Knackpunkt B-Schrank nach VDMA

Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.414
Moin zusammen.

ein paar Türen weiter, in einem anderen Forum, wurde die Notwendigkeit der Verankerung von B-Schränken diskutiert. Ein ganz überaschendes Ergebnis: Kann sein, auch wenn weniger als 5 KW da drin liegen.

Und zwar aus folgendem Grund: Die VDMA 24992. Die definiert einen B-Schrank in zwei Varianten:

Zur freien Aufstellung (Mindestens): Außenmantel 3,0mm Stahlblech / Innemantel 1,5mm Stahlblech / Wanddicke gesamt 60,0mm

Eingebaut in Möbel oder hinter Wandverkleidungen: Außenmantel 3,0mm Stahlblech / Innemantel 1,5mm Stahlblech / Wanddicke gesamt 30,0mm

Bei den zuletzt genannten wird dann aber die Norm tatsächlich nur erfüllt, wenn die in einem Möbel verbaut oder eben angeschraubt sind.

Ich stell das hier rein, nicht, damit wir endlich wieder über Sinn und Unsinn von Verankerungen und Sicherheitsbehältnissen schwadronieren können, sondern damit nicht irgendeiner von uns auf dem falschen Fuß erwischt wird und mindestens eine OWi um die Ohren gehauen bekommt. Die Bauvorschrift findet Ihr im Anhang anbei, Seite 2.

Wer also einen "Möbeltresor Stufe B" sein Eigen nennt, verschraubt den vielleicht besser mit einem 6er Dübel in der Wand oder stellt ein IKEA Nachtschrank drumherum und spaxt den eben mit 3,5mm fest.
 
Registriert
8 Nov 2015
Beiträge
1.901
Da erkenne ich nun wirklich keine Neuigkeiten. Die VDMA24229 vom Mai 1995 ist so alt, dass sie inzwischen schon länger wieder zurück gezogen ist als sie überhaupt gültig war.
Ich gebe dir dahingehend recht, dass prima darüber schwadroniert werden kann.

Es würde ausreichen darauf hinzuweisen, dass die Betriebsanleitung bzw. Montagevorschriften des Tresorherstellers unbedingt zu befolgen sind. Da scheitert es nämlich meist schon dran.

Da steht bei Möbeleinsatztresoren zwingend drin, dass diese in einem Möbelstück zu befestigen sind.
Es reicht völlig, wenn der Hersteller die Montagevorschriften nennt. Er muss nicht explizit erwähnen, dass die Sicherheitseinstufung nur gilt wenn der Schrank verankert oder in ein Möbelstück eingebaut ist. Die Montagevorschrift muss auch nicht fett gedruckt oder sonst wie besonders hervorgehoben sein.

Merkwürdig finde ich, dass du dich im zweiten Post dann schon ein bisschen selbst relativierst, obwohl bezüglich A-Schränken exakt das gleiche gilt. Die Aussage des Amts trifft auf viele, vielleicht sogar die meisten A-Schränke zu, wenn auch nicht auf alle.

Denn das Waffen-Gesetzt schreibt lediglich die Bedingungen vor, ab denen ein Schrank, unabhängig von den Herstellerangaben, zwingend verankert sein muss.

Ein Schrank der aber überhaupt erst durch die Befestigung seine Sicherheitseinstufung entfaltet, wird bei Unterschreitung dieser Bedingungen nicht von der herstellerseitigen "Verankerungspflicht" befreit.

Eine "Verankerungspflicht" ergibt sich also schon dann, wenn der Hersteller diese vorschreibt, ganz egal wie der Schrank letzendlich tatsächlich ausgeführt ist.

Die Gründe gehen aus dem verlinkten Dokument nachvollziehbar hervor:
Ein verankerter A-Schrank muss bspw. nur 1,5mm Blechstärke haben, ein freistehender 3,00mm.
Spätetens jetzt wird dann vielleicht auch den Beratungsresistenten klar, warum ein A-Schrank mit 1,5mm Blechstärke, den ich fälschlicherweise unverankert platziere, eben nicht Sicherheitsstufe A erfüllt, auch wenn die Plakette drin klebt und ich nur eine einzige Langwaffe darin aufbewahre.

Ich schätze die meisten Kontrolleure interessiert aber nur, ob ein Schrank mit entsprechender Plakete bzw. Aufkleber vorhanden ist und werden nicht anfangen die Betriebsanleitung zu lesen.

Ich habe aber noch keine solche Kontrolle miterlebt und weiß nicht wie fit die Kontrolleure sind. Eigentlich ist es selbst für den Laien erkennbar, ob das Blech 1,5mm oder 3,00mm dick ist.

BTW: Die VDMA24229 ist generell mit Vorsicht zu genießen, denn diese wurde zurückgezogen und wird daher nicht mehr überwacht. Dem entsprechend könnten potentiell minderwertige Tresore mit dieser "Sicherheitseinstufung" verziert und in Umlauf gebracht werden, auch wenn diese den Ansprüchen überhaupt nicht genügen. Die Inverkehrbringer müssten nicht einmal befürchten jemals kontrolliert und damit erwischt zu werden. Stichwort: "Kuchenblechmafia". :lol:
Das dämmert auch langsam dem Gesetzgeber und ich nehme an, dass wird das Hauptargument sein, weshalb wir demnächst Schränke mit Einstufung N, 0, 1 benötigen.
 
