Kurzwaffe im Nachlass gefunden

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Wie Ihr Euch denken könnt, frage ich für einen Freund:

Dieser hat dieses Wochenende - mehrere Jahre nach dem Tod seinen Vaters (Jäger) - eine auf der WBK des Vaters registrierte Kurzwaffe bei einem Heimatbesuch wiedergefunden.
Zuvor waren die unmittelbar nach dem Tod aufgefunden Waffen entweder verkauft oder an einen befreundeten Jäger weitergegeben worden.

Der Freund bat nun den befreundeten Jäger, die Kurzwaffe in seine Obhut zu nehmen und auch auf seine WBK eintragen zu lassen.

Auf der WBK hat der Jäger bisher noch keine KW eingetragen, hätte also noch Platz. Allerdings darf er die KW wegen fehlendem Eintrag ja auch eigentlich nicht bis zur Eintragung aufbewahren.

Wird einem da ein Strich raus gedreht oder kann man das so der Waffenbehörde melden und bitten die KW einzutragen?

WMH
 
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Verständnis-Problem:
Die Waffe wurde vor Jahren als "nicht existent" von der WaffBeh akzeptiert, obwohl auf WBK des Jäger-Vaters registiert ? Ne, oder ?
Sie hätte längst an einen Berechtigten übertragen werden müssen oder wäre eingezogen worden.

Dieses Problem des Freundes würd ich erstmal nicht zu meinem machen. Das muß der klären...
 
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Wem soll man da einen Strick draußen drehen!?

Den WBK Besitzer gibts nicht mehr und ich gehe mal davon aus, dass die Waffe auch jetzt erst gefunden wurde….

Was man auf keinen Fall machen sollte ist…. Irgend ein unberechtigter nimmt das Ding an sich und fährt damit zur Polizei, oder zum Waffenamt. Wenn dann kommen die zum Fundort, oder sagen was damit zu passieren hat.

Auf jeden Fall kann man schon mal die TEL. von der zuständigen Waffenbehörde rausfinden, heute tut sich da sowieso nix. Ob man jetzt schon gleich die Polizei anruft oder nicht, muss der Wohnungsbesizer entscheiden, wo die Waffe gefunden wurde. Auf jeden Fall liegen lassen, Türe zusperren, abwarten.
 
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Vor fünfzehn Jahren hatte ich den gleichen Fall und fand im Nachlaß der Eltern eine nicht gemeldete Kurzwaffe. Schrieb der Waffenbehörde und meldete dies, bekam problemlos dei Eintragung in meine WBK. Dürfte heute genauso sein - oder?
 
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Nein, die Zeiten haben sich deutlich geändert.
Wenn die Waffe als verloren registriert ist wird die unwiderbringlich eingezogen...
 
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Dieser hat dieses Wochenende - mehrere Jahre nach dem Tod seinen Vaters (Jäger) - eine auf der WBK des Vaters registrierte Kurzwaffe bei einem Heimatbesuch wiedergefunden.
Zuvor waren die unmittelbar nach dem Tod aufgefunden Waffen entweder verkauft oder an einen befreundeten Jäger weitergegeben worden.

Nun, rein hyopthetisch kann der Vater ja vor dem Tod schon ein wenig schrullig oder verwirrt gewesen sein und die Waffe "verborgen" haben so dass sie erst jetzt zu Tage gekommen ist. Keine Ahnung wo man als alter Mensch so etwas versteckt, zwischen den Sofakissen, hinter Büchern oder vielleicht sogar eingemauert oder in irgend einem Koffer oder Karton in der letzten Ecke des Bodens?
Auf jeden Fall kann man oftmals mit der Schilderung des Auffindens einer solchen verborgenen Waffe die Behörde geradezu besänftigen. Diese war ja zuvor in der WBK eingetragen und galt bisher als verschollen, nun kann man getrost die Sache zu den Akten legen.

Gegen den ursprünglichen Besitzer (Vater), der die Waffe versteckt hat, wird natürlich ein Verfahren wegen unsachmäßer Verwahrung eingeleitet werden müssen. Das wird dann wie zu vermuten auch umgehend eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO), womit dem Amtsschimmel genüge getan ist.
 
