungen zu den Vesammlungen werden "ortsüblich" vorgenommen. Es muß! aber jeder davon Kenntnis erlangen können. "Flüsterpost" ist nicht als üblich anzusehen, niemals nie nicht.
Einnahmen aus jagdlicher Tätigkeit zu kontrollieren ist nicht Bestandteil der Jagdgenossenschaft. Sind es denn genau 600%? oder 589 oder 602?
Ob geringer "Grundanteil" oder viel "direkt" gepachtet ist mit Auszählmodus der Jagdgenossenschaft geregelt "Kopf- und Flächenstimmen"; von Pacht steht da nix

"Aufmucken" darf jeder. Entscheidungen von Körperschaften ö.R. sind bei UJB hinterlegt und werden dort auch auf Rechtmäßigkeit geprüft. Rechtsaufsicht dort.

"Ihre Rechte" kennen nicht nur in diesem Fall viele nicht. Dafür gibts nen Berufsstand, der mit Streit sein Geld verdient. :26:
 
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Dagobertreiten schrieb:
Nennt sich Jagdkataster, macht eigentlich die Gemeinde.

Die Auflistung der Flächeneigentümer, ggf. mit Anteilsflächen und weiteren Beschränkungen findet sich tats. im sog. Jagdkataster. Dies zu führen ist Aufgabe der Jagdgenossenschaft, nicht der Gemeinde. Erstellt wird das Jagdkataster vom zuständigen Vermessungsamt. Die Kosten kann man dort erfragen. Bei laufenden Flurbereinigungen z.B. ist es sinnvoll eine aktualisierte Version nachzufragen. Es gibt solche Angebote (5 Jahre Laufzeit, immer auf den neuesten Stand) von den Vermessungsämtern.
 
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So zweiter Versuch. Der gestrige ist wohl abhanden gekommen.

Eine KdÖR hat eine Satzung. Diese Satzung muss gewissen Mindestanforderungen gerecht werden. Häufig wird hier die Satzung der zuständigen Verbandsgemeinde übernommen. Diese orientiert sich dann wiederum an der Mustersatzung des höchst ehrenvollen Städte und Gemeindebundes. Es sei denn ein Hobbyjurist treibt in den Amtsstuben sein Unwesen.

Meist wird die Jagdgenossenschaft vom Vorstand vertreten. Dieser setzt sich aus dem Vorsitzenden und normalerweise zwei Beisitzern zusammen. Alleine geht da nin der Regel gar nix.

Als KdÖR gelten dan wiederum sehr genaue Aufzeichnungspflichten. Es muss alles protokolliert werden. Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch.

Viele Jagdpachtverträge sind anfechtbar und nichtig, weil nicht alle Mitglieder des Vorstandes unterzeichnet haben (Passiert sehr häufig da der Vorsitzende meint er wäre Gott) oder aber im Vorfeld des Pachtvertrages Fehler aufgetreten sind wie: nicht rechtzeitige Einladung der Jagdgenossen, fehlerhafte Tagesordnung, Überschreitung der Kompetetenzen durch die oder des Organs, fehlerhaft geführtes Jagdkataster, nicht ordnungsgemäße Abstimmung (doppelte Mehrheit) etc

Die geltende Satzung einer Jagdgenossenschaft gibt es auf Anfrage für jeden Jagdgenossen oder Pächter durch die UJB.

Streß gibt es wenn da nur für einen, den Vorstand oder Vorsitzenden. Es ist aber auch ein undankbares Amt wenn mann es richtig ausführt.

Weiteres gerne per PM da werden dann auch Empfehlungen zu "gscheiten" Jagdrechtlern abgegeben.

Horrido


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