[Sachsen] keine Jagd mehr erlaubt?

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Laut Verordnung vom 31. März ist in Sachsen keine Jagd mehr gestattet.
Jedenfalls gehört die Jagd nicht zu den triftigen Gründen, die ein Verlassen der häuslichen Unterkunft ermöglichen würden.

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf

Passend dazu: "Zwei Wanderer haben sich im Osterzgebirge Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingehandelt. Die beiden 21 und 29 Jahre alten Männer wurden am Dienstag in Rechenberg-Bienenmühle von der Polizei gestoppt. Sie waren mit dem Zug von Dresden nach Altenberg gefahren und dann gewandert, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Beamten stuften das als Verstoß gegen die Allgemeinverfügung zur Corona-Eindämmung ein. Diese gestattet Sport und Bewegung - allerdings nur im unmittelbaren Wohnumfeld. Die beiden Männer mussten umgehend die Heimreise nach Dresden antreten."

https://www.tag24.de/thema/coronavi...len-infizierte-tote-freistaat-sachsen-1458904
 
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Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die damit einhergehende Begrenzung der Bürgerrechte mag in der aktuellen Ausnahmesituation weitestgehend ihre Berechtigung haben. Es gilt aber auch, mit der gebotenen Sensibilität, den Bogen nicht zu überspannen und die Freiheit im Auge zu behalten.

Wenn man den Verfassungsrechtlern glaubt, gibt das Infektionsschutz-Gesetz nicht jegliche Auslegung einer einzelnen Behörde her.

Warum und auf welcher Rechtsgrundlage stoppt die Polizei zwei (!!!) Wanderer und ermittelt den Wohnort und die Art und Form der Anreise? Mal Abgesehen von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, darf wohl die Frage erlaubt sein, wo der Unterschied des Wanderns (zwei Personen) in meinem relativ direkten Umfeld oder aber 40 Kilometer entfernt von meinem Wohnort liegt (so ich die grundlegenden Spielregeln des Abstands einhalte).


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Grosso
 
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Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die damit einhergehende Begrenzung der Bürgerrechte mag in der aktuellen Ausnahmesituation weitestgehend ihre Berechtigung haben. Es gilt aber auch, mit der gebotenen Sensibilität, den Bogen nicht zu überspannen und die Freiheit im Auge zu behalten.

Wenn man den Verfassungsrechtlern glaubt, gibt das Infektionsschutz-Gesetz nicht jegliche Auslegung einer einzelnen Behörde her.

Warum und auf welcher Rechtsgrundlage stoppt die Polizei zwei (!!!) Wanderer und ermittelt den Wohnort und die Art und Form der Anreise? Mal Abgesehen von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, darf wohl die Frage erlaubt sein, wo der Unterschied des Wanderns (zwei Personen) in meinem relativ direkten Umfeld oder aber 40 Kilometer entfernt von meinem Wohnort liegt (so ich die grundlegenden Spielregeln des Abstands einhalte).


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Bin ich völlig bei Dir!
Nicht alles was die Polizei aufnimmt und "anzeigt" hat vor Gericht bestand.

Ich gäbe so etwas meinem RA und würde den mal arbeiten lassen.
 
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Bin ich völlig bei Dir!
Nicht alles was die Polizei aufnimmt und "anzeigt" hat vor Gericht bestand.

Ich gäbe so etwas meinem RA und würde den mal arbeiten lassen.

Ganz sicher auch für die Exekutive eine extrem schwierige Situation, mit dem erforderlichen Augenmaß zu agieren, die 'vernünftigen' Verhaltensweisen von den 'unvernünftigen' unterscheiden und maßvoll zu handeln.

In einem Jahr werden wir ziemlich sicher schlauer sein und beurteilen können, was richtig und angemessen war und was nicht. Ich möchte derzeit nicht wirklich mit den Verantwortlichen tauschen.

Andererseits beobachte ich beispielsweise gerade die Verhaltensweise von Herrn Söder vorsichtig kritisch. Da manifestiert sich für mich den Eindruck, er möchte immer ein wenig massiver einschränken als die Anderen, immer einen halben Tag vor den Anderen agieren und durchgängig als der 'Macher in der Krise' wahrgenommen werden. Abgestimmtes und maßvolles Handeln erscheint mir mehr geboten als der Kampf um die Reputation als moderner, individueller Schlachtenlenker auf dem Feldherrenhügel.


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Allein schon die völlig unterscheidliche Handhabung der einzelnen Bundesländer kann nicht Zielführend sein, der eine so der andere so?!

Ich habe täglich mit dem Thema aufgrund von Filialschließungen zu tun, am Wochenende lockert nun Niedersachsen seine Vorgaben. Mit unter deshalb weil die Leute auf Wanderschaft/Einkaufsbummel in Nachbarbundesländer gehen. Ist sicherlich auch schwer nachzvollziehen warum ich heute Abend fleißig Gartenmöbel, Werkzeug, Material usw. kaufen gehen kann, mein Kollege der in Bayern wohnt aber nicht. Zwangsläufig schaut der dann eben mal vorbei.
 
