Kurzwaffe im Revier

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Die KW ist ultima ratio und dann muss man auch mit den Konsequenzen leben.
So lange es mildere Mittel gibt kommen die zur Anwendung.

und an das erboste Herrchen nach dem Schuss glaube ich erst, wenn ich es erlebe, schon mal 3 m genau vor einer Waffe gestanden wenn die losgeht?

Ich lasse mich von einem Hund in der Größe eines Schäfers NICHT beissen.
Oder wie im Fall eines Kollegen, dem hat der Kampfhund den Dackel geschlachtet.
 
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Wenn man keine Ahnung hat sollte man hier nicht so rum tönen und Blödsinn verbreiten. Das was Due schreibst ist schlicht falsch
Ich führe meine KW immer geladen und Schussbereit im Revier.
§ 13 WaffG

Wirf mal einen Blick

in die UVV. Da wird Dir geholfen.

Mbogo
 
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Wirf mal einen Blick in die UVV. Da wird Dir geholfen. Mbogo

Auf was beziehst du dich genau, Waffe entladen vor besteigen von Ansitzeinrichtungen u. Fahrzeugen, überwinden von Hindernissen usw. das ist klar, ansonsten darf die Waffe geladen sein.

@Dergerl
Ja stimmt, allerdings braucht man bei solchen Freunden keine Feinde mehr ;):p
 
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Auf was beziehst du dich genau, Waffe entladen vor besteigen von Ansitzeinrichtungen u. Fahrzeugen, überwinden von Hindernissen usw. das ist klar, ansonsten darf die Waffe geladen sein.

@Dergerl
Ja stimmt, allerdings braucht man bei solchen Freunden keine Feinde mehr ;):p

Lesen scheint nicht jedem gegeben zu sein ...

„... darf nur bei der unmittelbaren JagdAUSÜBUNG geladen sein ...“ heißt es. Beweis das im Falle des Falles mal für einen bewaffneten Spaziergang mit konfrontativer Hundebegegnung.

Viel Spaß dabei.

Mbogo
 
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Lesen scheint nicht jedem gegeben zu sein ...

„... darf nur bei der unmittelbaren JagdAUSÜBUNG geladen sein ...“ heißt es. Beweis das im Falle des Falles mal für einen bewaffneten Spaziergang mit konfrontativer Hundebegegnung.

Viel Spaß dabei.

Mbogo

Im Original heisst es "während der tatsächlichen Jagdausübung".
Schauen wir kurz in den Gesetzestext „Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“ (§ 1 Absatz 4 Bundesjagdgesetz)

Nicht das ich diese öffentlichen Notwehr Diskussionen gegen Oma´s Kampfpudel befürworte, aber deine Aussagen stimmen nicht.
 
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Als ich vor 30 Jahren in Bayern meine erste KW beantragt habe, war das ein Grund für ein Bedürfnis, wie Fangschuß und Baujagd.........

Bausaujäger

Bis 2003 hieß es:
Zum Schutz der mitgeführten Jagdwaffen.
Also bis dahin immer mit geladener Kurzwaffe.
Das wissen heutzutage auch nicht mehr viele.
Salamitaktik
Auch 30 km mit geladener KW waren rechtlich kein Problem.
 
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Das Ding ist im Revier geladen, ich stelle da generell dem Wild nach, was sollte ich sonst da wollen? Die letzte Polizeistreife, die im Revier unterwegs war hat's nicht gestört.
Die fahren selbstverständlich nur zum Spaß die Waldwege ab.....
 
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Also wenn mich mal ein Hund annimmt, werde ich sicher nicht erst den Revolver aus der Tasche kramen und laden, das tu ich nur bevor es ins Dicke geht um ne angebleite, vermeindlich verendete Sau zu bergen.:unsure:
Das Messer ist aber immer direkt griffbereit und schärfer als des Hundes Gebiss:devilish: :evil: und ne sehr schnelle Bewegung reicht um ihn von weiteren Angriffen abzuhalten:eek:
 
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Im Original heisst es "während der tatsächlichen Jagdausübung".
Schauen wir kurz in den Gesetzestext „Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“ (§ 1 Absatz 4 Bundesjagdgesetz)

Nicht das ich diese öffentlichen Notwehr Diskussionen gegen Oma´s Kampfpudel befürworte, aber deine Aussagen stimmen nicht.

Deine Gesetzesinterpretationen in Ehren,

aber der Akzent liegt auf „Jagdausübung“. In wie fern eine geladene Pistole, die bei der Jagd nur zum Fangschuß eingesetzt werden darf, ist stark von der Glaubhaftigkeit der Ausreden abhängig, die dann im Fall der Fälle vor Gericht vorgebracht wird. Es soll auch Richter und Staatsanwälte geben, die etwas von der Jagd und den entsprechenden Regelungen verstehen.

Sprüche Spätpubertierender wie „wenn ich im Revier bin, ist die KW immer geladen am Mann“ dürften da wenig hilfreich sein. John Wayne ist schon des längeren tot.

Gruß,

Mbogo
 

BAL

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[...]
Sprüche Spätpubertierender wie „wenn ich im Revier bin, ist die KW immer geladen am Mann“ dürften da wenig hilfreich sein. John Wayne ist schon des längeren tot.
[...]

Ich habe die KW geladen am Mann wenn ich auf Sauen ansitze. Sonst nicht.
Das ist nach Deiner Interpretation des Gesetzes nicht zulässig.
 
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Was ist den mit dem Jagdschutz. Wenn ich meine Kameras kontrolliere oder einen Reviergang unternehme. Habe ich dann fas Recht meine KW geladen in meinem Revier zu tragen ja oder nein?
 

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