Kitzrettung-Jägerschaft?

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schaut mal bei Rehkitzrettung.ch
Sehr informativ und die Kurse sind Top organisiert. Da können Landwirte zb. Ihre Felder selbstständig anmelden.
 
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Wo, verdammt nochmal, bleibt hier die Jägerschaft.
Sehr oft sind bei unseren Einsätzen die örtlichen Revierpächter dabei und freuen sich. Kaum eine Kreisjägerschaft hat eine Drohne, Jäger, selbst sehr Vermögende erst recht nicht.
Ich weiss nicht in welchem Bundesland du deine Erfahrungen sammelst, aber in meinem Kreisgebiet in NRW ist die Jägerschaft äußerst engagiert und erfolgreich tätig im Bereich der Kitzrettung mittels Drohnen. Es kommen vom Land/Bund geförderte Drohnen sowie auch privat beschaffte Drohen zum Einsatz. Das interesse seitens der Jägerschaft ist sehr groß und es kommen von Jahr zu Jahr mehr Teams zustande. Bei allem was ich bis jetzt mitbekommen habe, sind alle Beteildigten mit sehr hoher persöhnlicher Einsatzbereitschaft dabei und es werden stetig mehr.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Die Frage, die Du stellst liegt scheinbar auf der Hand aber sie ist ein Irrtum. Nachtsichttechnik und WBK ermöglichen eine weidgerechtere Nachtjagd, da sie die Beobachtung und das korrekte Ansprechen erleichtern. Durch die Einführung der Nachtsichttechnik und von WBK gibt es weniger Krankschüsse und Nachsuchen. Das kann Dir jeder Hundeführer bestätigen. Die Konsequenz Deines Einwandes müsste eher lauten: Ist die Jagd in der Nacht fair? Wir können lange darüber diskutieren, wie realistisch eine solche Forderung heute wäre, prinzipiell und generell auf die Nachtjagd zu verzichten. Ich denke nicht, dass dies heute möglich und umsetzbar wäre. Und ich glaube auch nicht, dass so eine restriktive Einschränkung jagdlich wirklich wünschenswert oder gar zielführend wäre. Jede Technik kann jagdlich gut oder schlecht eingesetzt werden. Die Grenze zwischen missbräuchlicher Verwendung und segensreicher Anwendung ist fliessend. Du kannst mit Drohnen Kitze in Wiesen retten oder Sauen aus ihren Einständen und Verstecken auf Drückjagden treiben und im Mais ausmachen und einkreisen. Du kannst große Rotwildrudel in Feldern ausmachen und versuchen sie zu sprengen und in bestimmte Richtungen auseinander zu treiben, um einzelne Stücke besser erlegen zu können. Es ist allein der Jäger und seine Haltung zur Jagd und zum Wild, was die Grenze „fairer Jagd“ definiert und den Unterschied ausmacht. Deshalb darf die Technik nicht in falsche Hände gelangen, die sie ohne Herz und Verstand rücksichtslos einsetzen. Um das nicht allein individueller Vernunft und einem relativen Gewissen des Einzelnen zu überlassen, gibt es ethische Grundsätze und notfalls auch Jagdgesetze. Das aber gilt auf der Jagd für den Einsatz fast jeden Werkzeuges und nicht nur für den unaufhaltsamen technischen Fortschritt. Ein Lump bleibt immer ein Lump - ob mit oder ohne Technik. Ein guter Jäger aber kann mit der richtigen Technik besser und somit weidgerechter jagen.
 
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Heute reichts mir wirklich!

Gestern haben wir frühmorgens und abends bis in die stockfinstere Nacht mit einem Landwirt Flächen abgeflogen.
Der Jagdpächter war natürlich nicht dabei, auch keiner seiner Begeher.
Insgesamt 6 Kitze haben wir raus.

Den Landwirt kennen wir seit letztem Jahr und der ist echt engagiert, dem liegt sehr daran nichts kaputtzumähen. Einer der besten die wir hier so kennengelernt haben. Für jeden Einsatz spendet er der Kreisgruppe. Meistens so 50, manchmal 100 Euro.

Heute früh kommt er dann an einer kleinen Fläche (0.5 ha) vorbei, von drei Seiten von Häusern umgeben. Die haben wir gestern vergessen. Die hat er dann schnell noch gemäht.

Er wollte dann den Wender holen. Als er zurückam steht schon die Polizei da, mit dem Jagdpächter, neben einem vermähten Kitz.

