Werte Jäger und/oder Jagdgenossen,
wer kann mir mehr Information zu den Rechten eines Jagdgenossen geben? Um Fragen vorzubeugen, bin selber Jäger aber auch Jagdgenosse (in Baden-Württemberg).
Konkrete Fragen:
(a) Meine jagdbaren Flächen liegen innerhalb einer Gemeinde. Ein Jagdbezirk einer Nachbargemeide erstreckt sich jedoch in meine Heimatgemeinde hinein und umfasst ein Teil meiner jagdbaren Flächen. Faktisch bin also Mitglied in zwei Jagdgenossenschaften.
Frage: Wie kann es sein, dass ein Jagdbezirk einer Nachbargemeinde einen Teil meiner Gemeinde einschliesst? Ist dies rechtlich überhaupt zulässig? Es handelt sich hier immerhin um eine Fläche von ca. 100ha, die an die Nachbargemeinde "abgegeben" wurde.
(b) Die JG bestimmte, dass der Jagdzins für die Pflege der Wege usw. verwendet wird. An dieser Beschlussfassung nahm ich nicht teil und die Einspruchsfrist (von einem Monat?) ist längst vorbei. Habe ich als JG ein Recht mir den Jagdzins auszahlen zu lassen? Ich meine mich zu erinnern, dass dies ein elementares Recht jeden JG wäre, kann jedoch keine entsprechende Rechtsgrundlage finden.
(c) Habe ich als JG das Recht den Pachtvertrag einzusehen?
(d) Subjektive Frage: Gibt es noch weitere Jagdgenossen die der Meinung sind, dass der Jagdvorstand in Form des Gemeinderats deren Interessen, nämlich die Jagd auf eigenem Grund und Boden, nicht oder nur unzureichend wahrnehmen?
WmH aus Baden.
wer kann mir mehr Information zu den Rechten eines Jagdgenossen geben? Um Fragen vorzubeugen, bin selber Jäger aber auch Jagdgenosse (in Baden-Württemberg).
Konkrete Fragen:
(a) Meine jagdbaren Flächen liegen innerhalb einer Gemeinde. Ein Jagdbezirk einer Nachbargemeide erstreckt sich jedoch in meine Heimatgemeinde hinein und umfasst ein Teil meiner jagdbaren Flächen. Faktisch bin also Mitglied in zwei Jagdgenossenschaften.
Frage: Wie kann es sein, dass ein Jagdbezirk einer Nachbargemeinde einen Teil meiner Gemeinde einschliesst? Ist dies rechtlich überhaupt zulässig? Es handelt sich hier immerhin um eine Fläche von ca. 100ha, die an die Nachbargemeinde "abgegeben" wurde.
(b) Die JG bestimmte, dass der Jagdzins für die Pflege der Wege usw. verwendet wird. An dieser Beschlussfassung nahm ich nicht teil und die Einspruchsfrist (von einem Monat?) ist längst vorbei. Habe ich als JG ein Recht mir den Jagdzins auszahlen zu lassen? Ich meine mich zu erinnern, dass dies ein elementares Recht jeden JG wäre, kann jedoch keine entsprechende Rechtsgrundlage finden.
(c) Habe ich als JG das Recht den Pachtvertrag einzusehen?
(d) Subjektive Frage: Gibt es noch weitere Jagdgenossen die der Meinung sind, dass der Jagdvorstand in Form des Gemeinderats deren Interessen, nämlich die Jagd auf eigenem Grund und Boden, nicht oder nur unzureichend wahrnehmen?
WmH aus Baden.