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Allein schon die völlig unterscheidliche Handhabung der einzelnen Bundesländer kann nicht Zielführend sein, der eine so der andere so?!

Ich habe täglich mit dem Thema aufgrund von Filialschließungen zu tun, am Wochenende lockert nun Niedersachsen seine Vorgaben. Mit unter deshalb weil die Leute auf Wanderschaft/Einkaufsbummel in Nachbarbundesländer gehen. Ist sicherlich auch schwer nachzvollziehen warum ich heute Abend fleißig Gartenmöbel, Werkzeug, Material usw. kaufen gehen kann, mein Kollege der in Bayern wohnt aber nicht. Zwangsläufig schaut der dann eben mal vorbei.

Ich arbeite gerade täglich im Revier. Gestern hab ich meine Sägekette final beim zerlegen alter Ansitzeinrichtungen zerstört zudem war das Kettenhaftöl leer. Zu allem Überfluss gab meine
Autoschlüsselbatterie (Keyless System) den Geist auf.

Schon gehen die Probleme los....Wo krieg ich das jetzt her...jedes Elektrogeschäft zu, Stihl Händler zu, Forstbedarf Laden zu.

Was bleibt...
musste zum nächsten Baumarkt fahren (die bei uns GOTTSEIDANK noch offen haben) und mich dort eindecken.

Ich versteh nicht warum man nicht die Geschäfte offen lässt und ählich wie bei der Post o.ä Einrichtungen die Anzahl der Leute innerhalb des Gebäudes begrenzt und sie eventuell zum tragen eines (selbst genähten Mundschutzes) innerhalb des Gebäudes verdonnert!

Würde der Wirtschaft helfen, würde Kleinunternehmern helfen, würde Arbeitsplätze sichern.

Ich bin auch für striktes Kontakt verbot. Aber wenn ALLE in Bereichen wo Menschen zusammenkommen einen Mundschutz tragen würden und 2m Abstand enhalten wäre alles erreicht was man braucht.
 
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Also in Sachsen ist die Einzeljagdausübung von der "Ausgangssperre" nicht betroffen. Wohlgemerkt - alleine!!!
Ich habe das Schreiben vom Sächsischen SMUL irgendwo rum liegen, ich stell das nachher gleich noch hier ein.



Gruß der olle pudlich
 
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gerade gefunden:

"Die Einzeljagd ist ein »triftiger Grund«, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes einhält, also sie von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Dies gilt für den Jagdbezirk in Sachsen, in dem die Einzeljagd ausgeübt wird. Auch die erforderlichen Aktivitäten zum Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild ist zugelassen. Auch hier gelten die vorgenannten Bedingungen, also unter Einhaltung der Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes. "

https://www.coronavirus.sachsen.de/...:{"group":"accordion-content-4969","idx":23}}
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Teilnehmer des Jour fixes hatte ich am letzten Mittwoch über die letzten Entwicklungen zu ASP informiert. Leider gibt es schon wieder eine neue Entwicklung. Am Freitag meldete Polen einen weiteren ASP Wildschweinfund, der nunmehr nur noch ca. 10.5 km von der Grenze zu Sachsen und auch zu Brandenburg entfernt ist.

Darüber hinaus hatte ich informiert zu Ausübung der Jagd im Lichte der Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Aufgrund verschiedener Nachfrage haben wir die Corona- Homepage nochmals aktualisiert. Eine weitere Aktualisierung für die Homepage ergab sich heute, so dass der aktuelle Stand wie folgt aussieht. Die gelbe Markierung betrifft die heutige Aktualisierung, Sie können die Gelmarkierung also entfernen, wenn Sie ihre Mitglieder informieren

Die Einzeljagd ist ein »triftiger Grund«, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes einhält, also sie von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Dies gilt für den Jagdbezirk in Sachsen, in dem die Einzeljagd befugt ausübt wird. Auch die erforderlichen Aktivitäten zum Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild ist zugelassen. Auch hier gelten die vorgenannten Bedingungen, also unter Einhaltung der Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes. Nähere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums:“
https://www.wald.sachsen.de/jagd-im-freistaat-sachsen-4438.html
Die Durchführung von Gesellschaftsjagden, die Durchführung von Versammlungen Jägerstammtische, gemeinsame Anfahrten (außer mit dem Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstands) sind nicht zulässig

Zulässig sind zudem die Nachsuche im Rahmen der Jagdausübung, die Ausübung der Jagdaufsicht, die Direktvermarktung von Wildbret, das Beschickung von Salzlecken und Kirrungen, die individuelle Ausbildung von Jagdgebrauchshunden (keine Gruppenausbildung) sowie der Bau und Reparatur von Reviereinrichtungen und der Anbau von Wildäckern, Hecken und Blühflächen , soweit die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes eingehalten werden, also in Begleitung von Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen. Mit der Nachsuche kann erforderlichenfalls auch ein Dritter beauftragt werden, der die Nachsuche im Auftrag des Jagdausübungsberechtigten selbstständig durchführt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Christochowitz