Registriert
15 Jun 2015
Beiträge
694
Es gibt auch noch die zertifizierten Stufen S1 und S2.... Nur werden die (noch) nicht im WaffG genannt...
 
N

nakota

Guest
... Eigentlich ist es selbst für den Laien erkennbar, ob das Blech 1,5mm oder 3,00mm dick ist.

Die Bleche sind gleich. Lediglich der Abstand zwischen den Blechen ist anders: Möbelschrank 30 mm und Freistehend 60 mm. Für mich hat das nur versicherungstechnische Gründe. Leider ist in dem Einheitsblatt nicht aufgeführt was die Unterscheidung soll.
 
Registriert
8 Nov 2015
Beiträge
1.901
Die Bleche sind gleich. Lediglich der Abstand zwischen den Blechen ist anders: Möbelschrank 30 mm und Freistehend 60 mm. Für mich hat das nur versicherungstechnische Gründe. Leider ist in dem Einheitsblatt nicht aufgeführt was die Unterscheidung soll.

Es gibt überhaupt nur bei B-Schränken doppelwandig.

Der A-Schrank, wie in meinem Beispiel, braucht nur einen einwandigen Korpus und hier variiert dann die Blechstärke zwischen freier und eingemauerter Aufstellung.


Gesendet von meinem ASUS_T00N mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.414
[...]Eine "Verankerungspflicht" ergibt sich also schon dann, wenn der Hersteller diese vorschreibt, ganz egal wie der Schrank letzendlich tatsächlich ausgeführt ist.

Oft genug wird die Verankerung in den Anpreisungen der entsprechenden Behältniss auf den Versicherungsschutz bezogen, was ja dann auch schon wieder irreführend ist.

[...]Ich schätze die meisten Kontrolleure interessiert aber nur, ob ein Schrank mit entsprechender Plakete bzw. Aufkleber vorhanden ist und werden nicht anfangen die Betriebsanleitung zu lesen.

Naja, es braucht nur eine Schulung, die nicht stringent und klar formuliert ist. Mit den Auswirkungen davon hat die Jägerschaft ausreichend Erfahrung, siehe Halbautomaten.
 
N

nakota

Guest
1,5 mm sind doch die Mauer A-Schränke. Der Möbel A hat doch die gleichen Maße wie der Freistehende A? Eigentlich ist die VDMA 1995 getrennt von Waffen zu betrachten. Wenn ich jetzt nur etwas Schmuck im Schrank habe, wer fordert dann von mir den Schrank in ein Möbel einzubauen, die Versicherungsgeber? Oder bekomme ich eine Rüge von den Ingenieuren, weil ich den Möbelschrank nicht in ein Möbel eingebaut habe?

EDIT: auf dem Einheitsblatt steht übrigens "... in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft (...) erarbeitet". Es steht zwar auch was von "Behörden" aber inwieweit die jetzt mit involviert waren? Die Waffenbehörden dürften nicht involviert gewesen sein da sonst in dem Einheitsblatt wohl auf die Verwendung mit Waffen hingewiesen worden wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Aug 2013
Beiträge
26
Was nützt mir eine Anleitung, die der Käufer garnicht mitbekommt? Meine letzten Schränke aus dem Baumarkt kamen ohne Papiere, waren heruntergesetzte Aussteller.
 
Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.414
Die basieren auf einer ollen Norm. Da braucht es keine Bedienungsanleitung. Du bekommst ja auch nicht die VDE Richtlinien mit, wenn du nen Ofen kaufst.


*****************************
Gesendet unter mysteriösen Umständen.
 
N

nakota

Guest
Die Frage, auf was sich die Unterscheidung zwischen Möbel und freistehendem Schrank bezieht, bleibt unbeantwortet. Wenn sich die Unterscheidung aber nur auf den Versicherungsschutz bezieht, ändert sich für den Waffenbesitzer nichts. Wer die Frage also beantworten kann, bitte raus damit.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.662
Die Frage, auf was sich die Unterscheidung zwischen Möbel und freistehendem Schrank bezieht, bleibt unbeantwortet.

Mein 1,70m hoher B-Schrank mit 205 Kilo Leergewicht ist kein Möbeltresor, soviel ist sicher.
 
N

nakota

Guest
Dank für die Antwort. Hat mich erleuchtet. Möbelschränke sind die sogenannten B-Würfel. Weiß der Teufel warum man die nicht irgendwo auf einen Tisch stellen dürfen soll.
 
Registriert
15 Jun 2015
Beiträge
694
Die Frage, auf was sich die Unterscheidung zwischen Möbel und freistehendem Schrank bezieht, bleibt unbeantwortet. Wenn sich die Unterscheidung aber nur auf den Versicherungsschutz bezieht, ändert sich für den Waffenbesitzer nichts. Wer die Frage also beantworten kann, bitte raus damit.





Dank für die Antwort. Hat mich erleuchtet. Möbelschränke sind die sogenannten B-Würfel. Weiß der Teufel warum man die nicht irgendwo auf einen Tisch stellen dürfen soll.


Die Wandstärke....

Freistehend min 60mm

Zum Einbau in Möbel oder hinter Wandverkleidungen min 30mm
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
137
Zurzeit aktive Gäste
777
Besucher gesamt
914
Oben