AW: Re: Kirren mit Apfeltrester-Wo erlaubt?
In Schleswig-Holstein ist die Lage wie folgt:
Generelles Fütterungsverbot von Schalenwild. (Ausnahme: gelegentliches Anlocken mit geringen Futtermengen zum zweck der Bejagung von Schwarzwild gilt nicht als Fütterung)
Die Jagdbehörde kann in der "Notzeit", zum Beispiel in einem strengen Winter mit Nahrungsmangel, Ausnahmen zulassen.
Dann darf auch Schalenwild gefüttert werden, allerdings nicht mit proteinhaltigen Erzeugnissen und Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten.
Ist die Notzeit ausgerufen worden, Schalenwild darf gefüttert werden, ist es verboten Schalenwild im Umkreis von 200m von Fütterungen zu erlegen.
Ja, hier oben gibt es auch Schnee. Eigentlich jeden Winter, mal weniger, mal mehr, mal bleibt er kurz liegen, mal länger.
Ich jage in einem nahezu reinem Waldrevier, letztes Jahr haben die Nachbarn den Abschuss von Rehwild realtiv stark erhöht und früh den Abschussplan erfüllt, wodurch "der nötige und vorgeschriebene Erfolg" schwer zu erfüllen war.
Allerdings gingen meine Gedanken nicht in Richtung Kirrung oder Ähnliches, sondern eher in Richtung Minderung des Jagddrucks.
Bis jetzt haben wir erfahren:
In Bayern und Baden-Württemberg ist das Erlegen von Rehwild an der Apfeltrester-Kirrung erlaubt. Vom Rehwild wird die Kirrung eigentlich nur bei geschlossener Schneedecke - in höheren Lagen so ab Dezember - angenommen und die Kirrung ist vorwiegend im Waldrevier erforderlich, um das Abschussoll überhaupt zu erfüllen .
Kann sich vielleicht auch noch mal ein Waidgenosse aus dem Norden und dem Osten Deutschlands äussern ?
Gibts dort auch Schnee ? Gibts dort vielleicht auch reine Waldreviere, in denen die Jagd auf Geissen und Kitze im Sept., Okt. und Nov. noch nicht den nötigen und vorgeschriebenen Erfolg gebracht hat ?
Gibts im Norden und Osten Deutschlands rechtliche Beschränkungen zur Rehwild-Kirrung ?
D.
In Schleswig-Holstein ist die Lage wie folgt:
Generelles Fütterungsverbot von Schalenwild. (Ausnahme: gelegentliches Anlocken mit geringen Futtermengen zum zweck der Bejagung von Schwarzwild gilt nicht als Fütterung)
Die Jagdbehörde kann in der "Notzeit", zum Beispiel in einem strengen Winter mit Nahrungsmangel, Ausnahmen zulassen.
Dann darf auch Schalenwild gefüttert werden, allerdings nicht mit proteinhaltigen Erzeugnissen und Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten.
Ist die Notzeit ausgerufen worden, Schalenwild darf gefüttert werden, ist es verboten Schalenwild im Umkreis von 200m von Fütterungen zu erlegen.
Ja, hier oben gibt es auch Schnee. Eigentlich jeden Winter, mal weniger, mal mehr, mal bleibt er kurz liegen, mal länger.
Ich jage in einem nahezu reinem Waldrevier, letztes Jahr haben die Nachbarn den Abschuss von Rehwild realtiv stark erhöht und früh den Abschussplan erfüllt, wodurch "der nötige und vorgeschriebene Erfolg" schwer zu erfüllen war.
Allerdings gingen meine Gedanken nicht in Richtung Kirrung oder Ähnliches, sondern eher in Richtung Minderung des Jagddrucks.