Kriminalaktennachweis

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Im Lokalteil einer überregionalen Münchner Tageszeitung wird heute über die Klage des RA Gerd Teesteegen „in eigener Sache“ gegen einen Eintrag in seinem Kriminalaktennachweis (KAN) berichtet.


Im KAN werden Informationen der Ermittlungsbehörden gespeichert, bei denen ein Zusammenhang eines Bürger mir einer Straftat VERMUTET wird. Darüber wird der Bürger nicht informiert. So auch im Fall von RA Tersteegen. Sein Auskunftsersuchen beim Polizeipräsidium München brache „Absurde Vermerke“ zutage, die schließlich behördlich gelöscht wurden.
Nach meinem (nunmehr bestimmt nicht mehr aktuellem) Wissen, werden bei Verlängerung des Jagdscheins und damit auch der waffenrechtlichen Erlaubnisse das bei der Staatsanwaltschaft geführte Register (1), ein Strafanhängigkeitsregister (2) und KAN geprüft.


Weiß jemand ob das heute vom der Behörde so gehandhabt wird und hat jemand mit diesem ominösen KAN Erfahrung. Die Einträge bei (1) und (2) sollte ja jeder Jäger in eigener Sache kennen, aber im KAN werden bereits Einträge vorgenommen, wo z.B. bei o.g. RA ein Nachbar eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung stellte und auch Herr RA T. in´s Visier der Polizei kam.


Falls das so ist, kann es bei der Verlängerung des Jagdscheins zu bösen Überraschungen kommen? Oder sehe ich das überzogen/falsch?
 
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4 Aug 2009
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Aus gegebener Veranlassung hatte ich meinen Kumpel mal zu diesem Aktennachweis gefragt und der hat mir dann ein wenig darüber erklärt.
Mein Neffe hatte vor Jahren mal durch Vermittlung eines Bekannten bei einem Burschen ein Teil für sein Moped gekauft. Nach einiger Zeit flog auf, der Bursche hatte Mopeds geklaut und ausgeschlachtet.
All seine Kundschaft bekam nun ein Strafverfahren wegen Hehlerei. Einfache Sache, der Dieb und Verkäufer singt und für die Polizei sind das alles geklärte Verfahren. Gut für die Statistik! Mein Neffe war nun für zwei Jahre im Polizeicomputer bei jeder Kontrollabfrage als Hehler bezeichnet, obwohl er schon nach ein paar Wochen von der Staatsanwaltschaft eine Einstellung erster Klasse bekommen hatte. Die Polizei legt also auf Grund eines eingeleiteten Ermittlungsverfahren fest ob du im Fahndungscomputer landest, unabhängig davon wie das Verfahren vor Gericht ausgeht und ob tatsächlich eine Schuld nachgewiesen werden kann.
Der Sohn eines Arbeitskollegen, ein großer Kerl, aber fromm wie ein Lamm, wurde mal als beschuldigter Teilnehmer einer Kirmesschlägerei vernommen. Es stellte sich heraus, er war zwar anwesend, aber nicht Beteiligter. Nach ein paar Monaten hatte die Polizei im Jugendclub zwei Kiffer erwischt und alle Anwesenden wurden auch erst mal notiert und überprüft. Dem Jungen wurden dann vorbeugend erst mal Handschellen angelegt. Auf seine Frage was das soll, kam die Antwort dies sei nur zu seiner eigenen Sicherheit, er sei doch als gewalttätig bekannt und man wolle nicht, daß hier irgend jemandem was passiert.
Ich würde das mal als Willkür bezeichnen! Auf Grund von Vermutungen und ungesicherten Beweisen wird man in die Stellung eines potentiellen Verbrechers erhoben und ist bei einer zufälligen Konfrontation mit der Polizei daraufhin auch noch Repressalien ausgesetzt. In dieser Datei kann man übrigens bis zu 10 Jahre gespeichert werden.
Und mein Kumpel selber, der wollte vor ein paar Jahren seinen Schein verlängern lassen und war deshalb bei seinem SB auf dem Amt. Der strahlte wie radioaktiv und hatte offensichtlich seinen Spaß als er ihm sagte das geht nicht, du hast noch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt offen. Mein Kumpel wußte nicht mal von der Anzeige. Nach seiner Nachfrage beim Staatsanwalt bekam er eine Einstellung, ohne jemals zur Sache belehrt oder gehört worden zu sein.
Ich sage nur -> vor Gericht und auf hoher See .....
 

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