Muss das wirklich sein? Muss man so jemand wirklich unbedingt anzeigen? Ohne vorher auch nur zu telefonieren?

Scheinbar hat der Jagdpächter Zeit, jede Wiese NACH dem Mähen mit dem Hund durchzugehen um zu sehen ob er was findet.


Ich könnte da echt kotzen!!

Ein weiterer Landwirt der gegen (zumindest diesen) Jäger eingestellt ist, ein weiterer, der nix dagegen haben wird, wenn der Staat einen nahezu Totalabschuss fordert.
 
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Im Moment sitz ich auf meinem Telefon um zu verhindern dass ich den anzeigenden Jäger anrufe.

Weißt Du denn sicher, daß der JAB der Anzeigende war?

Nicht nur der Wald hat heute rund um die Uhr Augen und Ohren, auch die Landwirte müssen (und haben) sich darauf einstellen, daß ihr Handeln immer auch "kritisch" von der "normalen" Bevölkerung begeleitet wird. Je mehr das Thema "Kitzrettung" in die öffentliche Wahrnehmung gezogen wird, umso mehr Aufmerksamkeit bekommt es eben auch durch unsere Mitbürgernden.

Wenn die Polizei gerufen wird, verständigt diese doch bei Vorkommnissen mit Wild eigentlich immer den JAB. Also vor dem Poltern vielleicht erst einmal sachlich klären, ob es gerechtfertigt wäre.
 

m95

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"Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“
(§ 1 Absatz 4 Bundesjagdgesetz)

1.: Die Suche nach Wild mittels einer Drohne, um dieses einzufangen und an einen anderen Ort zu verbringen (um es zu zu retten), ist eine Form der Nachstellung - UND DAMIT JAGD! Insofern ist jede entsprechende Tätigkeit OHNE Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen (Jagdschein, alle einschlägigen Erlaubnisse des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten etc.) stark gefährdet, den Tatbestand der Jagdwilderei zu erfüllen. Ich bin überzeugt, dass wir hierzu demnächst erste Urteile zur Kenntnis nehmen können werden.
Damit erübrigt sich aber jede Diskussion zu irgendwelchen Gutmenschenvereinen oder übermotivierten Einzelpersonen!
Die Kitzsuche und -rettung ist eine Form von Jagd, die somit nicht nur ausschließlich von Jägern (i. S. von "Personen, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind") durchgeführt werden darf, sondern sogar lediglich von am Ort des Geschehens jagdberechtigten Jägern! Auch das hehrste Motiv setzt nun einmal geltendes Recht nicht außer Kraft.

[...]


M.

Kurze Anmerkung hierzu.

Den Begriff der Nachstellung ist vermutlich nicht eindeutig zu definieren, oder doch? Im StGB findet man den Begriff, bezieht sich ja auf Personen hinsichtlich "Stalking".

Duden meint zu Nachstellung:

"jemanden, ein Tier hartnäckig, mit List verfolgen, zu fangen, in seine Gewalt zu bekommen suchen", denke damit kommen wir noch am ehesten hin.

Wenn das drohnenbasierte Aufsuchen des Jungwilds zur Rettung vor der Mahd eine Form der Nachstellung und folglich Jagdwilderei ist, kann sich doch der Landwirt hierauf berufen und sagen, dass er die Wiesen zu Fuß auch nicht absuchen darf, da er sonst Wilderei beginge? Dann wäre der Landwirt aus #97 fein raus.

Der, der Wiesen mäht, ist verantwortlich für zu treffende Maßnahmen. Auch dieses Jahr hatten wir wieder den Fall: Jäger laufen Wiesen durch und stellen Fahnen rein, trotzdem viele Mähverluste. Er möchte, dass wir die Wiesen für ihn fliegen, Jäger möchte das nicht, da sein Revier --> in Absprache mit KJM trotzdem geflogen und 7 Kitze gerettet.

Gibt es bereits Rechtsprechungen, die die drohnenbasierte Kitzrettung als Jagdwilderei auslegen? Wo ist der Unterschied zur fußbasierten Kitzrettung des Landwirts und warum sollte diese nicht als Jagdwilderei auslegbar sein?

Vor "irgendwelchen Gutmenschenvereinen oder übermotivierten Einzelpersonen!" habe ich den aller größten Respekt. Vor Jägern, die diese auf Geheiß der Landwirte trotzdem nicht ins Revier lassen wollen, keinesfalls.

Grüße
M95
 

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