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Verständnis-Problem:
Die Waffe wurde vor Jahren als "nicht existent" von der WaffBeh akzeptiert, obwohl auf WBK des Jäger-Vaters registiert ? Ne, oder ?
Waffe ist/war auf WBK des Vaters eingetragen. Nach dem Tod wurde dem Amt gemeldet, dass diese (und noch ein paar andere) Waffe nicht auffindbar war. Sie wurde nun 6 Jahre später in einem kleinen Karton für ein Nachthemd gefunden.
 
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Dann genau das jetzt so der Behörde melden und abwarten, was kommt. Fertig.
Wenn der Freund, Finder und Berechtigter eine Person sind... was weiß ich - das Interesse an der Übernahme/Eintragung in die WBK bekunden, viell. klappts...
Grundsätzlich ist doch klar, daß heute nur der Weg absoluter Korrektheit und Transparenz geht in diesen Themen.
Verschulden aufgrund der Verschollenseins trifft den Finder sicher nicht, so what ?

Das Ding behalten und nicht anmelden, wäre die schlechteste Option. :LOL:
 
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Wenn der Freund, Finder und Berechtigter eine Person sind... :rolleyes: das Interesse an der Übernahme/Eintragung in die WBK bekunden, viell. klappts...
Danke. Sind nicht eine Person. Es gibt den Finder und Freund in einer Person, der Wiederrum mit einem Jäger befreundet ist.
 
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Wenn Finder und Freund kein Berechtiger ist, muß er das Dingen eh erstmal abgeben....!
 
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Dann genau das jetzt so der Behörde melden und abwarten, was kommt. Fertig.
Würde ich genau so sehen.
Sollte die Waffenbehörde Terz machen (was ich nicht glaube), dann lässt man auf sich zukommen, was dann auf einen zukommt.
Dem Finder können sie nichts und der ehemalige Besitzer ist auch raus aus der Nummer.

Der befreundete Jäger soll sich (erst mal) aus der Nummer raus halten.
Das soll der Finder (ist das der eigentliche Erbe?) mit der Waffenbehörde klären.

dass diese (und noch ein paar andere) Waffe nicht auffindbar war.

Oh man, wie kann sowas eigentlich passieren?
EINE Waffe könnte ja evtl. (wobei ich das schon für nahezu unmöglich halte) ,..... aber noch ein paar andere?????:oops::oops:
 
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Der befreundete Jäger soll sich (erst mal) aus der Nummer raus halten
Genau, so meinte ich es auch im ersten Post. Denn der hat ggfs auf seine Zuverlässigkeit zu achten.

Der Finder kann ja auch nix dafür, daß der Hausstand nie richtig aufgelöst wurde und der Vater Unnerbuxen in XXXL trug und dort seinen Colt aufbewahrte...

Oh mann, was wir jetzt in meines Vaters Erbe alles fanden, das war alles sowas von harmlos und über seine Knarren wußte ich sowieso besser Bescheid als er... 😊
 
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Guest
Ich hatte vor vielen Jahren, nach dem Tod meines Grossvaters (Jäger) einen ähnlichen Fall erlebt. Eines seiner Gewehre (KK) war damals nach dem Tode im Nachlass nicht auffindbar. Ich war zu dem Zeitpunkt noch ein Kind und hatte natürlich keinen JS. Nach dem Tode meiner Grossmutter vor einigen Jahren und der Auflösung ihres Haushaltes, fand sich die Waffe in einer Truhe auf dem Dachboden. Mein Onkel hat sie mir dann zur Erinnerung und zur Legalisierung sofort übergeben, weil ich inzwischen erwachsen und Jäger war. Ich habe die Waffe dann damals auf mich angemeldet und eintragen lassen. Die Waffe wurde von der Behörde damals als „vermisst“ geführt und man war froh, dass sie nun aufgetaucht und ordentlich registriert werden konnte. Es war also kein Problem. Das war allerdings erstens keine KW und zweitens zu einer Zeit, wo man noch eher pragmatisch und fern jeder Terrorismus-Hysterien handelte. Ob das heute noch so möglich ist, mag ich lieber nicht beurteilen.
 

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