Künstliche Lichtquellen in Brandenburg: ab heute zur Schwarzwilderlegung erlaubt

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Ist seit einigen Wochen in RLP ebenfalls erlaubt. Mit zusätzlicher Empfehlung, auf DJen keine Geschlechts- und Altersbeschränkung vorzugeben.

Das mit den Lampen ist aus meiner Sicht verzapfter Schwachsinn ahnungsloser Menschen in verantwortlichen Positionen. Sollen doch Nachtzielgeräte freigeben. Das wäre ein konsequenter und richtiger Schritt!

Sauberes Ansprechen und sichere Schüsse. Wäre ein Riesenschritt, die massiv steigenden SW-Bestände wirkungsvoll zu reduzieren. Aber da werden wahrscheinlich auch einige Lodenjockel intervenieren, für die es der Gipfel der Weigerechtigkeit zu sein schein, noch zu jagen wie vor 100 Jahren..... :evil:

Wir haben sonst rd. 50 Stück SW im Jahr geschossen. Dieses Jahr werden es aufgrund einer relativ schwachen DJ "nur" rd. 70. Aber 100 wären besser. Entwicklung ist doch völlig crazy....
 
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Bringt nicht viel, sogar nichts... Sowas haben auch die im Ungarn legal praktiziert. Ergebnis - nach kurze Zeit hat jedes kleinste Blick mit der Lampe nur dazu geführt, dass SW verschwindet mit Lichtgeschwindigkeit weg, ohne jegliche Chance zum guten, richtigen Schuss.

Aber vielleicht ist es erste Schritt zum legalen NV oder WB Zielfernrohren, oder Vorsatzgeräten.

Kann ich bestätigen. Beim letzten Ansitz kamen die Rehe so spät aus dem Wald, dass an einen Schuss nicht mehr zu denken war. Nachdem ich fünf Minuten gewartet habe, schaltete ich die Taschenlampe ein um zu sehen, was da so alles vor mir steht (es versteht sich selbsredend, dass ein Schuss hier unterbleibt). Rehwild springt dabei nicht ab sondern lässt sich im Schein der Taschenlampe gut beobachten.

Hab das gleiche bei Schwarzwild auch probiert. Eine Sekunde später war die Bühne leer. ;-)

Meine Meinung nach ist diese Allgemeinverfügung nur ein "politisches Signal" um den Landwirten zu signalisieren, dass was getan wird, um die "Schwarzwildproblematik" in den Griff zu bekommen. Das ist die politische Antwort auf die plakative Aussagen mancher Jäger gegenüber den Landwirten, dass Schwarzwild heutzutage schwer zu bejagen sei, da sie nur noch bei vollkommender Dunkelheit unterwegs sind. Jeder Jäger weiß aber, dass der "Taschenlampentrick" nicht funktioniert und das "Problem" nicht ansatzweise lösen kann.

Waidmannsheil
CF
 
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Ist seit einigen Wochen in RLP ebenfalls erlaubt. Mit zusätzlicher Empfehlung, auf DJen keine Geschlechts- und Altersbeschränkung vorzugeben.

Das mit den Lampen ist aus meiner Sicht verzapfter Schwachsinn ahnungsloser Menschen in verantwortlichen Positionen. Sollen doch Nachtzielgeräte freigeben. Das wäre ein konsequenter und richtiger Schritt!

Sauberes Ansprechen und sichere Schüsse. Wäre ein Riesenschritt, die massiv steigenden SW-Bestände wirkungsvoll zu reduzieren. Aber da werden wahrscheinlich auch einige Lodenjockel intervenieren, für die es der Gipfel der Weigerechtigkeit zu sein schein, noch zu jagen wie vor 100 Jahren..... :evil:

Wir haben sonst rd. 50 Stück SW im Jahr geschossen. Dieses Jahr werden es aufgrund einer relativ schwachen DJ "nur" rd. 70. Aber 100 wären besser. Entwicklung ist doch völlig crazy....

Die Zahlenentwickungen bei uns in Deutschlands größtem zusammenhängendem Waldgebiet (Pälzer Wald) sind stark schwankend. 17/18 wird wohl die vorherigen Jahre um einiges übertreffen. Aber so viel wie 12/13 wird es wohl absehbar nicht werden.
 
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Bringt nicht viel, sogar nichts... Sowas haben auch die im Ungarn legal praktiziert. Ergebnis - nach kurze Zeit hat jedes kleinste Blick mit der Lampe nur dazu geführt, dass SW verschwindet mit Lichtgeschwindigkeit weg, ohne jegliche Chance zum guten, richtigen Schuss.

Aber vielleicht ist es erste Schritt zum legalen NV oder WB Zielfernrohren, oder Vorsatzgeräten.
Das kann man pauschal nicht sagen, obwohl die Tendenz richtig ist. NZG sind deutlich im Vorteil.
Zur Thematik gibt es mehrere Studien
 
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aus verschiedenen Gründen ist diese Tabelle ohne Erläuterung
IMHO ohne wirkliche Aussagekraft
 
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Sagt mal wie sieht das jagen dann mit diesen künstlichen Lichtquellen praktisch aus?

Erlaubt wäre ja nun theoretisch folgendes: Taschenlampe an -> SW beleuchten-> Schuss
Möchte ich gar nicht versuchen, denn vor dem Schuss ist das SW weg.

Steht hinter der Erlaubnis nicht folgende Idee:
Lampe auf dem Acker anbringen ggf. mit Zeitschaltuhr. Dadurch wird SW in der ersten Zeit vergrämt. Nach einer Gewöhnung könnte man es effektiver an den Schadflächen bejagen. Auch ohne Mond.
Die Verordnung bezieht sich eher auf ASP. Allerdings muss man ja auch was mit dem nun neu erworbenen Recht anfangen können.
 
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Die Niederösterreicher können das mit dem Licht auf Sauen schon seit Jahren und behaupten hier im Forum, dass es auch über Jahre funktioniere, wenn man es richtig anstelle. Aber wahrscheinlich sind die österreichischen Sauen nur einfach etwas langsamer im Verstehen als die Deutschen.
 

KHH

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Wenn in einem Feldrevier, zwischen Strassen und nahegelegener Ortschaft, mit Wirtschaftswegen, die auch spät noch genutzt werden, mal ein Licht angeht, fällt das wenig ins Gewicht. Zumindest weniger, als wenn mitten im dunklen Wald an der sowieso schon mit Vorsicht besuchten Kirrung plötzlich das Flutlicht angeht. Es gibt schon ein paar Facetten, die einen Unterschied ausmachen können. Auch der Umgang mit der Lichtquelle.
 
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Ich denke mal, es wird damit zusammen hängen, welche Erfahrungne die Sauen gemacht haben. Wenn das Licht angeht, es knallt und eine Sau fehlt wird sich der Rest der Rotte das schon irgendwie einprägen.

Selbst das Infrarot von Nachtsichtgeräten soll bei Sauen in Gebieten, wo damit gejagd wird, einen Vergrämungseffekt haben.
 

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