Kanzel an geförderter Brachfläche

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mümmelmann78:
Ich weiss nicht, ob Stilllegungsflächen als LW-Flächen gelten.

<HR></BLOCKQUOTE>

Stillegungsflächen sind Landwirtschaftliche Nutzflächen die aus der Nahrungs- und Futtermitelproduktion raus genommen sind;

nicht Automatisch Naturschutzflächen und Kleinbiotope !

Der Anbau von Industriell genutzte Pflanzen
ist möglich ( Faserpflanzen für die Verpackungsindustrie; Raps für Biodiesel; Mais für Biogasanlagen; sogar Schwachholz zur Hackschnitzelproduktion und Ölpflanzen wie Leinen für die Farbenindustrie...)


Andreas
 
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Habe mal einen ähnlichen Fall gesehen. Als Lösung wurden unter der Kanzel 2 Erdanker einbetoniert. Danach wurde ein Stahlseil unter der Kanzel befestigt und dann mit den Erdankern verspannt. Hat super gehalten. Abstüzungen nach Aussen hin waren danach überflüssig.
Vielleicht ein Lösungsansatz.
WMH Hatari
 
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Stell' die Kanzel am besten mitten in die Brachfläche. Dort steht sie genau an der Stelle, an der sie "land- und forstwirtschaftliche Nutzung" am wenigsten stören dürfte.

Dulden muss der Eigentümer der Flächen die jagdliche Einrichtung *an dieser Stelle* sowieso.

basti
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:
Stell' die Kanzel am besten mitten in die Brachfläche. Dort steht sie genau an der Stelle, an der sie "land- und forstwirtschaftliche Nutzung" am wenigsten stören dürfte.

Dulden muss der Eigentümer der Flächen die jagdliche Einrichtung *an dieser Stelle* sowieso.

basti
<HR></BLOCKQUOTE>


Bei einem Sitz seh ich das ja noch ein, aber ne kanzel?? Ich glaub da uebernimmst du dich etwas...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Den Förderungsanspruch würde der Landwirt erst dann verlieren, wen die Beantragte Fläche nicht wie beantragt zu nutzen ist; bei bebeauten Flächen z B.

Kanzeln sind aber entgegen der allgemeinen Meinung nicht fest und dauerhaft mit Grund und Boden verbunden; eine Nutzungseinschränkung also nicht gegeben.

Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Erklär mir mal dieses; ein Landwirt hier hat auf einer Brachfläche Käferholz gelagert das aus den Abtransport wartet. Ergebnis, schreiben vom Landratsamt, Zuschuss für diese Fläche erloschen?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:
Stell' die Kanzel am besten mitten in die Brachfläche. Dort steht sie genau an der Stelle, an der sie "land- und forstwirtschaftliche Nutzung" am wenigsten stören dürfte.

Dulden muss der Eigentümer der Flächen die jagdliche Einrichtung *an dieser Stelle* sowieso.

basti
<HR></BLOCKQUOTE>
Falls dadurch diese Fläche aus dem Zuschuss genommen wird, muss der Bauer dieses auf gar keinen Fall dulden.
edit: § jagdeinrichtungen
...zur Einwilligung verpflichtet wenn die NUTZUNG (= Zuschuss) nur UNWESENTLICH...., und das ist beim Wegfall ja dann wohl nicht der Fall.

[ 01. September 2006: Beitrag editiert von: Naith ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Naith:


Erklär mir mal dieses; ein Landwirt hier hat auf einer Brachfläche Käferholz gelagert das aus den Abtransport wartet. Ergebnis, schreiben vom Landratsamt, Zuschuss für diese Fläche erloschen?
<HR></BLOCKQUOTE>

Dem Landratsamt hätte ich was gehustet !

Die Lagerung von ( eigenen) Fortserezeugnissen kurzfristig zum Zwecke des Abtransportes steht ein Nutzung als Brachfläche nicht entgegen...

da hatt sich ein Sachbearbeiter mal wieder durch Unsachlichkeit hervorgetan...

Dem Landwirt kann ich nur empfehlen ins Wiederspruchsverefahren zu gehen.


Andreas
 
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Guten Morgen in die Runde,

erst einmal recht herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Ratschläge und Kommentare!
Der Stand ist derzeit folgender:
Zuständig ist das jeweilige Landwirtschaftsamt. Meins hat sich telefonisch sehr entgegenkommend gezeigt und zugesichert, wegen weniger m2, die auf einer Stilllegungsfläche durch eine zur Wildschadensabwehr errichteten jagdlichen Einrichtung berührt werden, keine Probleme hinsichtlich der Fördergelder zu sehen. Mein Eindruck bei den vielen Telefonaten, die ich inzwischen geführt habe, ist jedoch der, dass es einen gewissen Spielraum bei der Auslegung der Gesetze gibt und letztlich (wie auch im Forum empfohlen) nur der direkte Kontakt zum zuständigen Amt eine Klärung bringt.
Ich hoffe, dass das Gespräch mit der Agrargenossenschaft dazu führt, dass die Kanzel an ihrem Platz verbleiben kann. Das Landwirtschaftsamt hat angeboten, dass die Agrargenossenschaft zwecks einer vorab-Klärung gerne dort anrufen kann.
Trotzdem werde ich (auch wie von Euch empfohlen und um der guten Beziehungen willen) die beiden direkt auf der Brachfläche stehenden Stützpfosten abbauen und eine veränderte Konstruktion wählen.
Nach dem Vor-Ort-Termin melde ich mich mit Informationen, falls es doch noch Probleme geben sollte.

Der Meckelnbörger
 
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Wie man sieht, wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird, und "vernünftiges" Reden hilft in den meisten Fällen eben doch.
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@Meckelnbörger
Die vermessenen Grenzen der Flurstücke sind in Niedersachsen nicht die relevanten Grenzen für die Bemessung der Größe für die Förderung landwirtschaftlicher Flächen!

Mittlerweile wurden die Flächen hier per Sattelit fotografiert und vermessen. Das weicht ggf. von den Flurstückgößen ab.

Wen es interessiert, der gebe unter google mal feldblockfinder ein und rufe die entsprechende Seite der Landwirtschaftskammer auf.

Je nach Wetterlage sind die Aufnahmen gut bis sehr gut.

In NRW gibt es das wohl auch schon.

In MeckPom leider noch nicht....

Deshalb ist der Tipp mit der Nachfrage bei der Landwirtschaftskammer wohl der beste.

P.S. Absätze erleichtern die Lesbarkeit von längeren Postings enorm.
 
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Die Brachfläche liegt im Revier und gehört zum Revier.
Auf der Fläche darf (muss) also die Jagd ausgeübt werden.
Der Eigentümer "nutzt" sie also jagdlich (Pachteinnahme), trotz Stillegungsprämie.
Zur Jagdausübung gehören jagdliche Einrichtungen, die soweit zu dulden sind, als sie nicht der sonstigen Nutzung "im Wege stehen" (also der aktiven Bewirtschaftung durch z.B. Befahren).

Die Brache ist somit der ideale Platz im Revier.

Wird die Fläche wieder aktiv bewirtschaftet, muss dass Ding da wieder weg. Is' ja klar.

basti
 

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