Kauf von Schalldämpfer über Internet in Österreich

M

Mitglied 13815

Guest
Der TJV schrub mir:

Grundsätzlich gilt, dass Besitz und Einführen von Schalldämpfern in Österreich verboten ist. Ausnahme ist, dass man im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist und die Jagd (im betreffenden Bundesland, auf welche sich die Jagdkarte bezieht) regelmäßig ausübt. Dies gilt auch für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. (§ 17 Absatz 3b Waffengesetz)

Für die Mitbringung von Waffen ist grundsätzlich eine Eintragung im europäischen Feuerwaffenpass Voraussetzung. Für Schalldämpfer gilt diese Pflicht zur Registrierung nicht, da diese keine an sich Waffen an sind und aktuell keine Sonderbestimmung besteht, die eine Eintragung vorsieht; auch nicht im zentralen Waffenregister. Betreffend die Verwahrung von Schalldämpfern gilt allerdings zu beachten, dass das Waffengesetz verlangt, dass Schalldämpfer auf die gleiche (vom Zugriff Unberechtigter geschützte) Weise zu verwahren sind, wie die Waffe selbst.
...

Hier noch die Antwort der deutschen Behörde auf meine Ursprungsfrage:

Sehr geehrter Herr Xxxx,

zu Ihrer Anfrage vom xxxx.2019 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass eine Eintragung eines Schalldämpfers in einen Europäischen Feuerwaffenpass möglich ist.
Der Inhaber des Europäischen Feuerwaffenpasses hat eigenverantwortlich sicherzustellen, ob er die Waffen bzw. den Schalldämpfer in andere Mitgliedstaaten einführen und dort nutzen darf.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Abteilung Öffentliche Ordnung
 
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das Antwortschreiben anlässlich meines Mails an den OÖLJV wegen Schalldämpergebrauch lautet:

Wir haben den Landesgesetzgeber vor geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass wohl das Jagdgesetz an die Verwendung des Schalldämpfers angepasst werden müsse.
Derzeit ist die Verwendung des Schalldämpfers im Revier ja nicht relevant, aber sehr wohl ab 1. Mai. Dem Oö Landesjagdverband wurde seitens der Politik versprochen, dass bis dahin das Jagdgesetz angepasst wird.


Beste Grüße und Weidmannsheil,
Christopher Böck


Mag. Christopher Böck
Geschäftsführer / COO
Wildbiologe
OÖ Landesjagdverband
4490 St. Florian, Hohenbrunn 1


WmH - kreuz
Das Versprechen eines Politikers...... :-D
 
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Jagdnet schreibt mit Eintrag vom 26.02.2019, dass die Ausübung der Jagd mit Schalli in Salzburg ebenfalls (noch) verboten ist.

In Stegenwald sollte man den Schalli verwenden dürfen. Bevor ich das nächste mal hinpilgere, frage ich trotzdem sicherheitshalber bei der Salzburger Jägerschaft, ob das ok geht.

zitat sbg Jägerschaft:
Der Vorstand der Salzburger Jägerschaft hat das Ansuchen des Dachverbandes JAGD ÖSTERREICH den Einsatz von Schalldämpfer für alle Jägerinnen und Jäger in allen Belangen unterstützt. In der Salzburger Jagdgesetznovelle, die in den nächsten Monaten in Kraft treten wird, haben uns alle Parteien Salzburgs in diesem Anliegen unterstützt. Ein herzlicher Dank dafür.
Zitatende:

zitat sbg Jägerschaft:
Die Novelle zum Salzburger Jagdgesetz ging Anfang Dezember in Begutachtung und dient vor allem dazu, Defizite im geltenden Recht und Probleme in der (Vollzugs-)Praxis zu beseitigen, sowie zur Vereinfachung beizutragen. Nachstehend werden die geplanten Änderungen angeführt, welche somit erst als Entwurf vorliegen:
Durch die aktuell stattfindende Novelle des Waffengesetzes, wird den Inhaber einer gültigen Jagdkarte künftig die Verwendung von Schalldämpfern ermöglicht, wenn diese die Jagd regelmäßig ausüben. Dazu ist es nun erforderlich, die derzeit jagdrechtliche Bewilligungspflicht dahingehend abzuändern.
zitatende:

ich bin überzeugt dass es bis Mai gegessen ist.

Am Schießstand ist die Verwendung des Schalli kein Problem. besitzen darfst du den Schalli ja jetzt schon in ganz Österreich.
 
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Hier noch die Antwort der deutschen Behörde auf meine Ursprungsfrage:

Sehr geehrter Herr Xxxx,

zu Ihrer Anfrage vom xxxx.2019 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass eine Eintragung eines Schalldämpfers in einen Europäischen Feuerwaffenpass möglich ist.
Der Inhaber des Europäischen Feuerwaffenpasses hat eigenverantwortlich sicherzustellen, ob er die Waffen bzw. den Schalldämpfer in andere Mitgliedstaaten einführen und dort nutzen darf.
Mit freundlichen Grüßen
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Abteilung Öffentliche Ordnung
In Österreich???? Dann wäre das die erste Behörde die so etwas ermöglicht. Welche Behörde hat diese Auskunft erteilt?

