[NRW] Kontrollschuß Wärmebildvorsatzgeräte

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Hallo zusammen,

nach meinem Verständnis ist der jagdlicht Einsatz von Wärmebildvorsatzgeräten in NRW nicht erlaubt. Wie sieht es denn auf Schießständen aus? Ist Ein- und Kontrollschießen erlaubt?

Danke und Gruß
JK
 
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Das Waffenrecht hat nichts dagegen... also, warum sollte es für Jäger (auf dem Schießstand) verboten sein!?

Das man digitale Vorsätze und Wämebildgeräte nicht zugelassen hat ist völliger Mumpitz! Falls man es doch noch schafft das BJG und das Waffengesetz zu ändern ist das ja eh hinfällig.
 
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Das Waffenrecht hat nichts dagegen... also, warum sollte es für Jäger (auf dem Schießstand) verboten sein!?

Das man digitale Vorsätze und Wämebildgeräte nicht zugelassen hat ist völliger Mumpitz! Falls man es doch noch schafft das BJG und das Waffengesetz zu ändern ist das ja eh hinfällig.

Nach- und Vorsatzgeräte sind doch mittlerweile nach BJagdG und WaffG für Jagdscheininhaber verwendbar!


Einzig und allein manche Bundesländer haben das sachliche Verbot noch in ihrem JagdG.

Als Jäger in NRW darf man es also besitzen und auch auf dem Stand einschießen, aber keine Jadgausübung damit in NRW ausüben und auch kein jagdliches Übungsschießen damit durchführen.

Er kann aber gerne damit ins Saarland gehen und Sauen schießen...
 
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Als Jäger in NRW darf man es also besitzen und auch auf dem Stand einschießen, aber keine Jadgausübung damit in NRW ausüben und auch kein jagdliches Übungsschießen damit durchführen.
Das ist so für NRW nicht richtig. Bitte in die Verordnung gucken. In NRW ist der Einsatz von Bildverstärkerröhren Vorsätzen ohne zusätzliche Beleuchtungseinheit, auf Schwarzwild, bis 100 Meter, nur von Hochsitzen zulässig. WB- und digitale NSG sind für den jagdlichen Einsatz nicht zulässig. Besitz und Schießstand legal.

Bitte hier nachlesen :

Info LJV NRW
 
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Okay, ich habe nicht für NRW explizit nachgeschaut, dann ist mein Senf zu NRW oben natürlich quark. Ersetze es durch Bspw. Thüringen, hier ist es leider noch nicht freigegeben.
 
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Nachtsichtvorsatzgeräte und Nachtsichtaufsatzgeräte meinte ich

Was sind denn Nachtsichtaufsatzgeräte!?

Ok, es gibt sie, aber das ist nicht das, was viele darunter verstehen wollen. Der Name sagt’s ja „auf gesetzt“ und nicht „Vor“. Hat also nix mit „Okular“ Lösungen zu tun. Ein Pard ist ein Vorsatzgerät und wird vor das Okular gesetzt.
 
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Steht man vor der Tür wenn man drinnen oder draussen steht? ;)
Das Gesetz kennt nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte. Gäbe es Nachsatzgeräte, wären die von einer Verwendung ausgeschlossen.
Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt. Satz 4 gilt entsprechend für Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 und 2.
Zum Glück gibt es aber keine Nachsatzgeräte. Da kommt man dann versehentlich nicht in die Illegalität.

Das hindert viele Leute aber nicht, fehlerhafte Begriffe zu verwenden.
Auch in den BKA Feststellungsbescheiden gibts dazu leider manches Kuddelmuddel.
Da wird mal von Vorsatz udn mal von Aufsatz beim gleichen Aufbau gesprochen udn irgendwie wird dabei negiert, dass es doch so einige Geräte gibt, die man sowohl objektivseitig, als auch okluarseitig vorsetzen kann.
 
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Okay, ich habe nicht für NRW explizit nachgeschaut, dann ist mein Senf zu NRW oben natürlich quark. Ersetze es durch Bspw. Thüringen, hier ist es leider noch nicht freigegeben.
Hoffentlich nimmt Thüringen nicht die Verordnung von NRW, sondern die der anderen Bundesländer als Blaupause !!!!

Unsere aus NRW ist dermaßen ein Vollgriff ins Klo. Sollte wohl jeder geneigte Jäger gefälligst eine Röhre (munkelt man) erwerben. Aber ein Schelm wer böses dabei denkt. :censored::rolleyes:
 
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Neben der als pressemitteilung getarnten Werbeanzeige, wurde natürlich der direkte Weg an Abgeordnete und Ministerien gesucht.
Nachlesbare Eigenauskunft.
 
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Hoffentlich nimmt Thüringen nicht die Verordnung von NRW, sondern die der anderen Bundesländer als Blaupause !!!!

Unsere aus NRW ist dermaßen ein Vollgriff ins Klo. Sollte wohl jeder geneigte Jäger gefälligst eine Röhre (munkelt man) erwerben. Aber ein Schelm wer böses dabei denkt. :censored::rolleyes:
Wir haben scheinbar eine eigene erstellt, auf jeden Fall darf man jetzt die Geräte benutzen.
Auf Schwarzwild und invasive Arten.
 

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