Klimamodelle müssen angepasst werden !

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Die konkreten Lösungen

sind längs in der Umsetzung, teils funktionieren sie schon, teils wird noch entwickelt. Du müsstest Dich allerdings darüber informieren und nicht verstaubte Stammtischparolen zum besten geben. Da bliebest Du am besten im Loch 19 mit Tarnkappe und hörtest auf, uns Dein Unwissen schriftlich zu demonstrieren.

Über das Smartphone verkaufen senegalesische Fischersfrauen den Fang ihrer Männer bereits direkt nach Europa; in vielen afrikanischen Ländern ist es ein gängiges Mittel zur Bezahlung von Gütern. Bei uns ist das weitgehend unbekannt und 80% der Bevölkerung wüsste nicht wie das geht.

Äthiopien vollendet gerade den wohl größten Stausee der Welt am Nil, geplant und gebaut mit eigenen Mitteln. Die Entwicklung der Landwirtschaft wird folgen. Bei uns musst Du jede elektrische Brunnenpumpe für den Garten genehmigen lassen; im Regelfall bekommst Du sie nicht. Und „fortschrittliche“ Medien jankern noch heute über den Bau von Stuttgart 21, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung dafür gestimmt hat.

Das Einzige, was hier ohne Substanz ist, ist das, was Du von Dir gibst.

Gruß,

Mbogo

Ja, das hört sich doch wirklich nach einer typisch afrikanischen Erfolgsgeschichte an, das hört man doch gerne.
Hoffentlich bekommen die Äthiopier den Damm möglichst schnell voll, damit Ägypten ihn nicht mehr bombardieren kann.
Und Erdbeben gibt es in Äthiopien in der Zukunft dann sicher auch keine mehr, das letzte vor rund 30 Jahren hatte ja immerhin eine Magnitude von 7,2.
Weil der Damm liegt ja nur direkt neben dem grossen afrikanischen Grabenbruch, aber das ist ja wahrscheinlich garantiert alles erdbebenresistent, das ist sicher alles genau durchgerechnet. lollol.gif

"Staudamm-Projekt
Streit um die Lebensader Nil
Stand: 25.04.2021 12:45 Uhr
Äthiopien will bald beginnen, das Becken der größten Talsperre Afrikas zu füllen. Ägypten und der Sudan befürchten, dass sie dann kaum noch Nilwasser abbekommen. Sie halten sich "alle Optionen" offen. "


 
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Jetzt steht sogar schon das Bundesverfassungsgericht auf der Lohnliste der Klimahysteriker:
Die Regierung muss das Klimaschutzgesetz verschärfen.
 
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Ja, das hört sich doch wirklich nach einer typisch afrikanischen Erfolgsgeschichte an, das hört man doch gerne.
Hoffentlich bekommen die Äthiopier den Damm möglichst schnell voll, damit Ägypten ihn nicht mehr bombardieren kann.
Und Erdbeben gibt es in Äthiopien in der Zukunft dann sicher auch keine mehr, das letzte vor rund 30 Jahren hatte ja immerhin eine Magnitude von 7,2.
Weil der Damm liegt ja nur direkt neben dem grossen afrikanischen Grabenbruch, aber das ist ja wahrscheinlich garantiert alles erdbebenresistent, das ist sicher alles genau durchgerechnet. Anhang anzeigen 166639

"Staudamm-Projekt
Streit um die Lebensader Nil
Stand: 25.04.2021 12:45 Uhr
Äthiopien will bald beginnen, das Becken der größten Talsperre Afrikas zu füllen. Ägypten und der Sudan befürchten, dass sie dann kaum noch Nilwasser abbekommen. Sie halten sich "alle Optionen" offen. "


Du scheinst

vom Dammbau so wenig Ahnung zu haben, wie vom Klimawandel...

Es gibt sehr viele Großstaudämme in Erdbebengebieten, die stehen alle noch. Es gibt halt Fachleute, die das entsprechend bauen können. Googl mal nach Bogenstaumauer, Schwerkraftmauer und Damm mit Dichtungskern ... Das war schon vor über 50 Jahren Routine.

Nur die altbackenen in den Erzminen, die so bauen, wie sie immer schon gemacht haben, denen zerfallen die Dämme oft schon, wenn‘s regnet....

Und wenn Du schon so schlau googlst, solltest Du auch wissen, das die 99 Jahre rum sind, für die die Engländer den Bau der Dämme verboten haben. Und das die Äthiopier sicherlich nicht auf Drohungen aus Ägypten oder dem Sudan hören werden, die den kolonialzeitlichen Vertrag über Nutzungsrechte am Nilwasser gern zu ihren Gunsten verlängert hätten. Die machen genau: garnix...

