N
neuhof
Guest
In der W+H 25/2000 auf seite 35 wird die Fleischhygienische Beurteilung eines rauschigen Keilers erörtert.
Meiner Meinung nach verstößt das Erlegen und damit auch die Freigabe derselben auf Drück-
und anderen Jagdarten,gegen das Tierschutzgesetz,denn,wenn ich die Sau nicht verwerten kann/darf,entfällt der VERNÜNFTIGE
GRUND,den das TSG vorschreibt diese Sau zu erlegen.Nur wegen der Waffen,kann man und sollte man ein Geschöpf nicht töten !
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dr.neuhof
Meiner Meinung nach verstößt das Erlegen und damit auch die Freigabe derselben auf Drück-
und anderen Jagdarten,gegen das Tierschutzgesetz,denn,wenn ich die Sau nicht verwerten kann/darf,entfällt der VERNÜNFTIGE
GRUND,den das TSG vorschreibt diese Sau zu erlegen.Nur wegen der Waffen,kann man und sollte man ein Geschöpf nicht töten !
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dr.neuhof