Moin
In den neuesten Informationen zu Corona und co heißt es : „Alle übrigen Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.“
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus-faq-186571.html
Und ja, ok, Absschussplanerfüllung Schalenwild. Mein Sachbearbeiter meinte zumindest, „nur Sschwarzwild“.
Mal wieder was fürs Niederwild getan, nicht einmal weitläufig abgestelltes Drücken auf Raubwild ist erlaubt.
Und dabei haben wir mit sowas durchaus gute Erfahrungen gehabt die letzten Jahre, es lag immer ein Niederwildjäger auf der Strecke.
Sehr schade.
Waidmannsheil
Meetschloot