Mbogo
 
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@Indi: über die EnEv bin ich vor bald 15 Jahren zum Thema Klimawandel gelangt. Und zwar über einen Architekten, der Regelmäßig den Paragraph der Unwirtschaftlichkeit benutzte und so die EnEv aushebelte. Hätte ich das früher gewusst, wäre meinem Vater damals der Heizkesseltausch erspart geblieben .... Dieser Paragraph wird mehr oder weniger totgeschwiegen, bzw. weiß davon der Normalbürger nichts. Der Heizungsbauer reibt sich die Hände, die Wirtschaft brummt. Alles gut... Nur so als Beispiel.
Ich weiß noch einiges, was da so abgeht mit staatlichen Verordnungen, wie du es schon angesprochen hast. Du hast eine Brücke geschlagen zum Bausektor. Über die bin ich auch gegangen und beim Klima(wahn) rausgekommen. Zwangsläufig ....

Werd's jetzt aber dabei belassen. Nicht gerade Nervenschonend. Ich beneide dich nicht.
Andal, servus... übrigens schleiche ich zwischen SR und KEH über R hin und her - nicht, dass wir uns einmal übern Weg laufen ;)

Zum Thema der Un- bzw. Wirtschaftlichkeit nur soviel: Wenn man die geltenden Vorschriften befolgt, fährt man am besten. So kannst Du in der TrinkwV unter den §§24 und 25 nachlesen, was einem blüht.

Die EnEV wurde zwar mittlerweile durch das GEG abgelöst, die Anforderungen sind aber nicht geringer geworden. Und die Bußgelder bei Verstößen sind geblieben.

Und eine auf dieser Grundlage gerichtlich erzwungene Sanierung eines soeben fertiggestellten Neubaus oder die Sanierung einer frischen Sanierung eines Baudenkmals zieht so manchen Investor nicht nur finanziell in die Knie. Man fürchtet genau so den Imageschaden durch die Tagespresse.

Wenn Du den letzten Abschnitt meines Ausschnitts aus der BayBO liest, dann sollte einem eine Geldbuße i.H.v. 500.000,- EUR etwas überraschen und die eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf die Probe stellen.

Ich habe es erlebt, wie ein frisch saniertes Gebäude von oben bis unten mit Legionellen im Trinkwasser verseucht war - gut zwei Jahre nach Bezug des denkmalgeschützten Gebäudes.

Auch der vorbeugende technische Brandschutz wurde vollkommen verfehlt. Die Lüftungsanlage war einfach nur Schrott. Und auch die Heizung war das Letzte, was man sich wünschen sollte.

Alles an dem Gebäude begann mit dem genialen Einfall der Architekten, auf geeignete Fachplaner zu verzichten und die Realisierung in die Hand eines Generalunternehmers zu legen. Dieser beauftragte dann wiederum Handwerksfirmen und verzichtete dabei auf Fachplaner.

Die Fachleute der Stadtwerke waren übrigens beteiligt, da die Heizung als Energiecontracting errichtet wurde. Die Herren Ingenieure und Handwerksmeister der Stadtwerke saßen da bei Projektbesprechungen und waren auch auf der Baustellen und sahen zu, wie deren Eigentum (Heizungsanlage) Gestalt annahm. Klar, die Zeche zahlt der Wärmekunde. Und der ahnt nichts von diesen Vorgängen. Die Sache kam dann wegen Masse an einem Landgericht zur erstinstanzlichen Verhandlung.

Deinen Architekten würde ich da gerne kennen lernen. Ich kenne so manche dieser Berufsgruppe, die meinen, ihren Bauherren Kosten sparen zu müssen, indem sie auf das Weglassen der Fachplaner pochen, sich aber ihr Honorar keineswegs schmälern. Was die Handwerker in den jeweiligen Gewerken anstellen, geht dann zwangsläufig zu Lasten des Architekten - ist ja sonst keiner da. Und dann möchte ich sehen, ob dieser Architekt sein Bauprojekt für sich als wirtschaftlich deklarieren kann.

Insofern sind derartige Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, wie Du sie beschreibst, in Wirklichkeit ein waaghalsiges Risikomanagement, anstatt ein Qualitätsmanagement zu leben. Daher mein Rat: Hände weg!
 
