Katzendoku von Arte: Mörderische Mieze

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§ 55 Landesjagdgesetz NRW - Bußgeldvorschriften
(1) ....................................................

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

8. Hunde oder Katzen, die ihm gehören oder seiner Aufsicht unterstehen, in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen läßt,

§ 56 LJG NRW

(2) Ordnungswidrigkeiten nach § 55 können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
 
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Hallo CdB,

ich zitiere nochmal das Gesetz:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Wenn eine Katze tatsächlich einen wild lebenden Vogel tötet, der rechtlich tatsächlich als "Sache" bewertet wird, dann ist dieser grundsätzlich herrenlos. Folglich gibt es dann auch niemanden, der deswegen einen materiellen Schaden geltend machen könnte.
Anders sähe es aus, wenn eine Katze den wertvollen Papagei des Nachbarn killt oder dabei beobachtet wird, wie sie einen Koi aus dem Zuchtbecken angelt. Einen solchen Schaden kann man sehr wohl und zurecht geltend machen.

Deine Annahme, Katzenhalter würden es bewußt hinnehmen, dass ihre Katze als wildernd erlegt wird als dass sie bereit wären, für etwaigen Schaden aufzukommen, teile ich nicht.

Wenn eine Verwahrung von Katzen gesetzlich nicht gefordert ist, dann besteht auch keine Möglichkeit, eine Verantwortungsübernahme für das Tier hieran festzumachen. Es geht in diesem § 833 BGB lediglich um die Verpflichtung zum Schadensersatz, nicht um irgendeine Prävention von Schaden.

Anzeige kann nur erstatten, wer eine Anspruchsgrundlage hat. Der Herr Ornitologe kann den Sachverhalt sicher melden, aber da wildlebende Vögel wie schon geschrieben herrenlos sind, ist er vielleicht empört, aber persönlich nicht geschädigt.
Möglicherweise kann die Naturschutzbehörde über den Sachverhalt informiert werden, aber ob diese wegen einer Katze tatsächlich tätig wird - und falls ja, wie? - vermag ich nicht zu bewerten. Mir ist diesbezüglich kein Fall bekannt.

Und wie auch schon geschrieben: Ich sehe es wie Du: Katzen sollten gechipt und nach Möglichkeit auch kastriert werden.

Bernhard
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ein Schaden liegt dann vor wenn Wild betroffen ist, dazu gibts bezüglich Haustiere auch schon Urteile. Bei Katzen würde es durchaus Sinn manchen auch zu klagen, wenn sich ein Halter finden würde.

Wenn Singvögel oder Reptilien etc. betroffen sind, würde mE das Tierschutzgesetz greifen. Wenn sich ein Halter finden würde.


CdB
 
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Nein hier irrst Du gewaltig.
Die Verluste von einheimischer Tierwelt sind weit höher zu bewerten als der Verlust von Haustieren.
Ansonsten bräuchte man z.B das Thema Neozoen überhaupt nicht mehr angehen.

Hallo Knalltrauma,

die Katze zählt doch schon seit mehr als tausend Jahren zur heimischen Tierwelt. In der Liste der "Neozoen" in Deutschland wird sie zumindest nicht geführt. Oder hast Du andere Informationen?

Gruß,

Bernhard
 
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Hallo CdB,

ich wäre ernsthaft an einem von Dir benannten Urteil interessiert, in welchem ein Katzenhalter für Schaden in Haftung genommen wird, weil diese ein Wildtier erlegt hat.

Bernhard
 
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Das ist genau der Denkfehler. Die Wildkatze gehört zur heimischen Tierwelt.
Die Hauskatze ist ein Haustier, das in der heimischen Tierwelt nichts zu suchen hat.

Mit Verlaub - das ist aber eine sehr eigenwillige Interpretation. Haben Haustiere folglich keinen Anspruch auf ein Leben? Gilt für sie der Tierschutz etwa nicht?

Bernhard
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Haben Haustiere folglich keinen Anspruch auf ein Leben? Gilt für sie der Tierschutz etwa nicht?

Das unterstellst du als Motiv. Geschrieben hat ausser dir das hier niemand.

Und Du solltest Dir angewöhnen, behauptete Urteile auch belegen zu können, wenn sie schon Deine Rechtsansicht stützen sollen.

Ich bin nicht dein Apportierer, wenn du zu faul bist die lächerliche Zweiminutensuche selbst durchzuführen, wirst du heute dumm ins Bettchen gehen müssen.


CdB
 
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Zu eins: Völlig richtig. Das unterstelle ich als Motiv. Besonders diesem "Sporti", der sich mit seinen angeblichen Katzenabschüssen auch noch brüstet.

Zu zwei: DU behauptest doch, dass es diese einschlägigen Urteile gäbe. Ich bezweifle es. Folglich wäre es doch wohl an DIR, diese angeblichen Urteile zu belegen. Wird aber ohnehin nicht geschehen.

Es ist schon bezeichnend, mit welcher Art Jäger ich es hier zu tun habe. Ihr seid es nach meiner Überzeugung, die ihr mit euerem unreflektierten Verhalten zu recht einen schlechten Ruf in der Bevölkerung begründet. Immer erst schießen, ja nicht mal etwas hinterfragen. Und wehe, es tut mal jemand. Dann bleibt offenbar ausser Beleidigungen nicht mehr viel übrig.

Bernhard
 

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