Hallo liebe Weidkameraden,
demnächst steht hier bei uns (Bayern) die erste Mahd an. Ich plane zusammen mit dem JAB ein paar Wiesen nach Kitzen abzusuchen.
Dabei ist mir grad folgendes eingefallen:
Nach §1 Bundesjagdgesetz wäre ja das alleinige Absuchen der Wiese nach Kitzen in meinem Verständnis schon "Aufsuchen von Wild", d.h. STRENG GENOMMEN bereits Wilderei (noch kein Jagdschein = kein Begehungsschein).
Oder denke ich da falsch?
P.S.: Ich rechne logischerweise nicht mit irgendwelchen Konsequenzen, mir gehts nur um das Verständnis.
demnächst steht hier bei uns (Bayern) die erste Mahd an. Ich plane zusammen mit dem JAB ein paar Wiesen nach Kitzen abzusuchen.
Dabei ist mir grad folgendes eingefallen:
Nach §1 Bundesjagdgesetz wäre ja das alleinige Absuchen der Wiese nach Kitzen in meinem Verständnis schon "Aufsuchen von Wild", d.h. STRENG GENOMMEN bereits Wilderei (noch kein Jagdschein = kein Begehungsschein).
Oder denke ich da falsch?
P.S.: Ich rechne logischerweise nicht mit irgendwelchen Konsequenzen, mir gehts nur um das Verständnis.