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Ein Bestandsgebäude ist eine Sache und in D für nichts verantwortlich.
Indi: Falsch. Mit einem Bestandsgebäude nimmt man am Verkehr teil. Ein nicht den gesetzlichen Anfoderungerungen entsprechendes, nicht die allgemein anderkannten Regeln der Technik (aaRdT) bei Planung (falls jemals gemacht), Bau und Betrieb, wird von den zuständigen Behörden "behandelt". Hier geht es u.a. gewerbsmäßigen Betrug, Gründung einer kriminellen Gemeinschaft, Baugefährdung, Subventionsbetrug, etc. Wenn Dir also bei einem Bestandsgebäude nicht weiter einfällt, ist das Thema hier für Dich zu Ende.

Was sind diese gesetzeswidrigen Planungen ?
Indi: Es sind Leistungen von Fachplanern, die irgendwann gelernt haben, wie man ein Planungstool verwendet und dass man eine Heizungsanlage abgleichen muss, aber auch eine Trinkwasserinstallation abzugleichen ist, etc. Aber weder bilden sie sich weiter, noch in die Tiefe. Sie arbeiten an der Oberfläche und ahnen nicht, was sie sich und anderen antun. Einige solcher Fachplaner, Ingenieurbüros, Planungsbüros, etc. habe ich auf meiner Kundenliste. Die meisten scheuen es aber, über ihre bisherigen Versäumnisse zu erfahren, weil sie dann von heute an anders planen müssten. Und dann erkläre mal dem Bauträger, Bauherren, Investor, Architekten, warum das die letzten 10 Jahre anders lief bzw. warum es jetzt anders gehen soll. Wenn Du jetzt nicht weißt, was eine Fachplanung ist, mit welchen Tools man arbeitet und welche Varianten der Konzeption es bei der Ausplanung gibt, sollten wir auch hier nicht mehr weiter reden.

Warum nicht ?
Indi: ...weil Du dann eingesehen musst, dass Du als verantwortlicher Mitwirkender in Deinem Bereich für die hinterlassenen Probleme haftest. Wenn Du das nicht glaubst oder überhaupt nicht erkennst, ist jedes weitere Wort vergebens. Lies Dir einfach meinen Auszug aus der BayBO durch. In anderen Bundesländern stehen solche Dinge teils härter drin.

Welches Vorgehen soll eine Berufshaftpflicht nicht decken ?
DIe großfahrlässige oder gar vorsätzliche Erzeugung von erheblichen Verfehlungen der gesetzlichen Vorgaben und der aaRdT für das jeweilige Gewerk. Dummheit ist nicht versichert.


Die wenigsten Rechnungen sind umlagefähig sondern werden unter Instandhaltung gebucht.
Indi: So, könnte es sein, dass Du in der Hausverwaltung tätig bist? Na, dann danke für Deine Nachfragen zu den einzelnen Mängeln. Wie oft erhalten Hausverwaltungen bei Übernahme ihrer Objekten eine vorständige technische Dokumentationi und haben die wesentlichen Teile davon den Bewohnern übergeben? Wie oft steuert man einen Termin, wie "Hygiene-Folgeinspektion VDI/DVGW6023"? Wie oft werden Interessenten durch die Objekte geführt, ohne dass ein Energieausweis vorliegt? Wie oft wird das Trinkwasser auf über 60°C erwärmt, wenn die Probenahme auf Legionellen in 3 Tagen ansteht?... Ich könnte ein Buch, viele Bücher schreiben.

Ich versuchte, in Deinen Zeilen auf die Schnelle zu antworten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Wie oft erhalten Hausverwaltungen bei Übernahme ihrer Objekten eine vorständige technische Dokumentationi und haben die wesentlichen Teile davon den Bewohnern übergeben?

Bei uns immer.


Wie oft steuert man einen Termin, wie "Hygiene-Folgeinspektion VDI/DVGW6023"?

Legionellen ? Jährlich.

Wie oft werden Interessenten durch die Objekte geführt, ohne dass ein Energieausweis vorliegt?

Hier nie. Warum auch.

Wie oft wird das Trinkwasser auf über 60°C erwärmt, wenn die Probenahme auf Legionellen in 3 Tagen ansteht?

Hier nie. Da immer deutlich über 60 °C erwärmt wird.
 