Dr. Sabine Christochowitz
Referatsleiterin
_______________________________________________________________________________________

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT
SAXON STATE MINISTRY FOR SOCIAL AFFAIRS AND COHESION
Referat 24 | Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens,
Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz
Albertstraße 10 | 01097 Dresden
Tel.: +49 351 564-55240 | Fax: +49 351 564-59249
sabine.christochowitz@sms.sachsen.de | www.sms.sachsen.de
Information zum Zugang für verschlüsselte/signierte E-Mails/elektronische Dokumente unter
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Information zu Corona unter www.coronavirus.sachsen.de
 
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Allein schon die völlig unterscheidliche Handhabung der einzelnen Bundesländer kann nicht Zielführend sein, der eine so der andere so?!
Ich halte das für absolut geboten. Die Zusatände in ST, MV oder BB sind eben andere als die in Berlin odeer Bremen.
Da kann und muss man abwägen.
Wo es geringere Bevölkerungsdichten gibt, braucht es auch weniger Beschränkungen.
Ein großer Vorteil des Förderalismus.
Jeder kann nach den regionalen Gegebenheiten vorgehen.
Das gilt auch für einzelne Landräte. So möchte ein an Berlin angrenzender Landkreis den Tourismus der Großstädter ins Umland verhindern und der nächste ist davon garnicht mehr betroffen, usw.
 
G

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Guest
Frage, weil ich in einer halben Stunde wegfahre (Bayern ländliche Gegend) .
30 km um für eine Woche - 10 Tage einen Hund zu holen. Heisst ich gehe das Risiko ein.
Nicht der Hundehalter !
Den am Dienstag nach Ostern erwarte ich ganz einschneidende Änderungen. Alle Aussagen deuten darauf hin. Aber was passiert an diesem, bzw. nach DIESEM kommenden SPERRWOCHENENDE ?
WMH - der 01.05. ist ja noch in weiter ferne, da kann alles mögliche noch sein.
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

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Laut Verordnung vom 31. März ist in Sachsen keine Jagd mehr gestattet.
Jedenfalls gehört die Jagd nicht zu den triftigen Gründen, die ein Verlassen der häuslichen Unterkunft ermöglichen würden.

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf

Passend dazu: "Zwei Wanderer haben sich im Osterzgebirge Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingehandelt. Die beiden 21 und 29 Jahre alten Männer wurden am Dienstag in Rechenberg-Bienenmühle von der Polizei gestoppt. Sie waren mit dem Zug von Dresden nach Altenberg gefahren und dann gewandert, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Beamten stuften das als Verstoß gegen die Allgemeinverfügung zur Corona-Eindämmung ein. Diese gestattet Sport und Bewegung - allerdings nur im unmittelbaren Wohnumfeld. Die beiden Männer mussten umgehend die Heimreise nach Dresden antreten."

https://www.tag24.de/thema/coronavi...len-infizierte-tote-freistaat-sachsen-1458904

Totaler Quatsch und ein gutes Beispiel wie Fakenews gestreut werden.

Ganz im Gegenteil ist der sächsische Jäger ministeriell wegen des Fundes eines ASP Schweins 10km von der Landesgrenze noch zur Einzel-Jagd aufgerufen und gebeten worden.

An deiner Stelle hätte ich die Mods gebeten diesen Faden zu löschen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
ASP Jour Fixe mit Ministerium, Veterinärbehörde, Bauern- und Jagdverband am 25.3.2020

Was für ein informativ abgehängter Jäger bist du? Hast du keinen Jagdherren, keinen Hegering, keinen Verband, keinen jagdlichen Anschluss?

Das Jagd in Sachsen ein "triftiger Grund" in Sachen Ausgangsbeschränkung ist, wurde schon am 23.3.2020 veröffentlicht und über Homepage, email und in den Hegeringen verteilt. Das Schreiben wurde im Nachgang nur noch etwas präzisiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der beigefügten Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 zu den Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie gingen die ersten Fragen ein, ob die Jagdausübung im Freistaat Sachsen in Form der Einzeljagd und oder Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild als „triftiger Grund“ im Sinne der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 anerkannt werden kann.

Diese beiden Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

  • Die Einzeljagd ist ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 zu den Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes einhält, also sie von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.

  • Auch die erforderlichen Aktivitäten zum Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild ist zugelassen. Auch hier gelten die vorgenannten Bedingungen, also unter Einhaltung der Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes.

Ich bitte Sie, diese Information über die ggf. bei Ihnen vorhandenen Verteiler zu streuen, damit wir möglichst viele Jagdausübungsberechtigte erreichen. Vielen Dank dafür und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sabine Christochowitz
________________

Referatsleiterin
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT
SAXON STATE MINISTRY FOR SOCIAL AFFAIRS AND COHESION

Referat 24 | Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens,
Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz

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