Kurzwaffe im Revier

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JURISTISCH gesehen, liegt @Mbogo falsch mit seiner Interpretation. Rein SACHLICH gesehen, gibt es andererseits keinen einzigen Grund, weshalb man eine Pistole nach dem Aussteigen aus dem Auto tatsächlich direkt fertig laden müsste - im Gegenteil, das Gefummel, nach den 100-500m Fußweg zum Hochsitz, die Knifte erst vollständig ent-und sie dann oben wieder fertig laden zu müssen, ist einfach nur lästig, laut und störend!
Lästig und störend ist hier wenn dann schon die Passage der UVV die keinen Unterschied zwischen KW und LW macht und auch so Geschichten wie Handspannung ignoriert. „Gefährlicher“ als mit einer modernen Waffe einen Sitz zu be- oder ein Hindernis zu übersteigen sind Manipulationen an der Waffe - wenn man sich bspw mal Schusslöser bei Behörden anschaut...
 
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Lästig und störend ist hier wenn dann schon die Passage der UVV die keinen Unterschied zwischen KW und LW macht und auch so Geschichten wie Handspannung ignoriert. „Gefährlicher“ als mit einer modernen Waffe einen Sitz zu be- oder ein Hindernis zu übersteigen sind Manipulationen an der Waffe - wenn man sich bspw mal Schusslöser bei Behörden anschaut...

Nicht nur im gegebenen Fall orientiert sich der Rechtsrahmen am "schwächsten Glied" - und so lange es legale Optionen gibt, die potentiell unfallträchtiger sind als andere, müssen die eben die Grundlage der Vorgaben sein. Das gilt übrigens für Land- UND Kurzwaffe...
Abgesehen davon, wäre mir selbst das Gefummel zum Entladen der Pistole am Auto wieder angekommen zu lästig, deswegen reicht MIR (in den seltenen Fällen, in denen ich eine KW zur Jagd führe) bereits der (unjuristische) Zustand "teilge- oder unterladen" bei der Pistole - und aus diesem Grund bleibt der Revolver i.d.R. im Schrank.

Ich sehe einfach keinen SINN darin - und kann mir weder eine realistische Situation vorstellen, noch war ich je in einer solchen, in der ich nicht locker und bequem ausreichend Zeit gehabt hätte, den Schlitten der Pistole einmal nach hinten zu ziehen und damit durchzuladen.
 
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Dein Problem nicht meins.

Wenn die Waffe für den Jagdschutz eingesetzt werden darf §13 6 und das darf sie und jetzt einfach mal weiter denken.....
 
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JURISTISCH gesehen, liegt @Mbogo falsch mit seiner Interpretation. Rein SACHLICH gesehen, gibt es andererseits keinen einzigen Grund, weshalb man eine Pistole nach dem Aussteigen aus dem Auto tatsächlich direkt fertig laden müsste - im Gegenteil, das Gefummel, nach den 100-500m Fußweg zum Hochsitz, die Knifte erst vollständig ent-und sie dann oben wieder fertig laden zu müssen, ist einfach nur lästig, laut und störend!
Ja, das ist sehr lästig. :whistle:
 
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Dein Problem nicht meins.

Wenn die Waffe für den Jagdschutz eingesetzt werden darf §13 6 und das darf sie und jetzt einfach mal weiter denken.....

Schwache Antwort - genau genommen, gar keine! War aber fast nicht anders zu erwarten!

Ich versuch´s noch mal: Warum MUSS ich mit einer fertig geladenen KW auf dem Hochsitz sitzen???
 
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Die UVV ist nicht auf dem Stand der heutigen Technik.
Es gibt wohl nichts sicheres als KW die auch im dienstlichen Bereich geführt werden. Diese Waffen sind idiotensicher.
Passieren damit Unfälle so liegt in der Regel menschliches Versagen oder mangelhafte Ausbildung vor.
Oder beides.
Die UVV müsste überarbeitet werden, weil nicht auf dem Stand der Technik und nicht mehr Zeit gemäß.
 
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Die UVV ist nicht auf dem Stand der heutigen Technik.
Es gibt wohl nichts sicheres als KW die auch im dienstlichen Bereich geführt werden. Diese Waffen sind idiotensicher.
Passieren damit Unfälle so liegt in der Regel menschliches Versagen oder mangelhafte Ausbildung vor.
Oder beides.
Die UVV müsste überarbeitet werden, weil nicht auf dem Stand der Technik und nicht mehr Zeit gemäß.

Noch einmal auch für Dich: solange es LEGAL ist, mit einer 08, einer C96, einer M75 oder einer anderen Pistole eines beliebigen Herstellers ohne moderne Sicherheits-Features - oder mit einem beliebigen Revolver auf die Jagd zu gehen, so lange es LEGAL ist, einen Hahndrilling oder eine beliebige Selbstspanner-Kipplaufwaffe auf der Jagd zu führen, stellen diese Waffen das Maß der Dinge in Sachen der notwendigen Sicherheitsvorgaben und UVV dar!
 
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Ich hoffe er lädt das Gewehr erst unmittelbar vor dem Schuß. Nicht, daß noch was passiert.
Vielleicht ist er auch ungeeignet für den Umgang mit Waffen.

falsch ... er trägt die Waffe im verschlossenen Futteral auf den Hochsitz und dort wird sie auch erst aufgeschlossen und aus dem Futteral genommen und geladen, wenn das Stück korrekt angesprochen wurde und breit steht ... :p:geek::sneaky:
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Noch einmal auch für Dich: solange es LEGAL ist, mit einer 08, einer C96, einer M75 oder einer anderen Pistole eines beliebigen Herstellers ohne moderne Sicherheits-Features - oder mit einem beliebigen Revolver auf die Jagd zu gehen, so lange es LEGAL ist, einen Hahndrilling oder eine beliebige Selbstspanner-Kipplaufwaffe auf der Jagd zu führen, stellen diese Waffen das Maß der Dinge in Sachen der notwendigen Sicherheitsvorgaben und UVV dar!

Da sehen wir mal wieder....... das alte, unsichere Gelump hat nichts mehr auf der Jagd zu suchen . Taugt halt nur noch fürs Museum 😆
 

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