Hallo CdB,
ich zitiere nochmal das Gesetz:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wenn eine Katze tatsächlich einen wild lebenden Vogel tötet, der rechtlich tatsächlich als "Sache" bewertet wird, dann ist dieser grundsätzlich herrenlos. Folglich gibt es dann auch niemanden, der deswegen einen materiellen Schaden geltend machen könnte.
Anders sähe es aus, wenn eine Katze den wertvollen Papagei des Nachbarn killt oder dabei beobachtet wird, wie sie einen Koi aus dem Zuchtbecken angelt. Einen solchen Schaden kann man sehr wohl und zurecht geltend machen.
Deine Annahme, Katzenhalter würden es bewußt hinnehmen, dass ihre Katze als wildernd erlegt wird als dass sie bereit wären, für etwaigen Schaden aufzukommen, teile ich nicht.
Wenn eine Verwahrung von Katzen gesetzlich nicht gefordert ist, dann besteht auch keine Möglichkeit, eine Verantwortungsübernahme für das Tier hieran festzumachen. Es geht in diesem § 833 BGB lediglich um die Verpflichtung zum Schadensersatz, nicht um irgendeine Prävention von Schaden.
Anzeige kann nur erstatten, wer eine Anspruchsgrundlage hat. Der Herr Ornitologe kann den Sachverhalt sicher melden, aber da wildlebende Vögel wie schon geschrieben herrenlos sind, ist er vielleicht empört, aber persönlich nicht geschädigt.
Möglicherweise kann die Naturschutzbehörde über den Sachverhalt informiert werden, aber ob diese wegen einer Katze tatsächlich tätig wird - und falls ja, wie? - vermag ich nicht zu bewerten. Mir ist diesbezüglich kein Fall bekannt.
Und wie auch schon geschrieben: Ich sehe es wie Du: Katzen sollten gechipt und nach Möglichkeit auch kastriert werden.
Bernhard