Kleiner Waffenschein

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Moin!

In Anbetracht der bevorstehenden Silvesternacht bin ich grad ins Grübeln gekommen, ob wir als Jagdscheininhaber und mit Waffenbesitzkarte ausgestattet (also x-mal geprüft auf Zuverlässigkeit, > 18 Jahre etc.) auch noch einen kleinen Waffenschein benötigen. Ich vermute mal schon, konnte das aber grad mit dem Ordnungamt nicht klären, weil da zwischen den Jahren keiner da ist.
Ist das so?

Gruss, Wini
 
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Wenn Du eine Gas- oder Schreckschußwaffe führen willst, wäre das Ding von Nöten.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wini W:
Moin!

In Anbetracht der bevorstehenden Silvesternacht bin ich grad ins Grübeln gekommen, ob wir als Jagdscheininhaber und mit Waffenbesitzkarte ausgestattet (also x-mal geprüft auf Zuverlässigkeit, > 18 Jahre etc.) auch noch einen kleinen Waffenschein benötigen. Ich vermute mal schon, konnte das aber grad mit dem Ordnungamt nicht klären, weil da zwischen den Jahren keiner da ist.
Ist das so?

Gruss, Wini
<HR></BLOCKQUOTE>

Wie das Ordnungsamt in Stuttgart dazu steht, kannst Du in dem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 27.12.2003 nachlesen.

Der Artikel ist auch aus noch ganz anderer Sicht interessant und lesenswert. Wird hier doch auch ein Kommentar aus behördlicher Sicht zum Nutzen des neuen Waffenrechts wiedergegeben.

[ 30. Dezember 2003: Beitrag editiert von: Elster ]
 
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@Elster:

Ich hätte den Artikle gern im Dunklen Forum gelinkt. Bleibt der noch ne Weile da stehen?
 
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@Elster

Sehr interessanter Artikel. Das würde ja heissen, dass es in der Silvesternacht zu Massen-Beschlagnahmungsaktionen kommen sollte, weil kein Mensch damit auf öffentlichem Grund schiessen darf.
Für mich hat sich das Thema damit erledigt. Ich werde nämlich auf öffentlichem Boden feiern. Was mir bis dato ja auch nicht bewusst war: Ein Vergehen in dieser Hinsicht ist eine Straftat (!).

Gruss & guten Rutsch allerseits!
Wini
 
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Trotz des geänderten Waffengesetzes werben derzeit wieder viele Groß- und Einzelhändler mit Gas- bzw. Schreckschußpistolen für den Jahreswechsel.
Leider steht in der Werbung niemals dabei, daß nach der geänderten Gesetzeslage ein führen eben dieser Waffen ohne Berechtigung nicht erlaubt ist!
Meiner bescheidenen Meinung nach, sollte solche Werbung geahndet werden.

mit aufzigarettenpackungenundmedikamentenstehtdochauchso'ntext Gruß

Klaus
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Führen ohne Erlaubnis = Straftat
Schießen ohne Erlaubnis = Ordnungswidrigkeit
 
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Führen und Schießen mit Erlaubnis und Alkohol? Nur ne Frage, Waffenbesitzer denken an die Zuverlassigkeit.

Guten Rutsch

Karl
 
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Da möchte ich doch mal Karls berechtigten Einwand aufgreifen. Wie wird der gemischte Umgang mit Alkohol und Waffen eigentlich rechtlich gehandhabt?
Es ist zwar überall sinngemäß zu lesen "Don't mix alcohol and shooting!" (ist wohl kaum ein mieser Cocktail mit gemeint), aber ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich nicht mal weiß, ob es so eine Art Promillegrenze für den Umgang mit Waffen gibt. Ich weiß zwar, daß auf den meisten Schießständen Alkoholverbot herrscht und die Schießleiter dafür Sorge zu tragen haben, aber gibt es dafür auch einen rechtlichen Hintergrund?

Zusammengefasst: Gibt es eine Grenze, die - ähnlich dem Autoschlüssel - sagt "Ab hier darf keine Waffe mehr angefasst werden"?

Würde mich sowohl im Umgang mit Schreckschußwaffen, als auch im Umgang mit scharfen Waffen interessieren.
Für erstere dürfte es wohl etwas leichter sein, weil ich die ja eh nur auf befriedetem Besitztum just4fun abfeuern darf.

Mit undichbinnichtsdestotrotzdenochzuverlässigen Grüßen
 

B25

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@Flex

Die Händler sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass das Führen... also kurzum, über die Sache mit dem kleinen Waffenschein aufzuklären !!!
Ob das bereits in der Werbung geschehen muss??
Glaube ich nicht.
Ich habe gerade 3 Tage Extremverkauf in dem Waffengeschäft meines Freundes hinter mir.
Wir hatten Merkzettel mit allen relevanten Vorschriften, die Schreckschusswaffen betreffen. Wir haben darauf hingewiesen, den Merkzettel mitgegeben und uns die "Aufklärung" schriftlich bestätigen lassen!
 
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@ The Clou,

Ein BAK-Wert von 0,26 Promille ohne jegliche Ausfallserscheinungen hat in Bayern ausgereicht. Das Urteil dürfte jedoch kaum rechtskräftig werden.

Karl
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flex:
Leider steht in der Werbung niemals dabei, daß nach der geänderten Gesetzeslage ein führen eben dieser Waffen ohne Berechtigung nicht erlaubt ist!<HR></BLOCKQUOTE>

Der VDB hat Formulare herausgegeben, die eine Aufklärung beinhalten, die Aufklärung ist zu dokumentieren. Ich halte dieses (zugegebener Maßen nicht gesetzlich vorgeschriebene?) Verfahren für absolut ausreichend!
 
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Wer eine Signal-, Schreckschuss- oder Gaswaffe erwirbt, muß vom Händler darauf hingewiesen werden, dass zum Führen ein kleiner Waffenschein erforderlich ist. Über die Belehrung ist ein Nachweis zu führen.
 
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Hallo! Ich habe folgende Frage:

Eine gewerbetreibende Person(Einzelhandel) hat sich in den 80er Jahren eine Schreckschuss/Gaspistole mit Platzpatronen und Gaskartuschen zur Abwehr von Ladendieben etc zugelegt. Zu der Zeit waren diese Waffen noch nicht anmeldepflichtig.

Was ist bezgl. des neuen Waffengesetzes zu beachten heute, wenn diese Pistole nachträglich angemeldet bzw. der kleine Waffenschein beantragt werden soll?

Wenn besitzende Person die Waffe nicht mehr führen will, wie ist der korrekte Weg vor dem Gesetz,diese Waffe abzuschaffen?

Danke für helfende Antworten im Voraus!
 
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Dergel,

Gas- und Schreckschußwaffen sind nicht anmeldepflichtig.
Den kleinen Waffenschein beantragst Du bei der zuständigen Behörde, nach Bundesland verschieden. (Gemeine, Landraatsamt, Polizei)
Unbrauchbar machen: entladen und einen Schlag mit dem Hammer sollte genügen, evtl. Abgabe bei der Polizei, aber nur entladen und nicht zugriffsbereit hinbringen. Abgabe an einen Berechtigten.

Karl
 

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