Es ist bekannt, dass manche Behörden im Zuge der Waffenrechtsänderungen 2020 zweideutige Schreiben an vor allem ältere Waffenbesitzer versandt haben, die dazu geführt haben, dass der eine oder andere das Schießen ganz bleiben gelassen hat. Ob das Vorsatz oder Versehen war, lässt sich nicht zweifelsfrei erhärten. Die Verbände haben da mancherorts aber gehörig den Rauch in die Amtsstuben reingelassen. Stichworte: Mehr als 10 LW auf gelbe WBK (Bestandsschutz, wenn vor 09/2020, wer ab dann drüberkommt: Ende der Zuverlässigkeit), Überkontingent und der Übertrag auf Jagdscheininhaber (falscher Paragraph)...
Sollte so ein Schreiben kommen, direkt an die Verbände melden (DSB, BDS, LJV)...