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Servus @Indi, SR ist gar nicht soweit weg von mir :giggle:

Den Architekten kannst Du nicht mehr kennen lernen, da er leider vor 2 Jahren verstorben ist.
Er war auch Sachverständiger, Denkmalpfleger und ging gegen die staatliche Verordnungswut vor - mit Erfolg, weil er eben die Unwirtschaftlichkeit (Dämmungsmassnahmen; Heizungserneuerung, usw) vorher berechnete und dadurch die Befreiung vom staatlichen Unsinn erreichte. So manchem Bauherren hat er einiges an Kosten erspart. Unter anderem deckte er zusammen mit einem Physik-Professor falsche Berechnungsformeln auf, welche die Wärmestrahlung von z. Bsp. Strahlungsheizungen nicht in vollem Umfang enthielten und natürlich wissenschaftlich abgesegnet waren ...

Wissenschaft heute kannst du in der Pfeife rauchen. Mehr sog i ned!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Servus @Indi, SR ist gar nicht soweit weg von mir :giggle:

Den Architekten kannst Du nicht mehr kennen lernen, da er leider vor 2 Jahren verstorben ist.
Er war auch Sachverständiger, Denkmalpfleger und ging gegen die staatliche Verordnungswut vor - mit Erfolg, weil er eben die Unwirtschaftlichkeit (Dämmungsmassnahmen; Heizungserneuerung, usw) vorher berechnete und dadurch die Befreiung vom staatlichen Unsinn erreichte. So manchem Bauherren hat er einiges an Kosten erspart. Unter anderem deckte er zusammen mit einem Physik-Professor falsche Berechnungsformeln auf, welche die Wärmestrahlung von z. Bsp. Strahlungsheizungen nicht in vollem Umfang enthielten und natürlich wissenschaftlich abgesegnet waren ...

Wissenschaft heute kannst du in der Pfeife rauchen. Mehr sog i ned!

Konrad Fischer hatte gute Ansätze und auch in einigen Punkten Recht.
Leider hat er sich auf Terrain begeben das er nicht beherrscht hat.
Dazu ist er immer weiter dem rechten Gedankengut verfallen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.21 zu den Klimazielen stellt eine Zäsur dar. Er wird aktuell in den Medien als zukunftsweisend begrüßt. Zukunftsweisend ist er. Zu begrüßen ist er nicht. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Freiheitsrechte der Jugend bedroht, wenn die bis 2050 beschlossene Reduktion des CO2-Ausstoßes um über 90 Prozent (gegenüber 1990) nicht bereits vor 2030 sehr viel entschlossener angegangen wird.

Da sieht man exemplarisch, wie eine Dummheit die nächste gebiert. Auf Klimakonferenzen beschließt man Dinge die weder umsetzbar noch sinnvoll sind. Konkret wurde beschlossen, das Weltklima bis 2050 auf max. 2 Grad Erhöhung, besser 1,5 Grad zu begrenzen. Man beschließt dieses Ziel, um Haltung und Bewußtsein zu zeigen und verschiebt das vereinbarte Ziel soweit in die Zukunft, dass die Konsequenzen des absehbaren Scheiterns nicht auf die handelnden Akteure zurückfällt.

Angestoßen von der Klimajugend, flankiert vom unseligen Jürgen Resch von der deutschen Umwelthilfe, verordnet nun das Bundesverfassungsgericht diesem Land Nachbesserungen in der Gesetzgebung um in letzter Konsequenz eine wesentliche Begrenzung der Erwärmung des Weltklimas früher zu erreichen als es auf dem Pariser Klimagipfel beschlossen wurde. Da ansonsten die Freiheitsrechte der Jugend eingeschränkt würden. Mehr Hybris und Übergriffigkeit geht nicht. Mit einer derartigen Argumentation läßt sich nun jeder Irrsinn in geltendes Recht gießen. Und jeder Widerspruch als verfassungsfeindlich stigmatisieren. Weil:

I. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20a: ‚Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.’

II. Das Bundesverfassungsgericht macht daraus folgendes: ‚Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten ‚Paris-Ziel’ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.’

aus Klonovsky


Einordnungen zum Thema auch hier:



Es zeigt sich, Diskussionen sowie die Hoffnung auf eine vernünftige Realpolitik aus Einsicht kann man sich sparen. Sowohl in diesem Forum wie auch gesamtgesellschaftlich. Dafür sind die Zeichen des Irrsinns in allen Bereichen schon zu ausgeprägt. Sie lernen nur durch Schmerz. Eine vernünftige Aufarbeitung dieser sowie der kommenden Zeiten wird nur rückblickend im historischen Seminar möglich sein. Mit der Überschrift "Wie konnte es nur geschehen?" Schade, dass dann z.B. Mohawk als wertvoller Zeitzeuge voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen wird.
 
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