Kitz abfangen rechtliche Sicherheit

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Beim Kitzrettertreffen kam folgende Frage auf die ich nicht beantworten konnte:
Kitz wird lebend gefunden, 3 Beine abgemäht. Einer der Kitzretter ist Jäger. Fremdes Revier, Pächter nicht verfügbar, Grundbesitzer auch nicht, nur der Lohnmäher und die Kitzretter vor Ort.
1. Darf ich als Jagdscheininnhaber das Kitz kalt abfangen?
2. Darf das jemand anderes ohne Sachkunde?

Wie man sich verhält ist jedermanns persönliche Sache, ich wüsste wich ich mich verhalte.
Es geht nur um die rechtliche Bewertung dieser Sache.
Kann da jemand was dazu sagen?

Die Kitzretter verfuhren bisher so, das sie das Kitz lebend zum Tierarzt fuhren, dere die Sache mit der Spritze beendet. Mit persönlich erscheint das eher grausam, auch wenn dahinter der gute Wille steht.
 

Wheelgunner_45ACP

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Erlösen als Fachkundiger (Jäger, TA) ja, aneignen nein. Kommt aus dem Tierschutzgesetz, vermeiden von unnötigen Leiden. Muss hinterher nur den JAB zugeführt werden, der ist aneignungsberechtigt.

Im Grund vergleichbare mit der Situation, wie wenn man an einem VU mit Wild vorbei kommt

Als Nicht-Sachkundiger entfällt erlösen, da bleibt nur der TA.

So zumindest meine Meinung und Ansicht
 
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Ohje, der gleiche Komplex wie Abfangen nach Wildunfall im fremden Revier. Das Tierschutzgesetz sollte in solcher Situation eigentlich über dem Jagdrecht stehen (Sachkunde vorausgesetzt!), aber es gibt immer wieder Klagen deswegen.
 
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Wir hatten das Problem bei uns zum Glück noch nicht.
Allerdings tauchen bei der Kitzrettung vermehrt Schaulustige auf die ich nicht einschätzen kann. Wäre wirklich gut da Rechtssicherheit nachweisen zu können.
 
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Erlösen als Fachkundiger (Jäger, TA) ja, aneignen nein. Kommt aus dem Tierschutzgesetz, vermeiden von unnötigen Leiden. Muss hinterher nur den JAB zugeführt werden, der ist aneignungsberechtigt.

Im Grund vergleichbare mit der Situation, wie wenn man an einem VU mit Wild vorbei kommt

Als Nicht-Sachkundiger entfällt erlösen, da bleibt nur der TA.

So zumindest meine Meinung und Ansicht
Würde ich auch so sehen, ist aber auch alles Situationsbedingt. Das Tierleid sollte auf jedenfall so schnell wie möglich beendet werden.
MfG.
 
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Selbstverständlich ist die Kitzsuche eine jagdliche Tätigkeit, die allein dem Jagdpächter zusteht.
„Dem Wild nachstellen“ ist eindeutig oder?
Stangensuchen durch „Wanderer“ wäre demnach ja auch keine jagdliche Tätigkeit ist aber zweifelsfrei Wilderei.
 
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Wenn einer auf "meinem Acker" oder in "meinem Pachtgebiet" Kitze sucht und sie in Verwahr nimmt (um sie dann wieder auf benachbartem Areal auszusetzen) ist das - egal aus welcher Motivation - zuerst mal ein jagdlich relevantes Thema (vergleichbar Nachsuche über die Grenzen...). Von daher wäre zumindest eine Information/ Einverständniseinholung des Revierpächters sinnvoll.
Die lobenswerte, vorbeugende Absuche oder Einsatz von technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Mähopfern auf des Bauern eigenem Land ist eine "gute Landwirtschaftliche Praxis".

Daneben ist das Bescheidgeben eine Sache der Höflichkeit.
 
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Selbstverständlich ist die Kitzsuche eine jagdliche Tätigkeit, die allein dem Jagdpächter zusteht.
„Dem Wild nachstellen“ ist eindeutig oder?
Stangensuchen durch „Wanderer“ wäre demnach ja auch keine jagdliche Tätigkeit ist aber zweifelsfrei Wilderei.

Das Beispiel mit dem Stangensuchen hinkt erst einmal gewaltig, da dies im Jagdrecht extra und eindeutig geregelt ist.

Relevant zum Kitzsuchen ist aber das Tierschutzgesetz, das es verbietet, Tieren unnötiges Leid zuzufügen - und Tierschutz bricht Jagdrecht. Ob jetzt der Landwirt selber absucht, einen Gehilfen dazu nimmt, den Jäger bittet, etc. - es ist seine Sache. Er ist dafür verantwortlich, nicht der Jagdpächter.
 
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Wenn der Landwirt selber (ggf. mit Hilfskräften) die Wiese absucht und das Wild fachgerecht (Witterung!) am Rand ablegt, sollte das kein Problem sein.

Interessant wird es juristisch sicher bei
- gänzlich Unbeteiligten (Wild nachstellen)
- nicht fachgerecht (Ricke nimmt Kitz nicht mehr an, kümmert und stirbt)
- in ein anderes Revier verbringen

Wäre sicher eine tolle / gemeine Prüfungsfrage …
 
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Als Nicht-Sachkundiger entfällt erlösen, da bleibt nur der TA.
Wenn kein Sachkundiger vor Ort ist, würde ich das so nicht stehen lassen.
Oberste Priorität muss immer der Tierschutz und das Vermeiden von ünnötigen Schmerzen haben.
Eine Fahrt zum Tierarzt, mit einem Kitz dem die Beine abgemäht wurden, verzögert das Leiden der Kreatur. Da würde für mich ein Umstand des "Notstandes" vorherrschen und das Töten des Kitzes durch einen "Nicht Sachkundigen" das geringere Übel sein.
Und das traue oder erwarte ich von einem Traktoristen der schwere landwirtschaftliche Maschinen bedient. Zudem werden die meisten Fahrer aus der Landwirtschaft kommen.

Wer ab und an mal in landwirtschaftlichen Zeitungen liest, wird mit Sicherheit schon Artikel gelesen haben, die das korrekte Töten von Ferkeln, Schweinen oder Kälbern tematisiert.

Dabei erfolgt die korrekte Tötung immer mit Betäubung. Wenn kein Strom oder CO² verfügbar ist, erfolgt die Betäubung durch einen stumpfen Schlag auf das Hirn. Anschließend erfolgt die Zerstörung des ZNS und eine Entblutung.

Im Feld wird sich auf dem Trecker hoffentlich etwas finden, was als Werkzeug für einen stumpfen Schlag auf den Kitzschädel ausreicht, und zur sofortigen Bewußtlosigkeit des Kitzes führt.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Dann schau doch bitte ins Tierschutz-Gesetz, wer befähigt ist, ein Tier zu töten.

Ob im Zweifelsfall dir ein Strick daraus gedreht wird, ist was Anderes. Aber wie ist das mit "Vor Gericht und auf Hoher See . . "
 

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