Kirren in Bayern

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Nicht nur im Prinzip, es dürfen aber zu jeder Zeit immer nur max. 1kg Mais vor Ort sein (plus die Verluste auf dem Weg zurück zum Auto,

Was genau heißt 1kg vor Ort?
Im Vorratsbehälter über dem elektrischen Streuer?
Oder gestreut am Boden?

Kann jemand eine belastbare, aktuelle Textquelle nennen?

Danke euch!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Was genau heißt 1kg vor Ort?
Im Vorratsbehälter über dem elektrischen Streuer?
Oder gestreut am Boden?

Kann jemand eine belastbare, aktuelle Textquelle nennen?

Danke euch!
Man muss sich halt die Frage stellen, was möchte der Gesetzgeber erreichen...er möchte, daß die Menge Mais an einer Kirrung nur einen Liter oder ein Kilogramm beträgt. Also muss es ja so sein, daß diese Menge zu jeder Zeit das Maximum darstellt, denn jederzeit kann kontrolliert werden. Dabei ist es egal, ob sich das Kirrgut in einem Behältnis oder unter einem Stein oder auf 100 qm verteilt befindet, letzteres dürfte in vielen Bundesländern nicht zulässig sein.
Ist die Kirrung nicht leergefressen, darf ich halt nur ergänzen...wobei das wohl niemand auf die Goldwaage läge, wenn eben mal 1,5kg Mais ausgebracht wären. Verhindert werden sollen die Dezitonnen an Futter im Wald, die ich hier in meiner Gegend auch schon gesehen habe. Das sind verbotene Fütterungen und ein ganz anderes Kaliber als ein (erstmaliger) Kirrverstoß.

Es ist möglich, daß sich das von BL zu BL unterscheidet, aber der Grundsatz sollte doch überall gleich sein.
 

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