Js Verlängerung und Zuverlässigkeit

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Heute war Jägerstammtisch, das nur davor zur Info,da vermutlich bis auf Person X und die Polizei, Behörde nix genaues weiß.
Die Geschichte und die Infos sind folgendermaßen...
Die ganze Zeit war nix von der JS Behörde zu hören aber X macht sich jetzt wegen der Wilderer Geschichte und dem Medienrummel ins Hemd.
Vor knapp 3 Jahren ist die Person mit Alk 1,3% am Steuer angehalten worden.
Es gab 9 Monate FS weg und 35TS Strafe. Keine MPU, der FS wurde nach der Sperrfrist ohne Auflagen zurück geschickt.
Nie vorher aufgefallen und auch sonst nix aktenkundig.Person x hat in den letzten 2 Jahren auch mehrere Waffen gekauft und vererbt bekommen. Kein Problem seitens der Behörde.
Jetzt steht die JS Verlängerung an.
Ich hätte gesagt,dass ihm der Schein ohne Auflagen erteilt wird. Da unter 60Ts,Erstverstoß und kein Bezug zu Jagd/Waffen.
Aber vermutlich sind die Behörden jetzt etwas sensibler?
Den Fehler mit der Alkohol Fahrt will ich jetzt gar nicht weiter thematisieren. Das ist unzweifelhaft nicht in Ordnung. Und hat zum Glück keine Schäden/Verletzen verursacht.
Die Frage ist, ob die Behörde jetzt bei der Verlängerung evtl Zweifel an der Zuverlässigkeit erheben kann? Oder ob das nicht gleich nach der Alk Fahrt hätte kommen müssen? Oder bei der Eintragung der neuen Waffen?
Ist das Ermessenssache vom SB? Oder was ist das ausschlaggebende? Alk, wenn ja wie viel? Die Ts sind ja unter 60.
Ich bin der Meinung/Hoffnung dass er den Schein ohne Auflagen kriegt.bzw wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit seitens der Behörde gibt die das schon direkt nach der Strafe ihm mitteilen hätten sollten.
Oder liege ich da falsch?
 
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Die Behörde KANN hier Zweifel haben, da 1,3 und noch Auto fahren lässt auf einen gewissen Gewöhnungsgrad schließen.
Das KANN, muss aber nicht, auffallen, bzw ins Gewicht fallen. Das ist Ermessenssache.
Es kann sein, wenn wie bei uns in NRW, UJB und Waffen getrennt, es bei der erneuten Überprüfung, die alle 6 Monate bei neubeantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis anfällt, auffällt.
Das heißt also, abwarten, was kommt.
Was anderes bleibt dem Kollegen sowieso nicht übrig.
Außer mir seine Waffen und Ausrüstung schenken und den JS nicht verlängern. Darauf würde ich mich noch einlassen.:LOL:
 
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Die Abfrage beim Waffenkauf und Vererbung ist offensichtlich auch ohne Probleme erfolgt. Wüsste nicht was in der erneuten Abfrage zu Verlängerung anderes stehen sollte. Fakt ist aber, dass 1,3 ne Hausnummer ist .....
 
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Die Abfrage beim Waffenkauf und Vererbung ist offensichtlich auch ohne Probleme erfolgt. Wüsste nicht was in der erneuten Abfrage zu Verlängerung anderes stehen sollte. Fakt ist aber, dass 1,3 ne Hausnummer ist .....
Meines Erachtens nach gibt es keine Abfrage oder Überprüfung von irgendwelchen Registern beim Waffenkauf.
Ist der JS gültig und eine WBK vorhanden, so kann man die Waffe einfach kaufen und sie wird auf den freien Platz eingetragen.
Anders bei Neuerteilung einer WBK weil kein Platz mehr ist, hier gibts ne Überprüfung weil eine neue waffenrechtliche Erlaubnis ausgestellt wird.
Ebenso beim JS.
Oder bei der Regelüberprüfung, die auch außerhalb dieser Beantragung stattfinden kann.

Somit wird die Behörde jetzt durch Abfrage im ZStV vom Verfahren erfahren.
Was sie dadurch für Maßnahmen ableitet kann man pauschal nicht sagen. Kann aber sein dass sie angezweifelt wird.
 
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Soviel ich weiß, wird bei unserer Behörde nur bei Jagdscheinverlängerung die Zuverlässigkeit abgefragt. Bei jedem Waffeineintrag hätten sie ja doch ganz schön was zu tun.

Ich bin mir sicher, dass es nur ein paar Tage länger dauert.

