- Registriert
- 30 Aug 2006
- Beiträge
- 4
Guten Morgen in die interessierte Runde!
Nachdem ich bereits mehrere Jahre die informativen und oft auch unterhaltsamen Diskussionen im Forum verfolge traue ich mich jetzt selbst mal mit einer für mich (und vielleicht auch andere) wichtigen Frage an die Öffentlichkeit.
Die sehr dringende Problematik (eine Entscheidung soll am Wochenende 10.09.06 fallen) betrifft folgenden Sachverhalt: Im Revier in MV, in dem ich seit mehr als 35 Jahren jagdlich zu Hause bin, steht praktisch an gleicher Stelle von Beginn an, jetzt in der 4. Generation, eine geschlossene Kanzel im Gebüsch direkt am Rande einer kleinen Ackerfläche, die bis vor ca. 15 Jahren noch landwirtschaftlich bestellt wurde und seither als Brachfläche dient. Für diese Brachfläche werden dem landwirtschaftlichen Pächter EU-Fördergelder gezahlt und in diesem Jahr ist erstmals nach mehreren Jahren die Fläche wieder gemäht worden. Im Laufe der 35 Jahre hat sich der Standort der an dieser Stelle aufeinander folgenden Kanzeln um insgesamt ca. 4 m in eine Richtung verschoben, weil sich die Gehölze am Rand der jetzigen Brachfläche geringfügig ausgedehnt haben. Die Pfosten der Anfang diesen Jahres an dieser Stelle neu errichteten Kanzel stehen auf einer Fläche, die von mir vom Gehölz freigeschnitten wurde und 2 unbedingt erforderliche, locker auf dem Boden stehende Abstützstangen gegen Windeinwirkung auf die Kanzel reichen einige Meter auf die Brachfläche hinaus. Eine Beeinträchtigung der Brachfläche ist nicht zu erkennen, bei Bedarf könnte ich problemlos direkt um die beiden Abstützstangen selber mähen. Der neue, eigentlich gutwillige Pächter der landwirtschaftlichen Fläche hat mich jetzt aufgefordert, die Kanzel abzubauen und soweit in das Gebüsch zu verschieben, wie die ursprüngliche Ackerfläche auf den alten Karten ausgewiesen ist. Er behauptet, dass ihm bei einer vor-Ort-Kontrolle Fördergelder wegen einer ungesetzlichen Nutzung der Brachfläche gestrichen werden, wenn die Abstützstangen der Kanzel die Brachfläche berühren. Das Abbauen und Umsetzen der Kanzel um die ca. 5 m tiefer in das Gebüsch hinein ist neben dem erheblichen Arbeitsaufwand für mich aus zwei Gründen äußerst problematisch: Der gekaufte Kanzelaufbau würde konstruktionsbedingt einen Ab- und erneuten Aufbau nicht ohne große Schäden überstehen und bei einem Stellplatz innerhalb des relativ hohen Gebüsches wäre die Sicht auf die jagdlich relevanten Gebüschkanten auf beiden Seiten wirklich nicht mehr möglich. Von dieser Kanzel wird der überwiegende Schwarzwildabschuss im Revier getätigt, eigentlich doch auch im Interesse der Landwirtschaft.
Meine Frage an die Experten: Dürfen die Abstützstangen unter keinen Umständen die Brachfläche berühren? Zählt als Brachfläche wirklich die Ackerfläche vor 15 Jahren und darf die Kanzel nur außerhalb dieser ehemaligen Fläche stehen? Wo findet man gesetzliche Regelungen zur Frage und wie sind sie zu interpretieren? Wie hoch wäre der finanzielle Verlust für die Landwirtschaft, wenn von der Brachfläche wirklich die gut gerechnet 20 m2 entfallen würden? Was kann man tun, um die anstehende mehrfache Katastrophe abzuwenden? Ich weiß, Fragen über Fragen. Aber immer noch voller Hoffnung...
