Julia Klöckner und Wölfe

Registriert
24 Nov 2010
Beiträge
7.088
Politik ist ein dreckiges Geschäft und Adenauer sagte ja schon das ihn sein Geschwätz von gestern nicht mehr interessiert, das ist schon klar. Hier aber die Risse zu verharmlosen, weil ja in Zukunft eh reduziert werden müsse, ist für die betroffenen Viehhalter bestimmt nicht witzig. Eher wie ein Schlag in die Fresse.

(y)
 
Registriert
10 Nov 2010
Beiträge
4.028
...

Das Verabschieden wird nicht gehen, dafür sorgt notfalls wieder das BVerfG* und das mit dem "ohne Wohlfahrtsverlust" wird aktuell erschwert. Man hatte "sie" gewarnt, aber gewisse Leute können ja nicht hören. :mad:
Selbstverständlich geht das Verabschieden.
Man muss nur das Pariser Abkommen kündigen und schon entfällt die Rechtsgrundlage für das BVG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
4 Dez 2018
Beiträge
894
Wie meinen ?
Soweit ich das gelesen habe, waren die Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen eine zentrale Begründung für das Urteil.
Also : Abkommen gekündigt, Rechtsgrundlage weg.

Das kann man trotzdem nicht so sagen. Selbst wenn wir ausgetreten wären, hätte das BVerfG zu dem gleichen Urteil kommen können, wenn es angerufen wird.

Wenn ein Verstoß gegen verfassungsrechtlich garantierte Grundrrechte durch zu wenig Umweltschutz vorliegt, ist es völlig gleich, auf welche Quelle sich das Gericht bezieht. Hätten doch auch wissenschaftliche Quellen / Ergebnisse sein können, die nach h. M. als gesichert gelten.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Selbstverständlich geht das Verabschieden.
Man muss nur das Pariser Abkommen kündigen und schon entfällt die Rechtsgrundlage für das BVG.

Nein, hat einerseits @Schilchersturm schön dargelegt und andererseits ist "Klima" ein Schutzgut im BNatSchG und das darfst Du demnächst bei allen Eingriffsplanungen berücksichtigen /lassen), sofern Du damit zu tun hast.
 
Registriert
10 Nov 2010
Beiträge
4.028
Nein, hat einerseits @Schilchersturm schön dargelegt und andererseits ist "Klima" ein Schutzgut im BNatSchG und das darfst Du demnächst bei allen Eingriffsplanungen berücksichtigen /lassen), sofern Du damit zu tun hast.
Mache ich schon längst, z.B. bei Wasserkraftwerken.
Ein Schutzgut nach BNatschG ist aber kein wirklich starkes Argument bei Verhandlungen am BVG.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
722
Besucher gesamt
861
Oben