mprivatenBereichdürfennurLaserprodukte derKlassen1 oder2 verwendetwerden.DasGeräte-undProduktsicherheitsgesetz(GPSG)erlaubtnämlichnurProdukte in denVerkehrzubringen,die beibestimmungsgemäßerVerwendungoderbeivorhersehbarerFehlanwendungdie SicherheitundGesundheitvonBenutzernoderDrittennichtgefährden(§ 4 Abs.1 und2 GPSG).
Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen daher im privaten Bereich nicht zum Einsatz kommen.Nähere Infor-mationensindder ›T echnischenSpezifikationzuLasernalsbzw. in Verbraucherprodukte

‹(2009)zuentnehmen, die auf Initiative derBAuA nach§ 12 Abs. 2 desGPSGentstandenistundsichandenHersteller , seine BevollmächtigtenundEin-führerrichtet