Kurzwaffe im Revier

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9 Dez 2014
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Dabei verkennt er, daß die UVV keine unterladene Waffe kennt, genau wie das Gesetz, Magazin drin, geladen.


https://www.google.com/url?sa=t&sou...FjAAegQIAhAB&usg=AOvVaw3ZGmtVjlbkWaoNngrWsN4u

paragraph3 abs3 uvv sagt klar dass im auto die waffe entladen sein muss während beim besteigen des hochsitzes das patronenlager entladen sein muss .

es ist also 100% legal beim aussteigen aus dem auto in kurze wie lange das magazin zu stecken und so zum hochsitz zu gehen und diesen zu besteigen . auf dem hochsitz lade ich das gewehr dann durch und sichere wieder .

das ganze damit die sau durchs geräusch des durchladens nicht abspringt wenn ich anblick habe.

die kurze lasse ich unterladen bis eine konkrete situation ( zb rantreten an ne beschossene sau ) was anderes sinnvoll erscheinen lässt . vorteil ist - ich muss bei der kurzen keine patrone rausrepetieren beim absteigen , nur bei der langen .

das gesetz ist manchmal besser als wir denken !
 
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Das heißt letzten Endes, dass Du die alleinige potentielle Möglichkeit (so unwahrscheinlich sie auch sein mag), dass jederzeit etwas Unvorhergesehenes geschehen KÖNNTE, was ein so blitzschnelles Ziehen und Schießen so zwingend notwendig machte, dass absolut keine Zeit verbliebe, einmal den Schlitten der Pistole zurück zu ziehen und fertig zu laden, "rechtfertigt" für Dich die ganze Fummelei des Ent- und wieder Ladens vor jedem Hochsitzbesteigen, Grabenüberqueren, bei jedem Gang zur Kirrung usw. usw.
Ich stelle mir das gerade praktisch vor und kann's irgendwie gar nicht glauben...

Übrigens magst Du oder irgendeiner der verblendeten anderen "Diskutanten" mir einmal auch nur eine Stelle in meinen Aussagen aufzeigen, in denen ich das grundsätzliche Recht des Führens einer KW bei der befugten Jagdausübung in Zweifel oder Abrede gestellt habe!

oh Gott oh Gott ... dieser stundenlange Aufwand mal schnell 6 Murmeln in einen Revolver oder eine geladenes Magazin in eine Pistole zu geben und den Schlitten zu betätigen.

dann noch das Ganze im Anschluss wieder umgekehrt! Dieser stundenlange Aufwand :eek:

Also entweder fehlt es Dir am Training, oder Du hast nur einfach keine Lust drauf.

Bei einer Pistole ein volle Magazin einzuführen, den Schlitten zu ziehen, dann das Magazin wieder rausnehmen, die Murmel aus dem Patronenlager repetieren und sie wieder in das Magazin geben, dauert mit Übung keine 30 Sek.

Wer dazu bei der Jagd keine Zeit hat, der ist vermutlich im ganzen Leben gehetzt.

Zudem ... wenn ich bedenke, wie lang es oft dauert, bis ich im Revier komplett angezogen/ausgerüstet das Auto verlasse, dann ist der Aufwand für die KW unrelevant.

Dazu kommt dann noch, dass ich kaum glaube, dass der Großteil der Jäger die geholsterte KW vor dem Aufbaumen entlädt, auch wenn die UVV das vorgibt.
 
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Dazu also noch schnell das korrekte Zitat. Dann kann das jeder schneller einordnen.
3) Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muß die Schußwaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein
Die Unterschiede sind leicht erkennbar.
 
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Das einzige was ich noch dazu zu sagen habe ist, wenn eine Kirrung kontrolliert und eine Sau nimmt einen jetzt, zu dieser Jahreszeit an weil die Frischlinge gerade erst ein paar Tage alt sind, man in eine Situation kommt wo man des Nachts plötzlich mitten im Wald wenn man um eine Hecke herum geht, man ein Auto ein paar Meter vor sich stehen sieht, oder so wie ich damals auf einmal mit einem bescheuerten Hundehalter konfrontiert wird der auf einmal extrem aggressiv, bedrohend, laut wird und seine 3-4 grossen Hunde auch eine extrem bedrohende Haltung annehmen, DANN WIRST MAN MIT DER ERBSENZÄHLEREI AUFHÖREN UND DAS NÄCHSTE MAL SEINE VORKEHRUNGEN TREFFEN, WELCHE AUCH IMMER ES SEIN MÖGEN DIE MAN DANN FÜR RICHTIG HÄLT!
 
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Das ganze kann nicht verallgemeinert werden, jedes Revier ist anders....

