Kirre auf Weidefläche? Darf der das...

M

Mike

Guest
Hallo

Ich taste mich mal vorsichtig in die Höhle des Löwens.
Wir wohnen am Waldrand irgendwo in Niedersachen.
Seit vielen Jahren haben wir, etwa 400 meter vom haus entfernt eine Weide gepachtet.
Die Weide grenzt an ein Moorgebiet an, welches die Weide nur zur Hälfte nutzen lässt. (Also 50% Sumpf und Binsen / 50 % Gras)
In der Vergangenheit liefen auf dieser Weide unsere Pferde den Sommer über.
Die letzten zwei Jahre haben wir das Gras nach und nach abgemäht und frisch verfüttert
2018 Kam es genau hin, dass wir alles abgemäht hatten bis die Trockenheit rum war und der erste Regen im Spätherbst kam.
Ende Oktober entdeckte ich Wildschwein* Spuren und Stellen mit aufgewühlter Erde. Der Schaden war gering, es handelte sich vielleicht um 10 qm.
Wildschweingruppen gibt es mindestens zwei in dem Wald. vermutlich sind es noch mehr

Soweit die Vorgeschichte, nun kommt ihr ins Spiel. :rolleyes:

Ein Jäger sah diese Spuren wohl auch, denn schnell stand ein klappbarer Hochsitz am Rand der Weide.
Gut, dachte ich, Waidmannsheil.

Ende November staunte ich nicht schlecht, als ich die Weide sah.
Neben dem Klapphochsitz stand nun ein Fahrbarer geschlossener Ansitz,
Auf der Weide war ein Holzpflock eingerammt
Auf der Weide lagen dutzende Maiskolben
Auf der Weide waren an mehreren Stellen Fleisch vergraben
(und paranoid wie ich bin, könnte ich glauben dass auf etwa 20 qm ein Gras hochgewachsen ist, was es sonst nirgends auf der Weide gibt.)

All das auf dem nutzbaren Teil der Weide im Abstand von 25-40 Metern zum Ansitz.
Ok, dachte ich, im Winter brauche ich die Flächen nicht und abgesehen davon dass ich es schei**e fand, dass meine Hunde an etwa 10 Stellen Fleisch gefunden haben, was etwa einen Spatenstich-tief eingegraben war, .... wenn´s der Sache dienlich ist... Waidmannsheil.

Nun, Ende Januar sieht es langsam besorgniserregend aus.

Etwa 200 qm sind inzwischen systematisch umgewühlt worden. Die Weide sieht dort aus wie Dresden ´45. Keine Wühlspuren wie man sie auf den Äckern oder umliegenden Weiden sieht. Dort schieben die Schweine ja die Grasnarbe etwas weg und finden dann was sie brauchen. Auf meiner Weide müssen sie aber einen Spatenstich tief runter. Mehrere Krater zieren nun die Weide. Einfaches schleppen wird nicht reichen um den Schaden zu beseitigen. Sie scheinen regelmäßig dort aktiv zu sein. kein Wunder: Der Tisch wird ja immer wieder nachgedeckt. Und dazu noch der schöne Buchenholzteergeruch von dem Holzpflock...

EPILOG:

Ich haben nichts gegen die Art und Weise, wie die Jäger das Wildschweinproblem (wenn es denn eins ist...) angehen. Solche Kirreplätze findet man bei uns im Wald an vielen Stellen und ich habe bestimmt nichts gegen diese Art der Jagd... Aber muss unsere Weide dafür her halten?

Deswegen meine Frage. Darf der das?
Ich will kein böses Blut mit einem Jäger haben. Bei uns fahren viele rum. Einheimische und welche die sich "einmieten".
Ich weiß nicht genau wie die Hierarchie ist bei euch. Wenn ich jetzt zum Förster geh, ist das vielleicht zuviel des Guten.
Ich versuch schon seit Tagen einen Jäger am Tage abzufangen, wenn er zum "Füttern" ins Revier fährt, leider verpasse ich sie jedesmal. Und der besagte Jäger den ich in Verdacht habe auf der Weide zu kirren, fährt diese immer schön von der anderen Seite aus an.

