Ich sehe einen wesentlichen Unterschied darin, ob ein Händler ein legales Produkt anbietet -
ob ich es für sinnvoll halte oder nicht -
ob ich den Zwang von oben für Verfassungwidrig halte oder nicht -
oder ob ein Rechtsanwalt sowohl die Interessen der legalen Waffenbesitzer
wie die Interessen eines Sperrgerätest-Hersteller vertritt.
Gut - die Zeiten sind vorbei.
"Restlichtzielfernrohre" sind in D. illegal -
die meisten Jäger halten sie auch nicht für "waidgerecht"
...wenn man schon zum Boykott aufruft -
dann doch eher da...
Leute , die auf einem Auge blind sind, nennt man im allgemeinen Sprachgebracht -
in Anlehnung an die biblische Geschicte -
nun mal "Pharisäer"....- "scheinheilig."
P.
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