Js Verlängerung und Zuverlässigkeit

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Wie immer, die schlimmsten Feinde der Jagd sind in den eigenen Reihen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24903

Guest
Wenn der Jagdschein aber bis zum 01.04. nicht wieder bei dir ist hast du keinen gültigen Jagdschein und darfst damit auch keine Munition mehr besitzen.
Deswegen habe ich den Munitionserwerb und -besitz in meiner WBK abstempeln lassen.

Es ist aber auch so, dass es dir nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn die Behörden den Jagdschein nicht rechtzeitig verlängern. Immer gemäß dem Fall, man kümmert sich rechtzeitig.
 
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Da muss ich cast aber mal Recht geben:
Ein Sachbearbeiter hat überhaupt nichts zu entscheiden. Wenn alle gesetzlichen Nachweise erfüllt sind, dann hat er den Schein auszustellen. Stellt euch mal vor, dass das zufällig euer Nachbar sein könnte, mit dem ihr vielleicht wegen irgendeiner Kleinigkeit im Clinch liegt. Und der euch jetzt eins reinwürgen will...
Da muss Neutralität gewahrt sein.
 
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Deswegen habe ich den Munitionserwerb und -besitz in meiner WBK abstempeln lassen.
Und sinnloserweise Geld bezahlt.
Wenn der JS nicht fristgerecht bei mir zurück ist, ist die Behörde schuld und nicht ich.
Es sei denn es ist was im Argen, aber dann kann man sich wohl eh schon mal Gedanken machen wem man die Sachen überlässt.
Im übrigen sitzen dort tatsächlich Menschen mit Augenmaß.
Kenne einen da hat’s aufgrund eines laufenden Verfahrens auch mal länger gedauert. Deswegen rennt die Behörde aber nicht gleich zu dir und nimmt dir alles weg weil du genau in dem Zeitraum „illegal“ Munition besitzt.
Das spielt bei Leuten ne Rolle die sich über Monate nicht kümmern und gar nicht erst die Verlängerung beantragen.
 
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13 Sep 2018
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Und sinnloserweise Geld bezahlt (...)
Kostet zum Glück keinen Cent das bei einer neuen WBK direkt mit reinschreiben zu lassen.

(...) Es ist aber auch so, dass es dir nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn die Behörden den Jagdschein nicht rechtzeitig verlängern. Immer gemäß dem Fall, man kümmert sich rechtzeitig.
(...) Wenn der JS nicht fristgerecht bei mir zurück ist, ist die Behörde schuld und nicht ich (...)
Da ist immer die Frage bis zu welchem Datum habe ich mich rechtzeitig gekümmert und wann habe ich die Verlängerung zu spät beantragt? Oder ab welchem Zeitraum hat die Behörde zu lange gebraucht?
Da das m.W.n. nicht exakt geregelt ist dürfte das Auslegungssache sein und in solche unsicheren Gewässer begebe ich mich ungern wenn es um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit geht. Richtig ist aber, dass da im Normalfall nichts passieren wird, es schadet aber auch nicht das einfach drin stehen zu haben.
 
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Bei uns kostete Munitionserwerb damals 20€ extra. Okay. Nicht die Welt. Aber sehe es nicht ein. Rechne es mal hoch bei 3 wbks.
Scheinbar sind die Behörden ja mittlerweile so auf Zack dass sie jeden schon 4 Monate vorher durchleuchten. Damit sollte es kein Problem sein wenn ich mich im März erst kümmere.
Wenn’s bis dahin nicht geprüft ist hat man wohl eh nen Zonk, aber das dürfte der Betroffene ja selber am besten wissen 😉
 
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26 Mai 2016
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Da muss ich cast aber mal Recht geben:
Ein Sachbearbeiter hat überhaupt nichts zu entscheiden. Wenn alle gesetzlichen Nachweise erfüllt sind, dann hat er den Schein auszustellen. Stellt euch mal vor, dass das zufällig euer Nachbar sein könnte, mit dem ihr vielleicht wegen irgendeiner Kleinigkeit im Clinch liegt. Und der euch jetzt eins reinwürgen will...
Da muss Neutralität gewahrt sein.

Dafür gibt es glücklicherweise § 21 VwVfG :cool:
 
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22 Sep 2015
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Dafür gibt es glücklicherweise § 21 VwVfG :cool:
Stimmt. Musste erstmal googeln. Trotzdem kann ihm ja theoretisch irgendetwas an dir nicht passen, von dem du gar nichts mitbekommst.
Und ein SB wird in aller Regel nicht die Eignung zur Ausübung der Jagd oder deine Zuverlässigkeit feststellen können und soll es auch nicht dürfen...
 
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22 Aug 2012
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Das ist aber tatsächlich der Grund.
Denke aber solange du da persönlich, nüchtern, mit allen Gliedmaßen, ohne Rollstuhl und Blindenstock auftauchst wird es wohl keine Probleme geben.
 
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1 Jan 2010
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Da muss ich cast aber mal Recht geben:
Ein Sachbearbeiter hat überhaupt nichts zu entscheiden. Wenn alle gesetzlichen Nachweise erfüllt sind, dann hat er den Schein auszustellen. Stellt euch mal vor, dass das zufällig euer Nachbar sein könnte, mit dem ihr vielleicht wegen irgendeiner Kleinigkeit im Clinch liegt. Und der euch jetzt eins reinwürgen will...
Da muss Neutralität gewahrt sein.
Du hast es nicht verstanden. Was hat das denn mit Neutralität zu tun, wenn der SB aufgrund eines Erlasses der höheren oder obersten Waffenbehörde das Erscheinen verlangt hat? Richtig: nichts.
 

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