Dabei verkennt er, daß die UVV keine unterladene Waffe kennt, genau wie das Gesetz, Magazin drin, geladen.
https://www.google.com/url?sa=t&sou...FjAAegQIAhAB&usg=AOvVaw3ZGmtVjlbkWaoNngrWsN4u
paragraph3 abs3 uvv sagt klar dass im auto die waffe entladen sein muss während beim besteigen des hochsitzes das patronenlager entladen sein muss .
es ist also 100% legal beim aussteigen aus dem auto in kurze wie lange das magazin zu stecken und so zum hochsitz zu gehen und diesen zu besteigen . auf dem hochsitz lade ich das gewehr dann durch und sichere wieder .
das ganze damit die sau durchs geräusch des durchladens nicht abspringt wenn ich anblick habe.
die kurze lasse ich unterladen bis eine konkrete situation ( zb rantreten an ne beschossene sau ) was anderes sinnvoll erscheinen lässt . vorteil ist - ich muss bei der kurzen keine patrone rausrepetieren beim absteigen , nur bei der langen .
das gesetz ist manchmal besser als wir denken !