Kirrautomat, gesetzliche Vorgaben, Durchführung

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Hallo zusammen,

in einem Revierteil überlege ich aktuell ein oder zwei "herkömmliche" Kirrungen ( Mais unter Steinhaufen oder Stammabschnitten), durch einen Kirrautomat zu ersetzten.

Früher, als noch erlaubt, habe ich sehr gute Erfahrungen mit Rolltonnen, Pendelautomaten und Co gemacht. Leider sind diese Dinge in RLP nicht mehr erlaubt. Auch auf Nachfrage bei der UJB wurde mir dies(Rolltonne) untersagt, obwohl hier die Vorteile zu den Steinhaufen überwiegen. Stattdessen wurde mir angedeutet, dass ein Streuautomat aufgebaut werden dürfte der gesetzkonform betrieben wird....

So weit, so unklar.

lt. Kirrungsverordnung in RLP muss ein solcher "Streu-Kirrautomat" angemeldet werden und in einer entsprechenden Karte, wie auch jede andere Kirrung, eingezeichnet werden. Maximal 1 Liter Mais pro Tag darf ausgegeben werden. Ebenso darf die zulässige Gesamtzahl der Kirrungen im Verhältnis zu Reviergröße die gesetzlichen Bestimmung nicht verletzen.

Diese Punkte sind natürlich soweit klar.

lt. Kirrungsverordnung in RLP darf kein anderes Schalenwild, außer die Sauen, das Kirrgut aufnehmen,

auch dies ist mir klar - nur ich weiß nicht wie man einen solchen Apparat nun gesetzeskonform und jagdpraktisch betreiben soll.

Meine Theorie wäre nun, so ein Teil an einem Baum oder Dreibein befestigen. Der Streubereich wird eingezäunt und dieses Minigatter wird mit Sauklappen oder Türen ausgestattet, welche nur den sauen das einwechseln ermöglichen, Rot-,Reh und sonstiges Schalenwild bleibt draußen.
Soweit meine Theorie.

Wie setzt man das ganze jetzt jagdpraktisch um ? Ich habe also nun eine Fläche von 8x8 Metern entsprechend gezäunt. Wie kann ich denn jetzt eine Sau dort erlegen ohne, dass ich durch den Zaundraht oder sonstigem Material schiesse ? Die Sauen werden auch immer dort auf einem Pulk stehen wenn es mehr wie 2 oder 3 sind. Wenn so eine Einrichtung im Bestand steht, dies ist geplant, dann kann ich auch beim An- oder Abwechseln nichts erlegen da die Sauen beim anwechseln gerne Deckung ausnutzen. Auf einer offenen Fläche sieht so eine Vorrichtung auch irgendwie blöd aus und erweckt bei anderen Waldbesuchern zuviel Forscherehrgeiz.

Wie macht man es nun, dass so ein Teil gesetzlich konform ist und auch gescheit genutzt werden kann ? Ich habe mit diesen Teilen keine Erfahrung und würde mich über Tipps, Erfahrungen und Ratschläge von jemandem der erfolgreich solche Automaten nutzt freuen.

Besten Dank
 
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19 Feb 2023
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Moin,

So wie ich die Verordnung lese, sind ausschließlich Kirrungen zugelassen wenn das Kirrgut per Hand ausgebracht wird. Ich kann Deine Interpretation bzw. Darstellung nicht finden. Hättest Du dazu ne Quelle?
LG
 
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22 Jun 2016
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Aussage der UJB und ich meine etwas darüber mal gelesen zu haben bei der Besprechung Land-LJV bzgl. ASP-Kirrung-usw
 
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Wie macht man es nun, dass so ein Teil gesetzlich konform ist und auch gescheit genutzt werden kann ? Ich habe mit diesen Teilen keine Erfahrung und würde mich über Tipps, Erfahrungen und Ratschläge von jemandem der erfolgreich solche Automaten nutzt freuen.

Besten Dank
Leider gar nicht, wenn, schriftlich geben lassen.
 

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