Juristische Frage zu BP-Kurs in momentaner Situation

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In BW darf ich als gewerblicher Dienstleister aktuell mit 1 Kunde und Abstand/Maske im öffentlichen Raum arbeiten, im nicht-öffentlichen Raum mit Hygienekonzept auch kleine Gruppe. Vereine dürfen aktuell gar nicht. Wenn ich nicht irre.
In NRW hat man Hundeschule mal eben von Dienstleister in Bildungseinrichtung umdeklariert (aber nicht steuerrechlich) und jedes Training außer online untersagt.
Jagdgebrauchshundeausbildung auch privat (Kreisgruppe) war im Frühjahr in BW zunächst in mehreren Kleingruppen mit 30m Abstand im nicht-öffentlichen Raum erlaubt, später auch mit nur 1,5m, Felder und Wald jeweils abseits der Wege wurde als nicht-öffentlich deklariert. Hoffe, dass das im Frühjahr wieder so gehandhabt wird. Schlussendlich hängt es an aktueller Landesregelung und die Ortsbehörden können weiter einschränken.
 
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28 Jan 2019
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das in der Öffentlichkeit breit zu treten ist selten d****

das ist nicht selten doof, sondern bedarf einer Genehmigung, die auch erteilt werden kann!
Wie z.B: auch die Öffnung des LJN-Schießstandes, der jede Woche einmal für JJS-Inhaber zur Verfügung steht! Kommt halt auf die Behörde an, ob zur "Gefahrenabwehr und zur Minderung von "Tierleid" nach der Jagd eine Ausnahmegenehmigung beantragt und ausgestellt wird, um es nicht weiter "breit zu treten" werde ich Dir die Gründe für die Öffnung der Lokalitäten hier nicht nennen!
D.T.
 
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Und dafür gilt dasselbe wie für die Jagd allgemein: systemrelevant.

Ich denke, das ist unstrittig. Es geht eigentlich nur um das "Wie/in welcher Form"... Ich würde das kleinhalten und vielleicht tatsächlich beim Ordnungsamt, wo man einen kennt, nachfragen. Dabei die Systemrelevanz nicht in Frage stellen, sondern explizit darauf hinweisen und von denen nur einen Rahmen stecken lassen...
 
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https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php

In Bayern: Man darf prüfen, aber nicht ausbilden...

Die Jagdhundeprüfungen sind grundsätzlich nach Maßgabe des § 17 der 11. BayIfSMV weiterhin möglich. Soweit der Mindestabstand aufgrund der Art der Prüfung nicht einzuhalten ist, sind gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die Jagdhundeausbildung ist derzeit wegen des Verbots von Angeboten der außerschulischen Bildung nicht möglich.
 
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...
Dass man bei solchen reinen Outdoorkursen permanent an der frischen Luft ist und sich auch nicht gegenseitig auf die Pelle rückt, hat sich noch nicht bis ins ziemlich sauerstoffarme Kanzleramt rumgesprochen.

Exakt das ist das Problem und macht die Regelungen zunehmend wenig glaubwürdig und führt die Dinge ad absurdum. Vielleicht sollten sich die Regelungsfanatiker im Kanzleramt und der Held in Bayern schwerpunktmäßig um die Beschaffung des Impfstoffs mühen. Die Akzeptanz bröckelt zunehmend und das ist, nach meiner Einschätzung, gut so.


grosso
 
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In den meisten Bundesländern gibt es doch Erlässe, dass Jagdausübung als systemrelevant weiter zulässig ist. Jagdhundeausbildung ist laut Gesetz Jagd. Hygienekonzept mit Einhaltung der üblichen Auflagen machen, fertig.
 

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