Alle Anderen bestätigen dass KEINE Eintragung möglich ist. Eingetragen im EUFWP kann nur werden was auch im ZWR gemeldet ist. Die Meldung des Schalldämpfers ist in Österreich nicht nötig und auch NICHT MÖGLICH.
 
M

Mitglied 13815

Guest
In Österreich???? Dann wäre das die erste Behörde die so etwas ermöglicht. Welche Behörde hat diese Auskunft erteilt?

Alle Anderen bestätigen dass KEINE Eintragung möglich ist. Eingetragen im EUFWP kann nur werden was auch im ZWR gemeldet ist. Die Meldung des Schalldämpfers ist in Österreich nicht nötig und auch NICHT MÖGLICH.


Wie bereits oben erwähnt: ich Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland....
 
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Achtung Mitleser, bezieht sich auf die österr. Rechtslage!

...Durch die aktuell stattfindende Novelle des Waffengesetzes ...
Welche aktuell stattfindende Novelle? Ist mir nichts bekannt!
Die letzte Novelle ist mit 1.1.19 in Kraft getreten.

...Eingetragen im EUFWP kann nur werden was auch im ZWR gemeldet ist. Die Meldung des Schalldämpfers ist in Österreich nicht nötig und auch NICHT MÖGLICH. ...

Stimmt so vermutlich auch nicht ganz, Schalldämpfer die aufgrund eines Bescheides besessen werden, werden im ZWR eingetragen.
 
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Achtung Mitleser, bezieht sich auf die österr. Rechtslage!


Welche aktuell stattfindende Novelle? Ist mir nichts bekannt!
Die letzte Novelle ist mit 1.1.19 in Kraft getreten.



Stimmt so vermutlich auch nicht ganz, Schalldämpfer die aufgrund eines Bescheides besessen werden, werden im ZWR eingetragen.
Wenn du genau gelesen hättest wärst du auch draufgekommen dass der von mir zitierte Artikel aus 2018 stammt in dem auch die Rede davon ist dass in Sbg das Jagdgesetz dahingehend geändert wird.

Also 2 Behörden haben mir mitgeteilt dass es NICHT möglich ist den Schalli in den EUFWP einzutragen da er nicht im ZWR gemeldet werden kann. Im EUFWP dürfen/können nur Waffen und Zubehör eingetragen werden die auch im ZWR gemeldet sind.

Falls du anderslautende Infos hast, bitte nur her damit!
Zitat Innenministerium:

Vorerst darf darauf hingewiesen werden, dass Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles gem. § 17 Abs. 1 Z 5 nach wie vor verbotene Waffen der Kategorie A Waffengesetz (WaffG) darstellen.
Der Gesetzgeber hat jedoch mit 1.1.2019 im § 17 Abs. 3b WaffG eine besondere Regelung für Inhaber einer gültigen Jagdkarte geschaffen, diese lautet wie folgt:

Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt 2 von 2 ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.

Dies bedeutet, dass Einfuhr, Erwerb, Besitz und Führen von Schalldämpfer für Inhaber einer gültigen Jagdkarte daher seit 1.1.2019 an keine waffenrechtliche Bewilligung gebunden ist.
Das Mitbringen oder Einführen von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles in das Bundesgebiet ist Jägern unter der Voraussetzung erlaubt, wenn sie nachweisen, dass sie die mitgebrachten oder eingeführten Schalldämpfer zur Ausübung der Jagd benötigen. Dieser Nachweis kann insbesondere unter Vorlage einer Einladung zur Jagd erbracht werden. Eine Eintragung in einem Europ. Feuerwaffenpass ist nicht erforderlich.
Ob für die Einfuhr der genannten Vorrichtung in einen anderen Staat eine Bewilligung erforderlich ist, wäre vor einer geplanten Reise bei der jeweiligen nationalen Behörde zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
14. Januar 2019
Für den Bundesminister:
AL Mag. Bernhard Moser
Zitatende:

Hier steht zwar nur geschrieben dass eine Eintragung nicht nötig ist (und das auch im Bezug auf das Mitbringen von auslädnischen Staatsbürgern zur Jagd in Österreich), aber 2 Behörden haben mir bestätigt dass es nicht möglich ist den Schalli im EUFWP einzutragen. Desweiteren hatte ein Bekannter von mir zuerst anderslautende Aussagen einer Behörde, als er den Schalli eintragen lassen wollte ist er aber auch abgeblitzt, mit der gleichen Aussage wie von mir hier geschrieben.

Egal, wenn du willst geh selbst zur Behörde und lass ihn eintragen, sag uns dann wie es ausgegangen ist. ;-)
 
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Von wann die Stellungnahme ist geht aus deinem Beitrag #94 nicht hervor...

Die Aussage dass aufgrund von Bescheiden besessene SD ins ZWR eingetragen werden stammt von den Roadshows der ARGE ZS.
 
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Von wann die Stellungnahme ist geht aus deinem Beitrag #94 nicht hervor...

Die Aussage dass aufgrund von Bescheiden besessene SD ins ZWR eingetragen werden stammt von den Roadshows der ARGE ZS.
ich weiß nur dass ein kumpel von mir seit jahren einen schalli hat (mit bescheid natürlich) und da wurde gar nix eingetragen. er musste nur den bescheid immer bei sich haben.
 

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