Kirre auf Weidefläche? Darf der das...

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"Da jedoch der Hund keinerlei Interesse an dem Boden hatte, schaute ich heute noch mal bei Tageslicht und sah, dass dort ein kurzes Feuer gebrannt haben muss, das Gras und der Boden ist verkokelt. Ist das Teil einer Kirre, oder Brauchtum oder was ganz anderes, was vermutlich nichts
mit dem Jäger zu tun hat?"


Nee, Feuerstellen haben nix mit Kirrungen zu tun. Vielleicht die Dorfjugend, die dort sich einen netten Abend gemacht hat. Oder ein Durchreisender, der in der Ansitzeinrichtung übernachtet hatte und Hunger bekommen hat.
Ich tippe eher auf Buchenholzteer. Würde als Ergänzung zu den anderen Maßnahmen absolut Sinn machen! (Ironie)
 
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Wasserschutzgebiet ist relativ! Fassungsbereich, Engere oder weitere Schutzzone? Darf das Pferd dort hin sch........??

Fragen über Fragen :D
 
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scaver

Guest
Es ist doch völlig Wurscht ob er das darf, so wie geschildert, macht man das nicht, fertig.
sca
 
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Die Herkunft dürfte bei einem Stück Fallwild durchaus bekannt sein :p
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Der beste Vorschlag, wenn man schon intelligenterweise da wo die Sauen sowieso hin kommen kirrt, und es da Binsen gibt, wo es keinen stört in diesen zu kirren.
Wir haben auch eine solche Wiesen, aber die Sauen kommen da von ganz alleine hin und ich wäre schön blöd, wenn ich die da auch noch anlocken würde..............
 
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Das muss ich mir mal in Ruhe durchlesen sehr interessant. Bei uns dachte ich nämlich die ganzen Weiden seien befriedet. Da muss ich aber noch mal nachfragen (y)
Als ich nach dem Wort "befriedet" gesucht habe, habe ich auch "eingefriedet" gefunden. Das bedeutet aber etwas ganz anderes!
Verwechselst du vielleicht die beiden Begriffe?

tømrer
 
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Ich hab den Pächter noch nicht fragen können, ob wir da nur nicht jagen oder ob wir es da nicht dürfen. Ich sag aber bescheid so bald ich die infos habe. Sonntagfrüh ist immer Treffen mim Chef dann weiß ich mehr.
 
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befriedeter Bezirk = aus der Bejagung entnommen

im befriedeten Bezirk ruht die Jagd Kraft Gesetzes.

Verständliche Definition im www gefunden:

Als Befriedeter Bezirk werden nach dem Bundesjagdgesetz und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen.

Im jagdrechtlichen Sinn sind dies regelmäßig Ortschaften und Gebäude, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen sowie Friedhöfe, Zoos und Tiergehege sowie Bundesautobahnen. Tiergärten sind von dieser Regelung ausgenommen. Zusätzlich können Teile von Jagdrevieren von den Jagdbehörden nach § 6a aus ethischen Gründen zu befriedeten Bezirken erklärt werden.

Die Jagdausübung in befriedeten Bezirken kann fallweise notwendig sein (zum Beispiel Abschuss von Wildschweinen im Siedlungsbereich, Fang oder Abschuss von Waschbären oder Mardern), auch Kaninchen, Fuchs, Stockente und Ringeltaube. Hierfür sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

Einzelheiten sind den jeweiligen Landesgesetzten zu entnehmen.
 

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