Der Meckelnbörger
Nachdem ich bereits mehrere Jahre die informativen und oft auch unterhaltsamen Diskussionen im Forum verfolge traue ich mich jetzt selbst mal mit einer für mich (und vielleicht auch andere) wichtigen Frage an die Öffentlichkeit.
Die sehr dringende Problematik (eine Entscheidung soll am Wochenende 10.09.06 fallen) betrifft folgenden Sachverhalt: Im Revier in MV, in dem ich seit mehr als 35 Jahren jagdlich zu Hause bin, steht praktisch an gleicher Stelle von Beginn an, jetzt in der 4. Generation, eine geschlossene Kanzel im Gebüsch direkt am Rande einer kleinen Ackerfläche, die bis vor ca. 15 Jahren noch landwirtschaftlich bestellt wurde und seither als Brachfläche dient. Für diese Brachfläche werden dem landwirtschaftlichen Pächter EU-Fördergelder gezahlt und in diesem Jahr ist erstmals nach mehreren Jahren die Fläche wieder gemäht worden. Im Laufe der 35 Jahre hat sich der Standort der an dieser Stelle aufeinander folgenden Kanzeln um insgesamt ca. 4 m in eine Richtung verschoben, weil sich die Gehölze am Rand der jetzigen Brachfläche geringfügig ausgedehnt haben. Die Pfosten der Anfang diesen Jahres an dieser Stelle neu errichteten Kanzel stehen auf einer Fläche, die von mir vom Gehölz freigeschnitten wurde und 2 unbedingt erforderliche, locker auf dem Boden stehende Abstützstangen gegen Windeinwirkung auf die Kanzel reichen einige Meter auf die Brachfläche hinaus. Eine Beeinträchtigung der Brachfläche ist nicht zu erkennen, bei Bedarf könnte ich problemlos direkt um die beiden Abstützstangen selber mähen. Der neue, eigentlich gutwillige Pächter der landwirtschaftlichen Fläche hat mich jetzt aufgefordert, die Kanzel abzubauen und soweit in das Gebüsch zu verschieben, wie die ursprüngliche Ackerfläche auf den alten Karten ausgewiesen ist. Er behauptet, dass ihm bei einer vor-Ort-Kontrolle Fördergelder wegen einer ungesetzlichen Nutzung der Brachfläche gestrichen werden, wenn die Abstützstangen der Kanzel die Brachfläche berühren. Das Abbauen und Umsetzen der Kanzel um die ca. 5 m tiefer in das Gebüsch hinein ist neben dem erheblichen Arbeitsaufwand für mich aus zwei Gründen äußerst problematisch: Der gekaufte Kanzelaufbau würde konstruktionsbedingt einen Ab- und erneuten Aufbau nicht ohne große Schäden überstehen und bei einem Stellplatz innerhalb des relativ hohen Gebüsches wäre die Sicht auf die jagdlich relevanten Gebüschkanten auf beiden Seiten wirklich nicht mehr möglich. Von dieser Kanzel wird der überwiegende Schwarzwildabschuss im Revier getätigt, eigentlich doch auch im Interesse der Landwirtschaft.
Meine Frage an die Experten: Dürfen die Abstützstangen unter keinen Umständen die Brachfläche berühren? Zählt als Brachfläche wirklich die Ackerfläche vor 15 Jahren und darf die Kanzel nur außerhalb dieser ehemaligen Fläche stehen? Wo findet man gesetzliche Regelungen zur Frage und wie sind sie zu interpretieren? Wie hoch wäre der finanzielle Verlust für die Landwirtschaft, wenn von der Brachfläche wirklich die gut gerechnet 20 m2 entfallen würden? Was kann man tun, um die anstehende mehrfache Katastrophe abzuwenden? Ich weiß, Fragen über Fragen. Aber immer noch voller Hoffnung...
Der Meckelnbörger