Doch!
Das Gesetz sagt: Schussbereit wärend der Jagdausübung PUNKT
Da steht nix von Heide Friedhof Kiefernwald.
Wenn ich den Rest hier so lese, muss ich feststellen, dass die theutsche Jägerschaft (erweitert Waffenbesitzerschaft) absolut jede Einschränkung ihrer Freiheit herbeigeredet und damit vollinhaltlich und vollständig verdient hat (n)
Das gemeine Streifenhörnchen trägt die geladene KW manchmal 12h am Gürtel und hat wesentlich mehr Stress im Dienst und wesentlich weniger Praxis mit der KW als ein durchschnittlich begeisterter KW-Besitzer. Das interessiert aber keine Sau!!!
Ich verlange eine Gesetzgebung, die dem Rechnung trägt.
Gruß-Spitz
 
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17 Jul 2008
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@Ips typographus

ich glaube langsam dein Motto hier ist einzig und alleine: DAGEGEN SEIN.
Täusche ich mich da oder ist es so?

Wir drehen uns hier nämlich immer nur im Kreis.

Wenn Du bitte die Beiträge ab #210 noch mal mit Verstand lesen möchtest, könntest Du Dir Deine Frage selbst beantworten; wobei mir durchaus bewusst ist, dass Du es mindestens nicht willst!

Ansonsten dürft Ihr jetzt fürderhin gerne alleine Euren wilden Phantasien von den angreifenden Schweinen, Hunden und schwarzen Männern nachgehen - und wünsche Euch viel Spaß dabei!
 
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Falls es hier noch langweilig werden sollte, können wir ja noch drüber diskutieren ob dann beim Revolver, die Kammer vor dem Lauf als Patronenlager gewertet wird, oder alle Kammern der Trommel Patronenlager sind. :)

Sorry der musste jetzt raus.....bitte alle Foristi bei denen der Verstand noch funktioniert um Verzeihung.
 
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Ok, dann sehen wir # 210 als deine Einzelmeinung an.
Dazu gibt es dann noch viele andere Meinungen.
Und das ist auch gut so(y)
 
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korrekt ... aber zumindest sehe ich ihn dann auf mich zukommen ... bin ich mit dem Kopf über der Rapsblüte/Frucht, sehe ich ihn vermutlich gar nicht kommen, womit ich ihn ggf. auch nicht vorher mit einem Schuss stoppen kann ...
Mit anderen Worten:

Du hattest noch NIE eine Nachsuche in dichtem Zeug ... ;-)
 
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Mit anderen Worten:

Du hattest noch NIE eine Nachsuche in dichtem Zeug ... ;-)

mit anderen Worten ... falsch!

Genau im Raps bin ich schon einem Keiler hinterher, welchen ich dann am anderen Ende des Rapsschlages wieder rausgedrück habe ... und das war nicht meine einzige NAchsuche "in dichtem Zeugs"
 
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Wo steht in dem von dir verlinkten Schrieb, dass höchstrichterlich festgestellt wurde, dass eine KW nicht geladen während des Ansitzes getragen werden darf? So wie ich das zweimal quer überflogen habe, bin ich auf den Kernpunkt gestoßen, dass der Waidmann die Waffe geladen im Auto geführt hat.

"Der Kläger hat verkannt (und verkennt noch heute), dass es zu den elementaren und selbstverständlichen Pflichten des Jägers gehört, Schusswaffen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen zu führen und diese insbesondere und jedenfalls vor dem Besteigen eines Fahrzeuges zu entladen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften - Unfallverhütungsvorschrift Jagd - VSG 4.4 - vom 1. Januar 2000). Der Kläger hat dies nicht beachtet und sich bereits deshalb grob pflichtwidrig verhalten, und zwar unabhängig davon, ob sich aus der im Fahrzeug verwahrten geladenen Jagdwaffe ein Schuss lösen konnte oder nicht,..."

Das gilt selbstverständlich auch für das Besteigen von Ansitzeinrichtungen, nicht nur für Fahrzeuge. Beachte vor allem den Passus "... grob pflichtwidrig verhalten..." in dem Urteil - der wird auch dann gebraucht werden, wenn Du mit der geladenen KW im Holster auf dem Hochsitz hockst und es passiert dann was. Vergleiche hierzu die Ausführungen Mantelträgers zu Urteilstendenzen deutscher Richter und Vorgaben bzgl. "sowenig Waffen ins Volk, wie möglich". Man kann das schlecht finden, es ist aber so, und all die tollen Forensprüche helfen da nicht raus, wenn Justizia Laut gibt. Auch kaum in höherer Instanz.

Und das KW in dem Zusammenhang nicht zum Erstbeschuß von Wild eingesetzt werden dürfen, weiß der zuständige Polizeibeamte, wie ich erst gestern mitbekommen habe.

Gruß,

Mbogo
 

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