JS-Entzug nach WBK Beantragung & Bagatellstrafen vor 10 Jahren?

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Servus zusammen,
n guter Freund der letztes Jahr seinen JS gemacht hat, schrieb mir gestern am Boden zerschlagen,
dass Ihm die Olle von der Unteren Jagdbehörde seinen JS entziehen will.

Folgendes zu seiner Person:

- aufgewachsen in NRW in einem doch etwas übleren Viertel, da gabs natürlich die eine oder andere Hauerei
und ich sag mal Fußballemotion nach dem Spiel

- gute 10 Jahre später (oder länger müsste ich erfragen) anderes Bundesland, Job als Techniker, Familienvater von 2 Kindern. Macht n Jagdschein (der Ihm genehmigt wird, da keine 60 Tagessätze und Co.) Besteht Ihn mit Bravour.

- als er nun seine WBK bentragen möchte beginnt der Zinober.

- das Mütterle in der UJB mag schonmal keine Jäger und Waffen, ist dafür auch bekannt.
Sie lässt sich enorm lang Zeit für die WBK, verzögert alles (ging letztes Jahr 2013 los) Lässt Ihn teilweise
reinkommen und sagt na mit Ihrer Vergangenheit Herr kann ich Ihnen keine WBK ausstellen.

- da seine Frau Sportschützin ist, kann er jedoch seine M12 z. B. kaufen und bei Ihr eintragen und selbst auch benützen etc..

- das kriegt die Frau Beamtin auch mit und ruft sogar bei seiner Frau an und fragt Sie ob Sie den wisse
mit welchem Monster Sie zusammen leben würde? (was ich schon ziemlich dreist finde)

- naja und jetzt ist se gerade drann in welcher Art und Weiße (ist mir unbekannt da haben wir gestern zu kurz telefoniert) seinen JS zu entziehen.

- er hat sich natürlich nen Anwalt genommen (zufällig auch Jäger) damit er gewappnet ist.


--> in wie weit ist das hier alles Rechtens? Ich mein Straftaten hin oder her wenn diese niemals über 60 Tagessätze drüber gingen. Ich müsste mal nachfragen aber ich vermute es waren in den geringsten Fällen Gerichtsverhandlungen sondern halt mal mehr oder weniger Raufereien wo die Polizei die Personalien aufschrieb und gut wars.
Das ganze liegt locker 10 Jahre zurück seitdem absolut sauber und n Vorzeigebürger und Steuerzahler.
Der JS wurde Ihm ja auch genehmigt und diese Willkür der Frau Beamtin Ihn seine WBK nich zu genehmigen,
Ihr Vorhaben den JS zu entziehn sowie dann auch was Ihr gar nix angeht seine Frau zu kontaktieren?


Ich hab jetzt hier leider kein vertieftes gesetzliches Hintergrundwissen, eventuell hatt aber der ein oder andere
n paar Informationen für mich die ich Ihm dann weiterleiten kann, denn er versteht die Welt nicht mehr ganz,
der ist mit dem JS wie wohl viele von uns neu aufgeblüht in seinem Leben.

Waidmannsheil
 

Fex

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Was willst denn hören? Hier kennt keiner die Fakten.

Im übrigen reichen auch schon zwei Bagatellstrafen aus um die Zuverlässigkeit zu verlieren.
 
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Danke das war doch schonmal ein Anfang wusste ich z. B. nicht.
Hilfreich wäre dann aber noch ob diese zwei Bagatellstrafen auf Lebenszeit gültig sind
oder verjähren?

Was willst denn hören? Hier kennt keiner die Fakten.

Im übrigen reichen auch schon zwei Bagatellstrafen aus um die Zuverlässigkeit zu verlieren.
 

Fex

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Ich bin kein Jurist, meine aber zu wissen, dass für es unterschiedliche Vergehen verschiedene Verjährungsfristen gibt.

Im Nachtrag zu meinem ersten Beitrag - zum Verlust der Zuverlässigkeit reichen u.U. auch schon einmalige Vergehen.

Hier in BaWü wäre der geschilderte Fall nicht möglich - hier wird vor Erteilung des JS eine umfassende Prüfung der ZV durchgeführt.
 
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Ja das ist normal, das macht jedes Bundesland wurde bei Ihm auch gemacht. Teilweise zweimal, um zur Prüfung für den JS zugelassen zu werden und dann bei der UJB bei der JS Beantragung.

Ging erst bei der WBK los als man noch weiter zurücksuchte..
Egal alles andere sind Spekulationen ohne Tatsachenwissen da haste recht.
 
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Wäre aber auf jeden Fall interessant, den weiteren Gang und vor allem den Ausgang der Geschichte zu lesen.

Es ist schon arg, wenn da die falschen Personen an den falschen Stellen sitzen und eine Privatkrieg unter dem Deckmäntelchen ihres Postens führen.

Man stelle sich einen Autohasser vor, der bei der Zulassungsstelle arbeitet....... Der wäre von heute auf morgen weg vom Fenster und könnte dann in der Waffenrechtsbehörde weitermachen. Da können sie ihn dann als neuen Waffenhasser aufs Volk loslassen.
 
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Wieso erfolgt nochmal eine Prüfung vor Ausstellung der WBK, wenn schon JS genehmigt wurde?
Bin mit dem JS nach Kauf der Büchse zum Amt und der hat vor Ort in die Prüfungsunterlagen des JS geschaut und dann die WBK ausgestellt.
Kann es sein, dass nach Erteilen des JS bis zum Ausstellen der WBK ein längerer Zeitraum lag oder es dazwischen noch einen aktenkundigen "Vorfall" gab?
 