Wmh
Flo
 
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Meines Erachtens nach gibt es keine Abfrage oder Überprüfung von irgendwelchen Registern beim Waffenkauf.
Ist der JS gültig und eine WBK vorhanden, so kann man die Waffe einfach kaufen und sie wird auf den freien Platz eingetragen.
Anders bei Neuerteilung einer WBK weil kein Platz mehr ist, hier gibts ne Überprüfung weil eine neue waffenrechtliche Erlaubnis ausgestellt wird.
Ebenso beim JS.
Oder bei der Regelüberprüfung, die auch außerhalb dieser Beantragung stattfinden kann.

Somit wird die Behörde jetzt durch Abfrage im ZStV vom Verfahren erfahren.
Was sie dadurch für Maßnahmen ableitet kann man pauschal nicht sagen. Kann aber sein dass sie angezweifelt wird.
Bist Du Dir sicher, dass bei einer neuen WBK abgefragt wird? Ich saß bei meiner 2ten WBK neben dem Sachbearbeiter als er diese ausstellte. Kann mir nicht vorstellen, dass die im nachhinein sagen würden, "okay, jetzt doch nicht".
 
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Heute war Jägerstammtisch, das nur davor zur Info,da vermutlich bis auf Person X und die Polizei, Behörde nix genaues weiß.
Die Geschichte und die Infos sind folgendermaßen...
Die ganze Zeit war nix von der JS Behörde zu hören aber X macht sich jetzt wegen der Wilderer Geschichte und dem Medienrummel ins Hemd.
Vor knapp 3 Jahren ist die Person mit Alk 1,3% am Steuer angehalten worden.
Es gab 9 Monate FS weg und 35TS Strafe. Keine MPU, der FS wurde nach der Sperrfrist ohne Auflagen zurück geschickt.
Nie vorher aufgefallen und auch sonst nix aktenkundig.Person x hat in den letzten 2 Jahren auch mehrere Waffen gekauft und vererbt bekommen. Kein Problem seitens der Behörde.
Jetzt steht die JS Verlängerung an.
Ich hätte gesagt,dass ihm der Schein ohne Auflagen erteilt wird. Da unter 60Ts,Erstverstoß und kein Bezug zu Jagd/Waffen.
Aber vermutlich sind die Behörden jetzt etwas sensibler?
Den Fehler mit der Alkohol Fahrt will ich jetzt gar nicht weiter thematisieren. Das ist unzweifelhaft nicht in Ordnung. Und hat zum Glück keine Schäden/Verletzen verursacht.
Die Frage ist, ob die Behörde jetzt bei der Verlängerung evtl Zweifel an der Zuverlässigkeit erheben kann? Oder ob das nicht gleich nach der Alk Fahrt hätte kommen müssen? Oder bei der Eintragung der neuen Waffen?
Ist das Ermessenssache vom SB? Oder was ist das ausschlaggebende? Alk, wenn ja wie viel? Die Ts sind ja unter 60.
Ich bin der Meinung/Hoffnung dass er den Schein ohne Auflagen kriegt.bzw wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit seitens der Behörde gibt die das schon direkt nach der Strafe ihm mitteilen hätten sollten.
Oder liege ich da falsch?
Nach meinem Verständnis ist der JS ab 60TS in akuter und reeller Gefahr, darunter kann die Zuverlässigkeit angezweifelt werden, wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt.
 
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17 Dez 2020
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Bist Du Dir sicher, dass bei einer neuen WBK abgefragt wird? Ich saß bei meiner 2ten WBK neben dem Sachbearbeiter als er diese ausstellte. Kann mir nicht vorstellen, dass die im nachhinein sagen würden, "okay, jetzt doch nicht".
Bei uns ja. Dann wird es bei euch anders gehandhabt.
mich warte in der Regel ein paar Wochen auf die neue wbk.
In der Zwischenzeit habe ich nen a4 Zettel Ausdruck mit Daten der Waffe etc. Als vorläufige wbk.
 
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13 Sep 2016
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Mein alter Herr hatte zweimal den FS abgeben müssen, passiert ist nix, einfach ganz normal die Verlängerung angehen und gut ist. Der SB wird schon was sagen, wenn er da was auf dem Tisch hat, oder nicht.
 
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27 Okt 2020
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Bei Eintragung wird die Zuverlässigkeit nicht abgefragt, bei JS Verlängerung schon.

Und wer sagt das eine Verurteilung im Zusammenhang mit Waffen stehen muss um unzuverlässig zu werden? Alkohol reicht da völlig aus um davon auszugehen das jemand der ”besoffen” fährt auch “besoffen” mit Waffen, womöglich auf der Jagd, hantiert.
 

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