Kaliber 30.06 in Frankreich??

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8 Feb 2012
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Stimmt es, dass das Kaliber 30.06 in Frankreich jetzt erlaubt ist??

VIELEN DANK für Eure Antworten!!
 
A

anonym

Guest
Jagdlich: Nein. Und wird es auch nicht in naher Zukunft. Hört auf mit den Gerüchten, auch in F gibts Gesetze. Und die sind nicht geändert worden, wenigstens NOCH nicht.
 
A

anonym

Guest
Angeblich ist aber neu, dass die Franzosen die bisher ach so bösen Militärkaliber (308, 30-06 usw inklusive der 45-70) seit letztem Spätjahr weniger schwer erwerben können als früher. Antragstellung und so weiter für Sportschützen erforderlich.

Stammt von einem Frog-Waffenhändler.

Jagdlich dennoch weite tabu, von der 8*57 IRS wird zur Vermeidung von Missverständnissen ausdrücklich abgeraten.

Ist aber nur hörensagen.
 
A

anonym

Guest
Count Zero schrieb:
Angeblich ist aber neu, dass die Franzosen die bisher ach so bösen Militärkaliber (308, 30-06 usw inklusive der 45-70) seit letztem Spätjahr .

Das ist nicht neu und auch nicht seit letztem Jahr, sondern schon lange so, wenigstens für Schützen. Die Waffen sind nur in einer Kategorie, die den Erwerb durch Jagdscheininhaber ausschließt. Deshalb schrieb ich ja auch im ersten Posting "jagdlich", aber lesen müßte man schon können, um den Unterschied zu erkennen. Für Jäger gibts vorerst noch keine Militärkaliber, seit mehr als 70 Jahren, und darum geht das hier.

Count Zero schrieb:
.........von der 8*57 IRS wird zur Vermeidung von Missverständnissen ausdrücklich abgeraten.

Nein, wird es ausdrücklich NICHT, sie ist eine der am meisten in F verbreiteten Patronen in Kipplaufwaffen. Herrje, Hörensagen. Besser gar nicht posten.
 
A

anonym

Guest
Also, ich hab meinen Ansprechpartner dieses Fruehjahr bei einem Fuchsansitzen getroffen. Laut seiner Visitenkarte hat er ein Waffengeschäft in Frankreich; wenn ich die Karte finde, kann ich sogar noch die Stadt nachfuegen.

Es stimmt, dass die Frogs schon frueher auf Antrag die "bösen" Kaliber kaufen konnten. Dieser Verfahrensgang sei aber nun vereinfacht worden.

Ansonsten kannst Du gerne machen ws Du willst - aber wenn mir ein vernuenftigt aussehender Hauptberufler im persoenlichen Gespräch rät, bei Besuchen lieber auf 8*57 IRS zu verzichten ... Dann werde ich das nicht ausprobieren.

editiert admin Beleidigung

MfG, WMH
 
Registriert
20 Feb 2003
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In welcher Armee war den die 8x57IRS je Ordonanzmun?
Beim Luftwaffendrilling jedenfalls nicht.

Aber andere Frage?
Wie sieht es eigentlich zur schottischen Hirschjagd per Anreise durch Frankreich und Eurotunnel mit .308, .30-06 oder entsprechendes eingetragen im Europäischen Waffenpass aus?
 
A

anonym

Guest
Nur andere mit LMAA beleidigende Doppelnullen wie Du und dein "Experte" verzichten wegen polizeilich möglicher Unkenntnis der Rechtslage und eigener Unwissenheit und daraus resultierender Erläuterungsunfähigkeit auf ihre Rechte, raten sogar öffentlich in einem Forum dazu und werden noch beleidigend, wenn sie relativ freundlich auf ihre Irrtümer und ihren Unfug hingewiesen werden, den sie besser nicht gepostet hätten.

Du hast Dich hier als ausgewiesener Eggsbärde in französischem Recht geoutet, ich lach immer noch, sag also TB auch hier die Rechtslage, oder such die Karte von dem anderen Eggsbärden und ruf ihn an, das Ergebnis bitte ich dann hier zu posten.
 
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10 Jan 2012
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Count Zero lass mich raten du warst noch gar nicht oder noch nicht oft in Frankreich jagen?!


Jetzt mal ganz ohne Witz. Wir sind da das ganze Jahr verteil des öfteren drüben und vor allem im Winter quasi jedes Wochenende auf einer Drückjagd im Raum Hagenau/Soufflenheim. Und rate mal was wir meistens führen? Richtisch eine BDB in 8x57IRS. In keiner der Kontrollen, die man nebenbei bei quasi jeder zweiten Jagd hat, wurde nie etwas beanstandet wegen dem Kaliber. Die Herren die das kontrollieren wissen durchaus was sie tun.


Ansonsten hört auf DWM der weiß von was er schreibt!! :27:
 
A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
Bevor wir uns im IRS-Blödsinn verzetteln:
Wie schaut es denn mit meiner Transportfrage aus?
Unproblematisch, weil für Waffen der 1ère catégorie der EFP anderer Länder als hinlängliche Besitzberechtigung anerkannt wird. Lediglich deren jagdliche Verwendung im Inland ist jagdrechtlich (nicht waffenrechtlich) in FR pönalisiert.

Carcano
 
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12 Mai 2012
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452
als EU Bürger darf man in F (ohne gesonderte Erlaubnis, aber) mit EFWP und Jagdschein sowie entsprechender Einladung zur Jagd bis zu 3 Jagdwaffen mit bis zu je 100 Schuss Muni mitnehmen und sich damit frei bewegen
 

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