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- das Mütterle in der UJB mag schonmal keine Jäger und Waffen, ist dafür auch bekannt.
Sie lässt sich enorm lang Zeit für die WBK, verzögert alles (ging letztes Jahr 2013 los) Lässt Ihn teilweise
reinkommen und sagt na mit Ihrer Vergangenheit Herr kann ich Ihnen keine WBK ausstellen.

- da seine Frau Sportschützin ist, kann er jedoch seine M12 z. B. kaufen und bei Ihr eintragen und selbst auch benützen etc..

- das kriegt die Frau Beamtin auch mit und ruft sogar bei seiner Frau an und fragt Sie ob Sie den wisse
mit welchem Monster Sie zusammen leben würde? (was ich schon ziemlich dreist finde)


Hier spricht man von Kompetenzüberschreitung.. wenn das belegbar ist (Zeuge, Aktennotiz oder oder oder), sofort an den Dienststellenleiter oder Landrat wenden (das ist der Vorgesetzte)...
Das private Glück oder Unglück ist nicht entscheidend für das Versagen einer Erlaubnis (noch nicht...)
 
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Ja das ist normal, das macht jedes Bundesland wurde bei Ihm auch gemacht. Teilweise zweimal, um zur Prüfung für den JS zugelassen zu werden und dann bei der UJB bei der JS Beantragung.

Ging erst bei der WBK los als man noch weiter zurücksuchte..
Egal alles andere sind Spekulationen ohne Tatsachenwissen da haste recht.


dann brauchts auch nicht weiterverfolgt werden
 
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Servus zusammen,
n guter Freund der letztes Jahr seinen JS gemacht hat, schrieb mir gestern am Boden zerschlagen,
dass Ihm die Olle von der Unteren Jagdbehörde seinen JS entziehen will.


- naja und jetzt ist se gerade drann in welcher Art und Weiße (ist mir unbekannt da haben wir gestern zu kurz telefoniert) seinen JS zu entziehen.

- er hat sich natürlich nen Anwalt genommen (zufällig auch Jäger) damit er gewappnet ist.

ich weiß nicht welchen Anwalt er hat aber er sollte mal telefonisch den user Carcano kontaktieren
http://forum.wildundhund.de/member.php?18109-carcano über Pn mal nach der geschäftlichen tel Nr fragen
Homepage --> http://www.judicium.de/ --> ich hoffe das ist keine unerlaubte Werbung hier
auch wenn er manchmal etwas grenzwürdig in seinen Postings ist
es dürfte in der BRD keinen fach und sachkindigeren RA in Sachen Waffen, Jagd §27 usw geben
er ist soviel ich weiß auch der Jurist detr DSU
 
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Wenn die Prüfung in Hamburg z.B. gemacht wird und man aus Hannover kommt, macht Hamburg für die Zulassung eine Überprüfung.
Bei der JS Beantragung wird von der zuständigen Jagdbehörde ein erweitertes Führungszeugnis angefordert.

Diese waren ja in Ordnung nur die Dame die bei Ihm in der Jagdbehörde den Job macht hat dann bei der WBK angefangen in der Vergangenheit Unterlagen einzufordern und daraufhin die WBK rauszuzögern nicht zu genehmigen und nun reicht Ihr das nicht und Sie will ihm den JS auch noch streitig machen.
(Aus welcher Gesetzlichen Grundlage keine Ahnung darauf wartet er & sei Anwalt im Moment)

Er hat sich selbstverständlich absolut nix mehr zu Schulden kommen lassen.
 
A

anonym

Guest
Hier spricht man von Kompetenzüberschreitung.. wenn das belegbar ist (Zeuge, Aktennotiz oder oder oder), sofort an den Dienststellenleiter oder Landrat wenden (das ist der Vorgesetzte)...
Das private Glück oder Unglück ist nicht entscheidend für das Versagen einer Erlaubnis (noch nicht...)


Nein, das ist schlicht ein mehrfacher Verstoß gegen den Datenschutz:
1. Hat die Dame personenbezogene Daten, die zu Zwecken der Antragsstellung einer WBK angegeben wurden, für andere Zwecke (Anruf bei der Ehefrau) verwendet -> Verstoß gegen die Zweckbindung

2. Hat die Dame personenbezogene Daten (die Inhalte der Einträge im Führungszeugnis) an unberechtigte Dritte übermittelt, aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um personenbezogene Daten zu Straftaten handelt, diese (da sie Teil des erweiterten Führungszeugnisses sind) auch als besonders vertraulich gelten, weitergegeben hat

Es handelt sich hier um einen Datenschutzverstoß nach dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz, deshalb wäre hier eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz angebracht mit der Bitte um Überprüfung.

Darüber hinaus bietet sich schlicht eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 67 Bundesbeamtengesetz an.

Das ganze sollte man nur dann machen, wenn man nicht mehr auf denn Ermessensspielraum der Behörde angewiesen ist.
 
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Frag doch Deinen

Hooligan-Freund mal, ob er noch beim xyz-Fanclub mitmacht und wenn, wie? Das könnte u.U. erhellend wirken,

Gruß,

Mbogo
 
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Frag doch Deinen

Hooligan-Freund mal, ob er noch beim xyz-Fanclub mitmacht und wenn, wie? Das könnte u.U. erhellend wirken,

Gruß,

Mbogo

:biggrin::biggrin::biggrin:

Schuld sind immer die Anderen. Die Wortwahl im Eingangsposting macht mich etwas vorsichtig.....
 

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