Juwelier in Celle, es war Notwehr

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Er hat ein Stückchen Recht, mit einem solchen Schild vorm Haus liegt der Gedanke vom Vorsatz im Grundsatz nicht fern. Und vor Gericht und auf hoher See...

Der Gedanke mit dem Hinweis auf die Waffen ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.


CdB
 
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Bist ja ein richtiges Genie.

Ja danke, ist aber immer noch besser als Dein Post ( #98 ), eskalierend auf Verbrecher einzuwirken und Ihnen alles freiwillig geben, was man hat.
Und nein, ich mache nicht auf den Besitz von Schusswaffen aufmerksam, es ist nur eine Variante worauf sich ein Dieb einstellen muss.
Die Kamera habe ich leider nicht dazu bekommen:unsure:
D.T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Ja danke, ist aber immer noch besser als Dein Post ( #98 ), eskalierend auf Verbrecher einzuwirken und Ihnen alles freiwillig geben, was man hat.

Eskalierend mit Sicherheit nicht. Mein Besitz ist versichert und jederzeit ersetzbar.
Darüber hinaus finden nach meiner beruflichen Erfahrungen Einbrüche zu 99% während der Abwesenheit des Bewohners statt.
Wer die Anwesenheit des Bewohners in Kauf nimmt hat in der Regel einen entscheidenen Vorteil was die Skrupellosigkeit betrifft.

Und nein, ich mache nicht auf den Besitz von Schusswaffen aufmerksam, es ist nur eine Variante worauf sich ein Dieb einstellen muss.

Das so ein Schild Begehrlichkeiten wecken könnte , müsste aber nachzuvollziehen sein.
 
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Eskalierend mit Sicherheit nicht. Mein Besitz ist versichert und jederzeit ersetzbar.
Darüber hinaus finden nach meiner beruflichen Erfahrungen Einbrüche zu 99% während der Abwesenheit des Bewohners statt.
Wer die Anwesenheit des Bewohners in Kauf nimmt hat in der Regel einen entscheidenen Vorteil was die Skrupellosigkeit betrifft.



Das so ein Schild Begehrlichkeiten wecken könnte , müsste aber nachzuvollziehen sein.

Mein Besitz ist auch ausreichend versichert, aber es ist nicht alles ersetzbar!!!!
Wenn ich etwas abzugeben habe, mache ich das freiwillig!
Wer meint mich bestehlen zu müssen und dazu unbrechtigter Weise mein Grundstück betritt ( obwohl eingezäunt & verschlossen ), muss halt mit allem rechnen!
Es hat sich aber auch gezeigt, dass gerade bei älteren Menschen auch während der Anwesenheit eingebrochen wird, vorwiegend nachts, was ist dann??
Ps.: sollte D-eskalierend heißen!
D.T.
 
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Wenn es nach deiner (falschen) Definition geht, dürfte man ja nichtmal mehr eine Waffe aus dem Tresor nehmen, man müsste den ganzen Tresor mit ins Revier oder auf den Schießstand schleppen.

Ist unser Waffengesetz in seinen Grundzügen wirklich so schwer verständlich?

Offensichtlich ja. Könnte mir ja egal sein, aber nachher nimmt das, was hier falsches geschrieben wird, noch jemand ernst, es passiert etwas, wodurch dann alle diejenigen drunter leider, die sich korrekt verhalten.

Jäger: Dürfen Waffen nicht schussbereit auf dem Weg ins Revier und im demselbigen auch schussbereit führen / transportieren / dabei haben. Nenne es wie du willst.

Jäger und Sportschützen dürfen die Waffen nicht zugriffs- und nicht schussbereit zum Schießstand / Büchsenmachen transportieren.

Aus der waffenrechtlichen Erlaubnis ergeben sich die erlaubten Umgangsformen, nämlich die vom Bedürfnis (das ist des Pudels Kern des Waffengesetzes) umfassten Zwecke (Jagd, Schießstandbesuche, Pflege innerhalb der Wohnung auch kein Problem).

Ein schussbereites Umschnallen - um den Begriff des Führens zu vermeiden - innerhalb der Wohnung ist weder für Jäger noch für Sportschützen ein Bedürfniszweck......... Und damit auch nicht erlaubt. Wobei eine Erlaubnis nötig ist, sofern man das legal machen möchte

Im Übrigen dürfen die Waffen seit neuester Rechtsänderung nicht einmal geladen gelagert werden......
 
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Nur noch eine Anmerkung: Die wörtliche Auslegung ist EINE Möglichkeit von mehreren, ein Gesetz auszulegen. Man sollte sich nicht auf das "zu Hause gibt es aber kein führen!!!!11" versteifen.
 
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Hei,

zum Glück ist das nur eine Meinung zum AffG und keine gültige Auslegung.
Ich lege es so aus, dass man ein Bedürfnis zum Besitz von Waffen braucht und nicht der Umgang mit Waffen von einem Bedürfnis gedeckt sein muss.

Manche Waffenbehörden glauben auch an die Geschichte mit der vom Bedürfnis umfassten Benutzung womit sie dann behaupten, eine sportlich beantragte Waffe dürfe auf keinen Fall für die Jagd verwendet werden.
Dass das nicht zutrifft, haben auch schon Gerichte entschieden.

Grüße

Tom
 

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