Deswegen wollte ich erstmal hier etwas Dampf ablassen ( und euch vermutlich was zum schmunzeln geben)

Gruß, Mike


* Ich verzichte absichtlich weitestgehend auf den waid-männischen Sprachgebrauch (Schwarzwild, Malbaum, etc...) Da ich schließlich keiner bin.
 
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Erst mal herzlich Willkommen.. Höhle des Löwen warum? Mehr morgen muss jetzt ins Bett..ich saß nicht auf Deiner Weide.....:D:D
 
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Nein, das darf er nicht. Wenn Du die Wiese gepachtet hast, rede mit dem Eigentümer. Der ist Mitglied der Jagdgenossenschaft und kann die TelNr des Jägers besorgen.

Alternative: Kleb dem Jäger einen Zettel mit Deiner TelNr an den Hochsitz. Falls er sich nicht meldet, melde Wildschaden in der Gemeinde an. Den musst Du aber spätestens 2 Wochen nachdem Du ihn bemerkt hast angemeldet haben. Dann wird er sich definitiv bei Dir melden.
 
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Das klingt so dilletanschisch, dass man es kaum glauben mag. Nun gut, warten wir mal ab was der TS uns so zu berichten mag wie es weitergeht.
 
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Die Idee mit dem Wildschaden anmelden ist noch die Beste, falls du ihn nicht erwischst zum ansprechen.
Über die Jagdgenossenschaft dürfte das aber kein Problem sein.
 
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Könnte man die Weide einzäunen und zum befriedeten Bezirk erklären lassen, dann ruht dort die Jagd bzw. darf dort nicht mehr ausgeübt werden?
 
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Das muss ich mir mal in Ruhe durchlesen sehr interessant. Bei uns dachte ich nämlich die ganzen Weiden seien befriedet. Da muss ich aber noch mal nachfragen (y)
 
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groß und mehrflächig Fleisch vergraben in zeiten von Angst vor ASP .. Sauen anlocken und durchfüttern in Zeiten von Angst vor ASP.
So dafür sorgen dass die Wiese großflächig verwüstet wurde und weiter wird.

Solch ein Idiot gehört gnadenlos angezeigt und alle Schäden geltend gemacht. Ohne Kompromisse mit der vollen Härte.

Wennz meine Wiese wäre ich würde knallhart handeln. Das ist kein Jäger, das ist ein unfähiger Trottel der da hantiert

Schaden sofort am Gemeindeamt anmelden

https://www.dienstleisterportal.nie...REAID=8663540&PSTID=8669428&hide=SearchFormEA
 
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Also wer eine Ansitzeinrichtung die zur Wildschadensabwehr aufgestellt wurde, nicht duldet bekommt auch keinen Wildschadensersatz. In diesem Fall wurde dort eine jagdliche Einrichtung gemacht, die den Grundeigentümer wesentlich beeinträchtigt. Es ist guter jagdlicher Anstand (aber wo lernen das unsere Jungjägern noch?) dass man beim Aufstellen eines Sitzes (von einem nicht fest installierten Leitersitz oder Bodensitz mal abgesehen) dem Nutznießer des Grundstückes ein Wort vergönnt. Das ist ja in dem Fall keine verstreute Erbengemeinschaft, sondern der Besitzer ist bekannt.

Durch die Kirrung wird das Grundstück geschädigt, das ist unzweifelhaft. Sie muss daher nicht geduldet werden. Wir kirren im Winter auch mal kurzzeitig im Feld, aber nur bei Frost wenn die Sauen dort nicht brechen können. Im Frühjahr darf dort nichts mehr rumliegen, das ist klar.

Richtig lustig finde ich das Vergraben von Fleisch. Dies wäre an anderer Stelle erlaubt, solange es sich um Abfälle von Wild handelt.
In dem Fall auf einer Weide ein nogo :mad:
Weiden sind keine befriedeten Bezirke. Warum die ganzen umständliche Vorschläge. Die Rechtslage ist klar. Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kommst Du sicher über die Jagdgenossenschaft weiter.
 

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