Steht man vor der Tür wenn man drinnen oder draussen steht?

Das Gesetz kennt nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte. Gäbe es Nachsatzgeräte, wären die von einer Verwendung ausgeschlossen.
Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt. Satz 4 gilt entsprechend für Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 und 2.
Zum Glück gibt es aber keine Nachsatzgeräte. Da kommt man dann versehentlich nicht in die Illegalität.
Das hindert viele Leute aber nicht, fehlerhafte Begriffe zu verwenden.
Auch in den BKA Feststellungsbescheiden gibts dazu leider manches Kuddelmuddel.
Da wird mal von Vorsatz udn mal von Aufsatz beim gleichen Aufbau gesprochen udn irgendwie wird dabei negiert, dass es doch so einige Geräte gibt, die man sowohl objektivseitig, als auch okluarseitig vorsetzen kann.