Kirren in Bayern

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Habe die Ehre!

Wie schaut das bei uns in Bayern mit den Kirr-Einrichtungen aus? Habe dazu im BayJG wenig gefunden! Da steht nur was von max. 1kg Kirrgut...
Darf ich jetzt eine Sautrommel installieren...von mir aus nur mit 1kg Kirrgut?
Hab das Problem, das die Sauen meine kleine Kirrstelle immer gleich komplett abräumen - ich nicht die Zeit zur täglichen Kontrolle habe - und somit die Sauen am nächsten Tag einen leeren Teller vorfinden und sich erst nach ein paar Tagen wieder blicken lassen. (Wilduhr)
Da wäre so eine kleine, unauffällige Kirrtrommel mit +/- 1kg Kirrgut schon sehr interessant - nur ist da das Recht auf meiner Seite?

Danke for die Antworten, Waidmanns Heil Jagabursch
 
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Hast Du bitte eine Fundstelle, möglichst mit Angabe des Änderungsstandes, für mich, wo das mit dem 1 kg Kirrgut im BayLJG steht?
 
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Wenn nur 1 kg erlaubt ist und du machst nur 1 kg in die Trommel ist das ok.
 

SB

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dajagabursch schrieb:
Habe die Ehre!

Wie schaut das bei uns in Bayern mit den Kirr-Einrichtungen aus? Habe dazu im BayJG wenig gefunden! Da steht nur was von max. 1kg Kirrgut......


Wo seht das?
 
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dajagabursch schrieb:
http://www.jagd-bayern.eu/fileadmin/_Allgemein/_Dokumente/jagd-gesetz-hegerichtlinie.pdf

Unter Schwarzwildbejagung...

Sind wohl eher Leitsätze, muss nochmal im BayJG nachschauen, hab das gestern beim surfen gelesen.

Gruß

Danke für den Link.
 
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Gibt es in BY keine Vorschrift, dass Mais nur für anderes Schalenwild unzugänglich ausgebracht werden darf?
Vielleicht auch in der Umkehrversion, dass nur "artgerechtes" Futter verwendet werden darf.

Das wäre dann das aus für die Trommel.
 
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frodo schrieb:
Gibt es in BY keine Vorschrift, dass Mais nur für anderes Schalenwild unzugänglich ausgebracht werden darf?
Vielleicht auch in der Umkehrversion, dass nur "artgerechtes" Futter verwendet werden darf.

Das wäre dann das aus für die Trommel.

Über die Schwarzwildbejagung kannst du in der oben verlinkten Richtlinie nachlesen. Ansonsten steht seit 2004 in der AVBayJG Das Verfüttern proteinhaltiger Erzeugnisse und von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Wild ist verboten.
 
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servus,

glaube für kirrung gibts doch folgende regel

pro 100 ha eine kirrung
1kg kraftfutter (da haben wir mal drüber diskutiert, wenn das kg weg ist könntest im prinzip jeden tag wieder 1kg hinhauen)

unzugänglichkeit für schalenwild gilt doch glaube ich nur für den luderplatz oder?
 
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Servus beinand,

will das Thema nochmal kurz aufwärmen.
Quint-Essenz des Ganzen war doch, das man in Bayern eine Sautrommel als Kirrung verwenden, jedoch nur mit 1kg Mais beschicken darf.
Da die Trommel bei uns in der Nähe eines viel frequentierten Weges liegt würd ich gern nochmal auf Nummer sicher gehen und nochmal in die Runde fragen, ob doch noch jemand schlauer ist als ich!????
 
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Du kannst in Bayern deine Trommel vollpacken, in Bayern gibt es keine Regelung zwecks Kirrmenge. Eine "Hegerichtlinie" ist keine Verordnung sondern nur ne Weisung, wie man es halten sollte... :wink:

Grüße und Waihei
Oichkatzl
 
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dajagabursch schrieb:
Servus beinand,

will das Thema nochmal kurz aufwärmen.
Quint-Essenz des Ganzen war doch, das man in Bayern eine Sautrommel als Kirrung verwenden, jedoch nur mit 1kg Mais beschicken darf.
Da die Trommel bei uns in der Nähe eines viel frequentierten Weges liegt würd ich gern nochmal auf Nummer sicher gehen und nochmal in die Runde fragen, ob doch noch jemand schlauer ist als ich!????

Ersuche doch mal bei der oberen Jagdbehörde um eine Klärung mit Quellenangabe.
Die sind in der Regel freundlich und hilfsbereit.
 
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Ist ein elektrischer Kirrautomat (der täglich ein paar hundert Gramm Mais streut) derzeit in Bayern als Schwarzwildkirrung erlaubt?

Merci!
 
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servus,

glaube für kirrung gibts doch folgende regel

pro 100 ha eine kirrung
1kg kraftfutter (da haben wir mal drüber diskutiert, wenn das kg weg ist könntest im prinzip jeden tag wieder 1kg hinhauen)

unzugänglichkeit für schalenwild gilt doch glaube ich nur für den luderplatz oder?
Nicht nur im Prinzip, es dürfen aber zu jeder Zeit immer nur max. 1kg Mais vor Ort sein (plus die Verluste auf dem Weg zurück zum Auto, irgendwie komisch, wie Jäger schiessen können, aber einen Eimer nicht tragen :)). In NRW wird übrigens nach Volumen gemessen, nicht nach Gewicht.

Es gibt ja auch freundliche, nichtjagende Mitmenschen, die sowas auch wissen und kontrollieren, wenn man denen mal was getan/gesagt hat.
 

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