In beiden beigefügten Urteilen stehen sehr ausführliche Definitionen in Sachen Hauskatze/Nichthauskatze pp.
In NRW dürfen ja keine Katzen mehr geschossen werden. Aber als intensiver Fallensteller kann ich nicht verhindern, dass sich in meinen Lebendfallen, die für alles heimische Raubwild bis hin zum Dachs aufgestellt sind, auch streunende Katzen fangen.
Diese bringe ich regelmäßig zum zuständigen Ordnungsamt. Von dort geht es zum Tierheim.
Bei jeder abgegebenen Fundkatze beanspruche ich Eigentumsanspruch, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Ich muss allerdings immer eine 6monatige Frist abwarten. D. h., wenn kein Eigentümer ermittelt wird, muss die Katze somit mindestens 6 Monate in der Obhut des Tierheimes bleiben, bis ich Eigentümer werden kann. Auch dann werde ich noch nicht automatisch Eigentümer dieser Fundsache. Vielmehr schreibt mich das Fundbüro regelmäßig an und teilt mit, dass ich jetzt meine Eigentumsansprüche geltend machen kann. Sollte ich nach Ablauf von 4 Wochen meinen Eigentumsanspruch nicht beim Fundbüro geltend gemacht haben, geht die Katze in das Eigentum der Stadt über. Erst danach kann sie zur Vermittlung freigegeben werden. Ich habe immer diese Frist verstreichen lassen, wahrscheinlich sehr zum Unmut von Tierheim und Fundbüro. Denn die Katze kostet der Stadt dann richtig Geld. Und ich gebe so jährlich um die 20 Fundkatzen ab, alles schön sauber dokumentiert, von Tierheim und Fundbüro lasse ich mich nicht an der Nase herum führen.
Diese Katze ist somit erstmal 7 Monate in der Obhut des Tierheimes. Sollte das Tierheim dann noch auf die Idee kommen, diese Katze nach 7 Monaten in menschlicher Obhut wieder auszusetzen, wäre das ein ganz klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Zu jeder Fundkatze schreibe ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, siehe weiter vorne. Die geht an die zuständige UJB. Wird der Halter ermittelt, z. B., wenn die Katze gechippt ist, wird ein Bußgeld von 35 Euro erhoben. Beim 2. Mal verdoppelt sich die Summe. Zudem bekommt der Katzenhalter eine Rechnung vom Ordnungsamt über ca. 120 Euro Verwaltungsaufwand/Personalkosten pp. Ungefähr 1/3 der Fundkatzen waren bisher gechippt.
Drohanrufe habe ich bisher noch keine bekommen, im gegenteil, ich habe immer meine 20 Euro Aufwandsentschädigung von den Katzenhaltern bekommen.
Da ich das jetzt schon seit 3 Jahren so durchziehe, hat sich die Zahl der unbeabsichtigten Katzenfänge drastisch reduziert. Offensichtlich hat es sich bei uns im Dorf u. U. herum gesprochen , dass das Streunenlassen der Hauskatzen eine ganz schön teure Angelegenheit wird.
Ich kann nur jedem raten, es genauso zu machen .