Jetzt mal was wirklich schwieriges zum Thema Einstecklauf

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Wenn ich mir einen solchen Einstecklauf für ein Kurzwaffenkaliber https://www.egun.de/market/item.php?id=8727846
hole für das ich keine Erwerbberechtigung habe könnte ich als Wiederlader trotzdem Munition laden?
Der Erwerb des Einstecklaufes ist für mich Bedürfnisfrei bzw. beruht er auf dem Erwerb der Basiswaffe für die ich eine Erlaubnis habe, ich darf für alle meine Waffen Munition laden.
 
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Du kannst Dir die Munition einfach so laden.
Es gibt keinerlei Einschränkung, das Du nur Munition laden darfst für die du die Erwerbsberechtigung besitzt.
 
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wenn das so wäre dann dürfte ich ja jede munitionssorte laden ganz gleich ob ich einen erwerb dazu habe oder nicht

glaube nicht das dies im sinne des gesetzgebers ist
 
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Wenn das so wäre, dann dürfte ich ja jede Munitionssorte laden, ganz gleich ob ich einen Erwerb dazu habe oder nicht.

Glaube nicht, dass dies im Sinne des Gesetzgebers ist.

Dein Sprengstoffschein ist die Erwerbsberechtigung......

Du kannst dann mit deiner selbst geladenen Munition zum Schießstand gehen, dir dort eine Kurzwaffe leihen, und die Muni dort&daraus verschießen.

Oder du schießt sie aus deinem eintragungsfreien Fangschussgeber, oder Einstecklauf oder wie auch immer.

Gruß

HWL
 
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nein, kein gesetzesfanatiker und kein vorrauseilender gehorsam
kein kontakt mit bayrischen behörden

dann könnte man auch munition laden für waffen auf sammler wbk und diese auf dem stand schießen so gültiger beschuss. wie gesagt, ich fand das problem von anfang an grenzwertig und würde mich auch jetzt nicht darauf verlassen wollen das der freundliche beamte das genauso sieht. das problem ist bisher vermutlich wegen geringfügigkeit nie behandelt worden und ich wäre nicht gern der erste der darauf hofft das ein richter dies genauso sieht.
 
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dann könnte man auch munition laden für waffen auf sammler wbk und diese auf dem stand schießen so gültiger beschuss

mit lediglich einer roten sammler wbk lässt dich niemand aufm stand schiessen vermute ich .

die konstellation sammler + wiederlader ist interessant , theoretisch könnte man damit den gewollt fehlenden munitionserwerb aushebeln
 
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mit lediglich einer roten sammler wbk lässt dich niemand aufm stand schiessen vermute ich .

die konstellation sammler + wiederlader ist interessant , theoretisch könnte man damit den gewollt fehlenden munitionserwerb aushebeln
Nur mit Sammler WBK wirst du keinen Pulverschein ausgestellt bekommen.
Du brauchst ja auch dafür ein Bedürfnis, sei es als Sportschütze oder Jäger. Als Sammler bekommst du das Bedürfnis nicht anerkannt.
Also ginge höchstens die Kombination aus bereits vorhandener Wiederladeerlaubnis, weggefallenem Bedürfnis durch z.B. nicht mehr gelöstem JS und vorhandener Sammler WBK. Aber die Kombination wäre auch nach weniger als 5 Jahren hinfällig.
 
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die konstellation sammler + wiederlader ist interessant , theoretisch könnte man damit den gewollt fehlenden munitionserwerb aushebeln

Dasselbe mit ErbenWBK und kein Erwerbschein für Munition.

Mir wurde von mehrerern Seiten dringlich abgeraten mit selbstgedrehter Munition ohne EWB und der Erbwaffe durch die Gegend zu fahren.
 

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