<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mümmelmann78:
Ich weiss nicht, ob Stilllegungsflächen als LW-Flächen gelten.
<HR></BLOCKQUOTE>
Stillegungsflächen sind Landwirtschaftliche Nutzflächen die aus der Nahrungs- und Futtermitelproduktion raus genommen sind;
nicht Automatisch Naturschutzflächen und Kleinbiotope !
Der Anbau von Industriell genutzte Pflanzen
ist möglich ( Faserpflanzen für die Verpackungsindustrie; Raps für Biodiesel; Mais für Biogasanlagen; sogar Schwachholz zur Hackschnitzelproduktion und Ölpflanzen wie Leinen für die Farbenindustrie...)
Andreas
Ich weiss nicht, ob Stilllegungsflächen als LW-Flächen gelten.
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Stillegungsflächen sind Landwirtschaftliche Nutzflächen die aus der Nahrungs- und Futtermitelproduktion raus genommen sind;
nicht Automatisch Naturschutzflächen und Kleinbiotope !
Der Anbau von Industriell genutzte Pflanzen
ist möglich ( Faserpflanzen für die Verpackungsindustrie; Raps für Biodiesel; Mais für Biogasanlagen; sogar Schwachholz zur Hackschnitzelproduktion und Ölpflanzen wie Leinen für die Farbenindustrie...)
Andreas