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Beim Kitzrettertreffen kam folgende Frage auf die ich nicht beantworten konnte:
Kitz wird lebend gefunden, 3 Beine abgemäht. Einer der Kitzretter ist Jäger. Fremdes Revier, Pächter nicht verfügbar, Grundbesitzer auch nicht, nur der Lohnmäher und die Kitzretter vor Ort.
1. Darf ich als Jagdscheininnhaber das Kitz kalt abfangen?
2. Darf das jemand anderes ohne Sachkunde?
Wie man sich verhält ist jedermanns persönliche Sache, ich wüsste wich ich mich verhalte.
Es geht nur um die rechtliche Bewertung dieser Sache.
Kann da jemand was dazu sagen?
Die Kitzretter verfuhren bisher so, das sie das Kitz lebend zum Tierarzt fuhren, dere die Sache mit der Spritze beendet. Mit persönlich erscheint das eher grausam, auch wenn dahinter der gute Wille steht.
Kitz wird lebend gefunden, 3 Beine abgemäht. Einer der Kitzretter ist Jäger. Fremdes Revier, Pächter nicht verfügbar, Grundbesitzer auch nicht, nur der Lohnmäher und die Kitzretter vor Ort.
1. Darf ich als Jagdscheininnhaber das Kitz kalt abfangen?
2. Darf das jemand anderes ohne Sachkunde?
Wie man sich verhält ist jedermanns persönliche Sache, ich wüsste wich ich mich verhalte.
Es geht nur um die rechtliche Bewertung dieser Sache.
Kann da jemand was dazu sagen?
Die Kitzretter verfuhren bisher so, das sie das Kitz lebend zum Tierarzt fuhren, dere die Sache mit der Spritze beendet. Mit persönlich erscheint das eher grausam, auch wenn dahinter der gute Wille steht.